Alles gefälscht!

Der Verlag Galileo Press sieht sich als Ziel einer Kampagne gefälschter Rezensionen bei Amazon. Und der Verlag verrät auch, wie man solche Fälschungen erkennt:

Typisch ist auch der pauschale Vorwurf der Mogelpackung: auf Umschlag steht aktuelles Release, Buch ist aber zu altem Release, bloßer Aufguss der Vorauflage, viel Umfang und wenig Inhalt, schönes Cover und enttäuschender Inhalt, leere Seiten, große Schrift, Bilder in Farbe, aber nichtssagend, mit CD, aber nutzloser Inhalt.

Klingt mir eher nach konkreten Mängeln eines Buches. Als Amazon-Rezensent würde ich auch anmerken, wenn das Buch eine andere Softwareversion behandelt, als auf dem Titel steht. Und damit wäre ich als Fälscher entlarvt?

Auch Zitate sind verdächtig:

Ein Indiz nicht für, sondern eher gegen die Echtheit einer Rezension sind wörtliche Zitate aus dem Buch, gar noch mit Seitenangabe, oder der konkrete Verweis auf Abbildungen oder Layoutdetails. Solche Detailangaben suggerieren Besitz und Kenntnis des Buches, sie sind aber meist ein Täuschungsmanöver. Der Rezensent kann seine Kenntnisse einfach aus einer Online-Leseprobe bezogen haben.

Ich glaube, wenn man den ganzen Katalog von Galileo abklappert, findet man bei Amazon keine einzige Kundenrezension mehr, die nicht verdächtig ist.

Iss das, Marion!

durchwachsener Speck

Das ist durchwachsener Speck.

Schöne Initiative: Um Lebensmittelfoto-Abmahnern den Saft abzudrehen, wollen einige Leute frei verfügbare Fotos von Lebensmitteln machen und verbreiten. Das Bild hier stammt von foodbilder.huettenhilfe.de und wurde von den Fotografen ausdrücklich zur nicht-kommerziellen Nutzung freigegeben.

Verbesserungswürdig wäre allerdings die unscharfe Lizenz – schließlich gibt es Creative Commons. Damit können Unklarheiten wie korrekte Autorenvermerke und die Abgrenzung zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung vermieden werden. Ein größeres Statement wäre es freilich, Bilder auch zur kommerziellen Nutzung freizugeben. Und wenn man Autorenvermerke setzen will, sollten man sie nicht aus einem copy&paste-feindlichen Impressum fischen müssen. Zudem sollte die Lizenz direkt unter jedem Bild auftauchen und nicht nur im Footer.

Damit das Ganze klappt, muss man keine finsteren SEO-Tricks anwenden, eine gemeinsame Verlinkungsaktion der Blogger sollte aber die Google-Bildersuche beeindrucken.

PS: Eine ähnliche Aktion gibt es hier, aber noch ohne Fotos.

Online-Durchsuchung

Es ist nicht immer einfach zu verstehen, wie Juristen ticken, da sie eine eigene Sprache sprechen. Wenn Sie denn mal ins Trivial-Deutsch ausweichen, ist es manchmal erhellend, manchmal auch schmerzhaft. So auch hier:

Warum sich um eine Aufnahme in ein Trainingslager bemühen, wenn das Internet den “verdrahteten Krieger” als eine Art “Universität des Dschihad” alles bietet. Deshalb wirbt Al-Qaida im Internet wie folgt: “O Mudschaheddin-Bruder, um die großartigen Ausbildungslager zu absolvieren, musst du nicht in andere Länder reisen. Allein zu Haus oder mit einer Gruppe von Brüdern, kannst du mit dem Trainingsprogramm beginnen.” (Theveßen S. 86). Täglich schicken die Internetabteilungen diverser Organisationen neue Botschaften ins Web (vgl. Theveßen S. 98). Wer den möglichen Ernstfall vermeiden will, kann auf die Online-Durchsuchung nicht verzichten.

Da fallen mir zwei Dinge ein:

Punkt 1: Wer einen Online-Kurs zum Gottes-Krieger macht, sprengt sich im Erfolgsfalle selbst in die Luft, bevor er einen Anschlagsplan zusammen hat.

Punkt 2: „Online-Durchsuchungen“ sind gegen Online-Straftaten so sinnvoll wie eine gesetzliche gesicherte heimliche Durchsuchung von Fahrzeugen in voller Fahrt auf der Überholspur. Die Durchführung ist verdammt schwer und wenn das Auto steht, dürfte man erheblich mehr finden.

Natürlich gibt es bei „Online-Durchsuchung“ und „Online-Straftat“ eine große Begriffsverwirrung – das gemeinsame Präfix „Online“ sollte aber zu keinen falschen Schlüssen verleiten. Gegen die meisten Online-Übel hilft die Online-Durchsuchung nichts – und wenn man vorher Geheimdienstausschüsse und Ministererlaubnisse durchexerzieren muss, ist die Erfolgswahrscheinlichkeit gleich Null. Nicht Mal Spammer sind mit solchen Methoden zu fangen.

Die „Falle“ von Marions Kochbuch

Einen sehr merkwürdigen Beitrag hat das ARD-Magazin plusminus zum Thema Marions Kochbuch abgeliefert. Grundthese: Der Fotograf lockt ahnungslose Internetnutzer in eine Urheberrechts-Falle. Dabei arbeitet er mit solch diabolischen Tricks:

Trick Nr. 1
Das Kochbuch enthält im Anhang eine Art Lexikon. Lexika wertet Google besonders hoch. Darin aufgeführt sind Zutaten in alphabetischer Reihenfolge – seitenweise. Bei Marions Kochbuch erfährt man z.B. über Lauch, er sei reich an Eisen. Das ist Quatsch, führt aber dennoch zum Erfolg, wie Timo Strohm weiß: „Das Programm kann nicht feststellen, ob man es hier mit echter Wissenschaft zu tun hat oder mit Seiten, die nur so aussehen sollen, als wäre hier ein wissenschaftliches Fachlexikon.“

Dass Google Lexika besonders hoch wertet, ist eine steile These, die schon eine Begründung verdient hätte. Massive interne Verlinkung ist schon hilfreich, aber eben kein Allheilmittel. Und wenn Kategorie-Links von „Google ausdrücklich unerwünscht sind“, warum sind die Bilder immer noch ganz oben gelistet? Google ist nicht besonders zimperlich, wenn es um unerwünschte Verlinkungen geht.

Selbst wenn die Webseite sich mit „Tricks“ darum bemüht bei Google möglichst hoch gelistet zu werden – wäre das ein Freibrief zum Kopieren der Bilder? Nein, natürlich nicht. Wer auf den Link bei der Bildersuche klickt, bekommt von Google sogar eine Warnung:

Das Bild ist möglicherweise verkleinert dargestellt und urheberrechtlich geschützt.

Und so hat die Redaktion die Chance verschenkt, einige wichtige Fragen zu stellen. Zum Beispiel: Warum wird ein Forums-Webmaster für die Urheberrechtsverletzung eines Nutzers verantwortlich gemacht? Wieso kann ein Fotograf 700 Euro für eine Veröffentlichung verlangen, die regulär nur einige Cents bringen würde? Und wo sind die Tipps für die Verbraucher? Bilderrechte im Netz sind keine Hexerei. Legale und kostenlose Alternativen gibt es zu Hauf.

Sorry plusminus – das war nichts. Statt einer Verschwörungstheorie solltet ihr vielleicht etwas Service liefern.

(via Lawblog)

Wickert hat nicht onhaliert!

Die Nachricht verbreitet sich im Netz: UIlrich Wickert wird Herausgeber für Holtzbrincks neues Portal zoomer.de. Im Interview mit dem Holtzbrinck-Blatt Tagesspiegel versucht sich Wickert wo weit wie möglich vom Bild des Online-Besessenen zu distanzieren:

Zu ihren privaten Internetvorlieben – sind Sie ein Ego-Googler?

Ich hab’ meinen Namen schon mal bei Google eingegeben, um zu sehen, was andere über einen schreiben. Aber das hat mich nicht besonders interessiert. Was für mich viel wichtiger ist: Als Krimiautor nutze ich Google-Maps und Earth View, um meinen Untersuchungsrichter auf wirklichen Straßen und Plätzen in Martinique spazieren zu lassen.

Mich erinnert das etwas an Bill Clintons erschütterndes Kiffer-Bekenntnis:

I experimented with marijuana a time or two, and didn’t like it. I didn’t inhale and I didn’t try it again.

Ja, Wickert hat es mal ausprobiert. Es hat ihm aber nichts gebracht. Er hat sich nicht amüsiert, er war nicht erbost, er will nichts am Google-Ergebnis ändern. Keine Wiederholungsgefahr.

Und Google Maps haben nichts mit seinem Leben zu tun – er muss nicht online checken, ob das Hotel in der Nähe der Party liegt er steigt einfach in die wartende Limousine. Gechattet hat er mal bei tagesschau.de und das war es auch schon. Seine Videos auf YouTube kennt er demonstrativ nicht. Wickert braucht das Internet nicht. Und wenn er es doch mal benutzt, veredelt er es zu einem besseren Zweck: um Offline-Bücher zu schreiben.

Liebe Zoomer-Redaktion: viel Glück dabei die „journalistische Kompetenz und die Interessen der jungen Internetgeneration zusammenbringen“.

Keine Wiederwahl für Wikipedia-Administratoren

In den letzten Wochen wurde es zu einer kleinen Schicksalswahl hochstilisiert: das Wikipedia-Meinungsbild zur Wiederkandidatur für Administratoren. Dabei ging es um die Frage ob die Administratoren der Wikipedia wie bisher auf unbestimmte Zeit ernannt werden oder nur für eine gewisse Zeitspanne.

Obwohl sich 50,68 Prozent der 586 Teilnehmer für eine Wiederkandidatur aussprachen, ist der Antrag gescheitert: Damit ein Meinungsbild erfolgreich ist, benötigen die Antragsteller eine Zwei-Drittel-Mehrheit.