Angenommen, Sie sind Chef eines großen sozialen Netzwerkes, dem Millionen Studenten angehören. Zwei Reporter kommen und stellen hinterhältige Fragen, zum Beispiel diese:
Konkret: Zu Ihnen kommt ein Staatsanwalt mit 30 Fotos aus StudiVZ-Profilen, die Leute anscheinend beim Kiffen zeigen. Er verlangt Klarnamen zu den Profilen und allen Kommentaren. Was machen Sie?
Wählen Sie die passende Antwort:
a) „Ich frage den Staatsanwalt, was ich damit machen soll. Cannabis-Konsum ist in Deutschland meines Wissens nicht strafbar.“
b) „Von einer solchen Anfrage habe ich noch nie etwas gehört. Ich glaube nicht, dass sich Staatsanwälte dafür interessieren.“
c) „Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen solche Daten nun herausgeben. Nutzungsdaten speichern wir bei allen Nutzern, die uns das erlaubt haben durch ihre Einwilligung.“
d) „Ich habe nicht inhaliert.“
PS: Die geheime Zusatzoption
e) „Einen solchen Fall würde ich unserer Rechtsabteilung übergeben – unsere Anwälte sind schließlich nicht den ganzen Tag damit beschäftigt, Abmahnungen zu schreiben. Zur Not kämpfen wir vor Gericht für die Rechte unserer Nutzer.“