Ich hab ja ab und an über Springers SecondLife-Ableger The Avastar geschrieben. Ganz geschockt habe ich jetzt festgestellt: Das Blatt gibt es immer noch. Ausgabe 62 ist in dieser Woche erschienen. Darin: die brisantesten Stories, die Second Life zu bieten hat.
Fon droht mit „elektronischen Aktionen“
Wer in den vergangen zwei Jahren Jahren einen kostenlosen Router von Fon ergattert hat, sollte sich nicht zu sicher sein. Denn nun zieht das Unternehmen die Daumenschrauben an:
Heute haben wr eine groß angelegte Aktion gestartet. Man erinnert sich: FON hat die „La Fonera“ gratis (oder wesentlich subventioniert) unter ganz bestimmten Konditionen an die Foneros abgegeben. Die Mehrheit der Foneros hat sich glücklicher Weise an das abgegebene FON:Versprechen gehalten und betreibt die persönliche „La Fonera“ wie vereinbart, also: 24/7. Es gibt aber durchaus auch noch einige Leute, die der Auffassung sind, „was kümmert mich das“ oder „Versprechen sind da, um gebrochen zu werden“ (die haben ein grosses Vorbild) und die nur einen günstigen Router „für lau abgreifen“ wollten. Das war und ist nicht im Sinne der FON:Idee und auch nicht in unserem Sinn. Deswegen haben wir heute mit adäquaten Massnahmen begonnen, diese Leute an die Einhaltung des Fonero – Versprechens zu erinnern. Es handelt sich hierbei um ein ganzes Massnahmenbündel, welches sowohl s-mail als auch elektronische Aktionen beinhaltet.
Blog-Gelübde
Ich mache mein Blog auf, bevor Duke Nukem Forever in den Laeden steht.
Ich werde darauf zurückkommen.
StudiVZ – Mal was positives
Um nicht in den Ruf eines Mecker-Bloggers zu geraten: ich sehe durchaus auch positive Entwicklungen.
So hat StudiVZ seine Privatsphären-Optionen überarbeitet. Um personalisierte Werbung abzuschalten, muss man nur noch die Privatsphären-Einstellungen aufrufen, dort auf den Kartenreiter ganz rechts klicken, sich das Kleingedruckte sehr genau durchlesen, den untersten Link klicken und anschließend gegen den subtil formulierten Ratschlag von StudiVZ handeln. (Wenn man auf den vorletzten Link klickt, kann man auch den Emails mit den Botschaften der StudiVZ-Werbepartner widersprechen.)
Das klingt nicht besonders positiv, meint Ihr? Nun, vorher sah es so aus.
Die Richter schützen mal wieder die Terroristen
So sieht zumindest Deutschlands bekanntester politischer Karikaturist die Sache mit der Online-Durchsuchung.
StudiVZ: Gekürztes Zitat wird zu einem halben Dementi
Ich hab ja schon mit Spannung auf das Dementi von StudiVZ gewartet – nun ist es da.
Richtigstellung zum heute erschienenen Spiegel Online Artikel vom 27.02.08
Marcus Riecke, CEO studiVZ: Falsch-Zitat durch Spiegel Online, das bereits zurück genommen worden istBerlin (ots) – Marcus Riecke, CEO studiVZ: „Das heute auf Spiegel Online erschiene Interview hat die Redaktion mit einem angeblich von mir stammenden Zitat als Überschrift eröffnet. Dieses Zitat ist in dem Interview nicht von mir getätigt worden. Die Spiegel Online-Redaktion hat daher die betroffene Passage korrigiert und das Zitat entfernt.
Mal abgesehen von der wirklich schrecklichen Sprache dieser Verlautbarung – Es stimmt: die verkürzte Überschrift
StudiVZ-Boss Riecke: „Gott sei Dank dürfen wir Kiffer-Daten jetzt herausgeben“
wurde ersetzt durch das unlesbare
StudiVZ-Boss Riecke: „Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen Daten jetzt herausgeben“
Bloß: Die Langfassung des Zitats steht jedoch weiterhin im Artikel. Und ist somit von StudiVZ nochmals abgesegnet.
SPIEGEL ONLINE: Welche Konflikte?
Riecke: Wir stehen da zwischen den Fronten. Auf der einen Seite der Datenschutz, auf der anderen Seite die Ermittler. Das Telemediengesetz verbietet uns, ohne Zustimmung der Nutzer Nutzungsdaten zu speichern. So hat der BGH vorigen Herbst entschieden. Die Kripo- und LKA-Beamten verlangen aber genau diese Daten von uns, die wir laut Datenschützern nicht speichern dürfen. Deshalb haben wir die Nutzer der Speicherung der Nutzungsdaten zustimmen lassen.
SPIEGEL ONLINE: Konkret: Zu Ihnen kommt ein Staatsanwalt mit 30 Fotos aus StudiVZ-Profilen, die Leute anscheinend beim Kiffen zeigen. Er verlangt Klarnamen zu den Profilen und allen Kommentaren. Was machen Sie?
Riecke: Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen solche Daten nun herausgeben. Nutzungsdaten speichern wir bei allen Nutzern, die uns das erlaubt haben durch ihre Einwilligung.
Das ist zwar etwas länger, aber die verheerende Botschaft ist die gleiche: Wir wollen die Daten unserer Nutzer gar nicht schützen. Wir kämen nicht mal auf die Idee ein solch absurde Anfrage abzuweisen oder zu hinterfragen. Wir sind sogar froh, da behilflich zu sein. Gott sei Dank haben uns die User da völlig freie Hand gegeben. Und die Hauptsache ist doch, dass unsere Nutzer passende Werbung bekommen.
In dem Dementi wird diesem Eindruck nicht wirklich widersprochen:
studiVZ wird Daten seiner Mitglieder nur bei offiziellen Ermittlungsersuchen an Strafverfolgungsbehörden weiter leiten. Diese Daten werden im Übrigen nur mit der Zustimmung jedes einzelnen Nutzers von studiVZ gespeichert. Der Bezug zu Fotos mit Drogen konsumierenden Jugendlichen wurde einzig von der Redaktion von Spiegel Online fälschlich hergestellt.
Wohlgemerkt: Der Zusammenhang wurde in Form einer Frage verpackt. Und dieser Zusammenhang wurde nicht zurückgewiesen, sondern mit einem „Gott sei Dank“ bestätigt. Jetzt hat StudiVZ zum zweiten Mal die Gelegenheit verpasst eine empfehlenswertere Antwort zu geben.
PS: Im internen Blog namens klartext. Nach einer ausführlichen und – salopp formuliert – nicht ganz korrekten Zusammenfassung der Ereignisse erklärt ein StudiVZ-Angestellter:
Nebenbei gesagt gab es noch nie eine Anfrage zu Cannabiskonsum.
Hätte Herr Riecke das gleich gesagt, wäre viel Porzellan nicht zertrümmert worden. Neben dem unausrottbaren Kifferbilder-Beispiel steht nun auch eine kleine Kriegserklärung der StudiVZ-Mitarbeiter an die Presse im Raum. Krisen-PR aus dem Lehrbuch. Aber nicht zum Nachmachen.
Quiz für Manager
Angenommen, Sie sind Chef eines großen sozialen Netzwerkes, dem Millionen Studenten angehören. Zwei Reporter kommen und stellen hinterhältige Fragen, zum Beispiel diese:
Konkret: Zu Ihnen kommt ein Staatsanwalt mit 30 Fotos aus StudiVZ-Profilen, die Leute anscheinend beim Kiffen zeigen. Er verlangt Klarnamen zu den Profilen und allen Kommentaren. Was machen Sie?
Wählen Sie die passende Antwort:
a) „Ich frage den Staatsanwalt, was ich damit machen soll. Cannabis-Konsum ist in Deutschland meines Wissens nicht strafbar.“
b) „Von einer solchen Anfrage habe ich noch nie etwas gehört. Ich glaube nicht, dass sich Staatsanwälte dafür interessieren.“
c) „Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen solche Daten nun herausgeben. Nutzungsdaten speichern wir bei allen Nutzern, die uns das erlaubt haben durch ihre Einwilligung.“
d) „Ich habe nicht inhaliert.“
PS: Die geheime Zusatzoption
e) „Einen solchen Fall würde ich unserer Rechtsabteilung übergeben – unsere Anwälte sind schließlich nicht den ganzen Tag damit beschäftigt, Abmahnungen zu schreiben. Zur Not kämpfen wir vor Gericht für die Rechte unserer Nutzer.“
WDR streamt nun auch MP3
Fon: Zu früh gefreut
Das FON-Blog jubelt darüber, dass das Oberlandesgericht jeden zur WLAN-Verschlüsselung verpflichtet haben soll. Das ist IMHO stark überinterpretiert. Aber die Interessenlage ist klar: unverschlüsselte – und damit kostenfrei nutzbare – Funknetze sind unerwünschte Konkurrenz für Fon.
FON hat u.a. eine entsprechende Zugangssicherung „a priori“ eingebaut und das dadurch, daß nur registrierte User einen Zugang bekommen können und diese Zugangsaktivitäten bei FON mitgeloggt werden.
Doch ich würde sagen: zu früh gefreut: Denn das Urteil sagt nicht etwa, dass mit einem verschlüsselten Netz wie bei Fon alles prima sei. Es geht darum: wer Dritten Zugang zu seinem Internetanschluss gewährt, muss dafür im Zweifel haften. Und genau das ist ja das Grundprinzip von Fon: Dritten Zugang zu gewähren.
Verschlüsselung und Registrierung helfen da wenig: Selbst wenn der Anschlussinhaber ABC nachweisen kann, dass zum Tatzeitpunkt User XYZ bei ihm eingeloggt war – wer hat nun die Urheberrechtsverletzung begangen? Die Düsseldorfer Richter sagen: Wenn wir das nicht ganz genau wissen, nehmen wir ABC in Anspruch, also den Fonero.
Geändert werden könnte das durch eine ausführliche Speicherung des Internet-Traffics – was ohne richterliche Anordnung illegal wäre. Alternative: ein VPN-Verbindung wie bei anderen Anbietern: damit würden die Gäste auf einem Fon-Hotspot nicht mehr unter der IP des „Foneros“ surfen, eventuelle Urheberrechtsverletzungen liefen unter einer IP von Fon.
Die c’t und die Lebensabschnitte
Leserbeschwerden über abnehmendes Niveau kennt man zur Genüge. Da ist man doch mal froh einen differenzierten Beitrag über die Symbiose zwischen Geek und c’t zu lesen (für die ich auch ab und an schreibe):
Ich bin den Schritt gegangen – vor fast einem Jahr. Und pünktlich zum Erscheinungsdatum der ersten nicht mehr abonnierten c’t sagt die Frau an meiner Seite, von mir über lange Jahre zum Geek erzogen:
“In der c’t muss gerade ein toller Artikel über [irgendwas politisch/gesellschaftliches] sein, wo hast Du die Neue denn hingelegt?”
Der anschließende Streit war nicht schön, aber es wurde festgehalten, dass ich für die technische Neuigkeitenbeschaffung zuständig bin, sie für die politische. Was aber noch lange nicht heißt, dass eine Person eigenständig Änderungen an seinem Zuständigkeitsbereich durchführen darf.
Was ich mit diesem langen Text also sagen will: jog, viel Glück – vielleicht geht es Dir ja anders als mir, aber irgendetwas hat die c’t. Willst Du sie loswerden, kommt plötzlich aus den unmöglichsten Ecken Widerstand.
Ich habe sie wieder im Abo, und ich weiß, ich behalte sie auch. Den Streit ist sie einfach nicht wert.
PS: Kann man wirklich zum Geek erzogen werden?