Online-Durchsuchung

Es ist nicht immer einfach zu verstehen, wie Juristen ticken, da sie eine eigene Sprache sprechen. Wenn Sie denn mal ins Trivial-Deutsch ausweichen, ist es manchmal erhellend, manchmal auch schmerzhaft. So auch hier:

Warum sich um eine Aufnahme in ein Trainingslager bemühen, wenn das Internet den “verdrahteten Krieger” als eine Art “Universität des Dschihad” alles bietet. Deshalb wirbt Al-Qaida im Internet wie folgt: “O Mudschaheddin-Bruder, um die großartigen Ausbildungslager zu absolvieren, musst du nicht in andere Länder reisen. Allein zu Haus oder mit einer Gruppe von Brüdern, kannst du mit dem Trainingsprogramm beginnen.” (Theveßen S. 86). Täglich schicken die Internetabteilungen diverser Organisationen neue Botschaften ins Web (vgl. Theveßen S. 98). Wer den möglichen Ernstfall vermeiden will, kann auf die Online-Durchsuchung nicht verzichten.

Da fallen mir zwei Dinge ein:

Punkt 1: Wer einen Online-Kurs zum Gottes-Krieger macht, sprengt sich im Erfolgsfalle selbst in die Luft, bevor er einen Anschlagsplan zusammen hat.

Punkt 2: „Online-Durchsuchungen“ sind gegen Online-Straftaten so sinnvoll wie eine gesetzliche gesicherte heimliche Durchsuchung von Fahrzeugen in voller Fahrt auf der Überholspur. Die Durchführung ist verdammt schwer und wenn das Auto steht, dürfte man erheblich mehr finden.

Natürlich gibt es bei „Online-Durchsuchung“ und „Online-Straftat“ eine große Begriffsverwirrung – das gemeinsame Präfix „Online“ sollte aber zu keinen falschen Schlüssen verleiten. Gegen die meisten Online-Übel hilft die Online-Durchsuchung nichts – und wenn man vorher Geheimdienstausschüsse und Ministererlaubnisse durchexerzieren muss, ist die Erfolgswahrscheinlichkeit gleich Null. Nicht Mal Spammer sind mit solchen Methoden zu fangen.

Die „Falle“ von Marions Kochbuch

Einen sehr merkwürdigen Beitrag hat das ARD-Magazin plusminus zum Thema Marions Kochbuch abgeliefert. Grundthese: Der Fotograf lockt ahnungslose Internetnutzer in eine Urheberrechts-Falle. Dabei arbeitet er mit solch diabolischen Tricks:

Trick Nr. 1
Das Kochbuch enthält im Anhang eine Art Lexikon. Lexika wertet Google besonders hoch. Darin aufgeführt sind Zutaten in alphabetischer Reihenfolge – seitenweise. Bei Marions Kochbuch erfährt man z.B. über Lauch, er sei reich an Eisen. Das ist Quatsch, führt aber dennoch zum Erfolg, wie Timo Strohm weiß: „Das Programm kann nicht feststellen, ob man es hier mit echter Wissenschaft zu tun hat oder mit Seiten, die nur so aussehen sollen, als wäre hier ein wissenschaftliches Fachlexikon.“

Dass Google Lexika besonders hoch wertet, ist eine steile These, die schon eine Begründung verdient hätte. Massive interne Verlinkung ist schon hilfreich, aber eben kein Allheilmittel. Und wenn Kategorie-Links von „Google ausdrücklich unerwünscht sind“, warum sind die Bilder immer noch ganz oben gelistet? Google ist nicht besonders zimperlich, wenn es um unerwünschte Verlinkungen geht.

Selbst wenn die Webseite sich mit „Tricks“ darum bemüht bei Google möglichst hoch gelistet zu werden – wäre das ein Freibrief zum Kopieren der Bilder? Nein, natürlich nicht. Wer auf den Link bei der Bildersuche klickt, bekommt von Google sogar eine Warnung:

Das Bild ist möglicherweise verkleinert dargestellt und urheberrechtlich geschützt.

Und so hat die Redaktion die Chance verschenkt, einige wichtige Fragen zu stellen. Zum Beispiel: Warum wird ein Forums-Webmaster für die Urheberrechtsverletzung eines Nutzers verantwortlich gemacht? Wieso kann ein Fotograf 700 Euro für eine Veröffentlichung verlangen, die regulär nur einige Cents bringen würde? Und wo sind die Tipps für die Verbraucher? Bilderrechte im Netz sind keine Hexerei. Legale und kostenlose Alternativen gibt es zu Hauf.

Sorry plusminus – das war nichts. Statt einer Verschwörungstheorie solltet ihr vielleicht etwas Service liefern.

(via Lawblog)