Das FON-Blog jubelt darüber, dass das Oberlandesgericht jeden zur WLAN-Verschlüsselung verpflichtet haben soll. Das ist IMHO stark überinterpretiert. Aber die Interessenlage ist klar: unverschlüsselte – und damit kostenfrei nutzbare – Funknetze sind unerwünschte Konkurrenz für Fon.
FON hat u.a. eine entsprechende Zugangssicherung „a priori“ eingebaut und das dadurch, daß nur registrierte User einen Zugang bekommen können und diese Zugangsaktivitäten bei FON mitgeloggt werden.
Doch ich würde sagen: zu früh gefreut: Denn das Urteil sagt nicht etwa, dass mit einem verschlüsselten Netz wie bei Fon alles prima sei. Es geht darum: wer Dritten Zugang zu seinem Internetanschluss gewährt, muss dafür im Zweifel haften. Und genau das ist ja das Grundprinzip von Fon: Dritten Zugang zu gewähren.
Verschlüsselung und Registrierung helfen da wenig: Selbst wenn der Anschlussinhaber ABC nachweisen kann, dass zum Tatzeitpunkt User XYZ bei ihm eingeloggt war – wer hat nun die Urheberrechtsverletzung begangen? Die Düsseldorfer Richter sagen: Wenn wir das nicht ganz genau wissen, nehmen wir ABC in Anspruch, also den Fonero.
Geändert werden könnte das durch eine ausführliche Speicherung des Internet-Traffics – was ohne richterliche Anordnung illegal wäre. Alternative: ein VPN-Verbindung wie bei anderen Anbietern: damit würden die Gäste auf einem Fon-Hotspot nicht mehr unter der IP des „Foneros“ surfen, eventuelle Urheberrechtsverletzungen liefen unter einer IP von Fon.