Die Geschichte von der Sex-Auktion rollt grade durch die versammelten Medien. Kurzfassung: auf einer Webseite können sexuelle Kontakte meistbietend versteigert werden – die zahlenden Kunden bleiben beim Austausch der Körperflüssigkeiten anonym. Nachdem eine Frau schwanger wurde, hat das Stuttgarter Landgericht den Betreiber verpflichtet, der werdenden Mutter die Namen von sechs potenziellen Vätern zu verraten. Für das Geschäftsmodell der diskreten Sex-Auktion keine gute Nachricht.
Was macht der Betreiber der Seite? Er bringt eine Presse-Mitteilung zum Urteil heraus.
Das Landgericht Stuttgart bestätigt in seinem Gerichtsurteil vom 11.01.2008, dass die käufliche Liebe im Internet per „Auktion“ unter Berücksichtigung der liberalisierten Auffassung, die sich heute allgemein durchgesetzt hat, nicht als „sittenwidrig“ bewertet wird.
Dies bestärkt das Stuttgarter Unternehmen Domosoft.de GmbH – Betreiber des Lifestyle-Marktplatzes für aufgeschlossene Erwachsene „gesext.de“ – darin, auf dem richtigen Weg zu sein.
Kein Wort von Schwangerschaft und Sanktionen gegen den Seitenbetreiber.
PS: