Fon: Zu früh gefreut
Das FON-Blog jubelt darüber, dass das Oberlandesgericht jeden zur WLAN-Verschlüsselung verpflichtet haben soll. Das ist IMHO stark überinterpretiert. Aber die Interessenlage ist klar: unverschlüsselte - und damit kostenfrei nutzbare - Funknetze sind unerwünschte Konkurrenz für Fon.
FON hat u.a. eine entsprechende Zugangssicherung “a priori” eingebaut und das dadurch, daß nur registrierte User einen Zugang bekommen können und diese Zugangsaktivitäten bei FON mitgeloggt werden.
Doch ich würde sagen: zu früh gefreut: Denn das Urteil sagt nicht etwa, dass mit einem verschlüsselten Netz wie bei Fon alles prima sei. Es geht darum: wer Dritten Zugang zu seinem Internetanschluss gewährt, muss dafür im Zweifel haften. Und genau das ist ja das Grundprinzip von Fon: Dritten Zugang zu gewähren.
Verschlüsselung und Registrierung helfen da wenig: Selbst wenn der Anschlussinhaber ABC nachweisen kann, dass zum Tatzeitpunkt User XYZ bei ihm eingeloggt war - wer hat nun die Urheberrechtsverletzung begangen? Die Düsseldorfer Richter sagen: Wenn wir das nicht ganz genau wissen, nehmen wir ABC in Anspruch, also den Fonero.
Geändert werden könnte das durch eine ausführliche Speicherung des Internet-Traffics - was ohne richterliche Anordnung illegal wäre. Alternative: ein VPN-Verbindung wie bei anderen Anbietern: damit würden die Gäste auf einem Fon-Hotspot nicht mehr unter der IP des “Foneros” surfen, eventuelle Urheberrechtsverletzungen liefen unter einer IP von Fon.
wie ist das eigentlich, wenn man sich in Hotspots in Cafés einloggt - haftet dann der Cafébesitzer?
nils: Im Prinzip ja.
Aber wie oben geschrieben: eine Gerichtsentscheidung kann das nicht für alle festlegen - das wäre Sache des Gesetzgebers.
Es kommt natürlich sehr auf den Einzelfall an, wie wir bei den Anonymisierungsdiensten sehen. Manche Strafverfolger stellen die Ermittlungen ein, wenn Sie auf einen Tor-Server stoßen, andere lassen lieber den Server beschlagnahmen.
Danke! Aber, ach: der Gesetzgeber - da müssen wir dann wieder aufs Verfassungsgericht warten, damit alles gut wird.
Und was diese Tor-Server angeht: die sind einfach ultralahm. Das ist ein echter Nachteil…
[...] Fon-Terminologie ist. Folgt man dem OLG-Urteil, dann lebt man leicht riskant. Das erklärt das Notizblog nochmals ausführlich, dass auch Fon-User nicht gefahrlos leben, egal was man [...]
im urteile steht doch ganz klar dass es ein offenes WLAN sein muss, damit man haftet.. über sein ungeschütztes WLAN erfolgten….” & von “einzelnen Benutzerkonten” - wie kommst du dazu das falsch zu interpretieren?
Auch deine Zeile “Die Düsseldorfer Richter sagen: Wenn wir das nicht ganz genau wissen, nehmen wir ABC in Anspruch, also den Fonero.” sind dein eigens Gewäsch - geh mal auf die uni und lerne zitieren!
Jan:
“Hierfür genügt, dass der Antragsgegner willentlich einen Internetzugang geschaffen hat, der objektiv für Dritte nutzbar war. Ob die Urheberrechtsverletzungen von seinem Computer aus begangen worden sind oder ob Dritte unter Ausnutzung seines ungesicherten WLAN-Netzes auf seinen Internetzugang zugegriffen haben, ist ohne Bedeutung.”
Quelle.
oh mann, was für ne rechtsrabulistik. bei fon gibst doch gar kein ungeschützen zugang ins netz. das ist alles nur wichtigtuerei - hauptsache im gespräch. aber warum nicht. jeder darf ins netz stellen, was seine meinung ist. inhaltlich ist das nur “schwache sauce”.
hans im glück: Einfach das Urteil lesen. Der Punkt ist: wer Dritten einen Zugang gewährt, kann im Prinzip belangt werden. Ob das durch ein unverschlüsseltes WLAN oder über eine Vertriebsvereinbarung mit FON geschieht, ist nachrangig.