StudiVZ: Gekürztes Zitat wird zu einem halben Dementi

Ich hab ja schon mit Spannung auf das Dementi von StudiVZ gewartet – nun ist es da.

Richtigstellung zum heute erschienenen Spiegel Online Artikel vom 27.02.08
Marcus Riecke, CEO studiVZ: Falsch-Zitat durch Spiegel Online, das bereits zurück genommen worden ist

Berlin (ots) – Marcus Riecke, CEO studiVZ: „Das heute auf Spiegel Online erschiene Interview hat die Redaktion mit einem angeblich von mir stammenden Zitat als Überschrift eröffnet. Dieses Zitat ist in dem Interview nicht von mir getätigt worden. Die Spiegel Online-Redaktion hat daher die betroffene Passage korrigiert und das Zitat entfernt.

Mal abgesehen von der wirklich schrecklichen Sprache dieser Verlautbarung – Es stimmt: die verkürzte Überschrift

StudiVZ-Boss Riecke: „Gott sei Dank dürfen wir Kiffer-Daten jetzt herausgeben“

wurde ersetzt durch das unlesbare

StudiVZ-Boss Riecke: „Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen Daten jetzt herausgeben“

Bloß: Die Langfassung des Zitats steht jedoch weiterhin im Artikel. Und ist somit von StudiVZ nochmals abgesegnet.

SPIEGEL ONLINE: Welche Konflikte?

Riecke: Wir stehen da zwischen den Fronten. Auf der einen Seite der Datenschutz, auf der anderen Seite die Ermittler. Das Telemediengesetz verbietet uns, ohne Zustimmung der Nutzer Nutzungsdaten zu speichern. So hat der BGH vorigen Herbst entschieden. Die Kripo- und LKA-Beamten verlangen aber genau diese Daten von uns, die wir laut Datenschützern nicht speichern dürfen. Deshalb haben wir die Nutzer der Speicherung der Nutzungsdaten zustimmen lassen.

SPIEGEL ONLINE: Konkret: Zu Ihnen kommt ein Staatsanwalt mit 30 Fotos aus StudiVZ-Profilen, die Leute anscheinend beim Kiffen zeigen. Er verlangt Klarnamen zu den Profilen und allen Kommentaren. Was machen Sie?

Riecke: Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen solche Daten nun herausgeben. Nutzungsdaten speichern wir bei allen Nutzern, die uns das erlaubt haben durch ihre Einwilligung.

Das ist zwar etwas länger, aber die verheerende Botschaft ist die gleiche: Wir wollen die Daten unserer Nutzer gar nicht schützen. Wir kämen nicht mal auf die Idee ein solch absurde Anfrage abzuweisen oder zu hinterfragen. Wir sind sogar froh, da behilflich zu sein. Gott sei Dank haben uns die User da völlig freie Hand gegeben. Und die Hauptsache ist doch, dass unsere Nutzer passende Werbung bekommen.

In dem Dementi wird diesem Eindruck nicht wirklich widersprochen:

studiVZ wird Daten seiner Mitglieder nur bei offiziellen Ermittlungsersuchen an Strafverfolgungsbehörden weiter leiten. Diese Daten werden im Übrigen nur mit der Zustimmung jedes einzelnen Nutzers von studiVZ gespeichert. Der Bezug zu Fotos mit Drogen konsumierenden Jugendlichen wurde einzig von der Redaktion von Spiegel Online fälschlich hergestellt.

Wohlgemerkt: Der Zusammenhang wurde in Form einer Frage verpackt. Und dieser Zusammenhang wurde nicht zurückgewiesen, sondern mit einem „Gott sei Dank“ bestätigt. Jetzt hat StudiVZ zum zweiten Mal die Gelegenheit verpasst eine empfehlenswertere Antwort zu geben.

PS: Im internen Blog namens klartext. Nach einer ausführlichen und – salopp formuliert – nicht ganz korrekten Zusammenfassung der Ereignisse erklärt ein StudiVZ-Angestellter:

Nebenbei gesagt gab es noch nie eine Anfrage zu Cannabiskonsum.

Hätte Herr Riecke das gleich gesagt, wäre viel Porzellan nicht zertrümmert worden. Neben dem unausrottbaren Kifferbilder-Beispiel steht nun auch eine kleine Kriegserklärung der StudiVZ-Mitarbeiter an die Presse im Raum. Krisen-PR aus dem Lehrbuch. Aber nicht zum Nachmachen.

Quiz für Manager

Angenommen, Sie sind Chef eines großen sozialen Netzwerkes, dem Millionen Studenten angehören. Zwei Reporter kommen und stellen hinterhältige Fragen, zum Beispiel diese:

Konkret: Zu Ihnen kommt ein Staatsanwalt mit 30 Fotos aus StudiVZ-Profilen, die Leute anscheinend beim Kiffen zeigen. Er verlangt Klarnamen zu den Profilen und allen Kommentaren. Was machen Sie?

Wählen Sie die passende Antwort:

a) „Ich frage den Staatsanwalt, was ich damit machen soll. Cannabis-Konsum ist in Deutschland meines Wissens nicht strafbar.“
b) „Von einer solchen Anfrage habe ich noch nie etwas gehört. Ich glaube nicht, dass sich Staatsanwälte dafür interessieren.“
c) „Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen solche Daten nun herausgeben. Nutzungsdaten speichern wir bei allen Nutzern, die uns das erlaubt haben durch ihre Einwilligung.“
d) „Ich habe nicht inhaliert.“

PS: Die geheime Zusatzoption

e) „Einen solchen Fall würde ich unserer Rechtsabteilung übergeben – unsere Anwälte sind schließlich nicht den ganzen Tag damit beschäftigt, Abmahnungen zu schreiben. Zur Not kämpfen wir vor Gericht für die Rechte unserer Nutzer.“

Fon: Zu früh gefreut

Das FON-Blog jubelt darüber, dass das Oberlandesgericht jeden zur WLAN-Verschlüsselung verpflichtet haben soll. Das ist IMHO stark überinterpretiert. Aber die Interessenlage ist klar: unverschlüsselte – und damit kostenfrei nutzbare – Funknetze sind unerwünschte Konkurrenz für Fon.

FON hat u.a. eine entsprechende Zugangssicherung „a priori“ eingebaut und das dadurch, daß nur registrierte User einen Zugang bekommen können und diese Zugangsaktivitäten bei FON mitgeloggt werden.

Doch ich würde sagen: zu früh gefreut: Denn das Urteil sagt nicht etwa, dass mit einem verschlüsselten Netz wie bei Fon alles prima sei. Es geht darum: wer Dritten Zugang zu seinem Internetanschluss gewährt, muss dafür im Zweifel haften. Und genau das ist ja das Grundprinzip von Fon: Dritten Zugang zu gewähren.

Verschlüsselung und Registrierung helfen da wenig: Selbst wenn der Anschlussinhaber ABC nachweisen kann, dass zum Tatzeitpunkt User XYZ bei ihm eingeloggt war – wer hat nun die Urheberrechtsverletzung begangen? Die Düsseldorfer Richter sagen: Wenn wir das nicht ganz genau wissen, nehmen wir ABC in Anspruch, also den Fonero.

Geändert werden könnte das durch eine ausführliche Speicherung des Internet-Traffics – was ohne richterliche Anordnung illegal wäre. Alternative: ein VPN-Verbindung wie bei anderen Anbietern: damit würden die Gäste auf einem Fon-Hotspot nicht mehr unter der IP des „Foneros“ surfen, eventuelle Urheberrechtsverletzungen liefen unter einer IP von Fon.