In dem sehr lesenswerten Streitgespräch zwischen Ursula von der Leyen und Franziska Heine präsentiert die Bundesfamilienministerin ein neues Argument für das von ihr initiierte Zugangserschwerungsgesetz:
Die Technik der Zugangssperren führt dazu, dass wir jetzt erstmals systematisch kinderpornografische Websites identifizieren.
Schon rein logisch ist das Argument fragwürdig: Weil „wir“ bisher schlechte Arbeit geleistet haben, brauchen „wir“ neue Gesetze? Im Gegensatz zur Erfassung von Verkehrsdaten spricht nach meinen Informationen nichts dagegen, dass das BKA systematisch Kinderporno-Seiten erfasst. Alleine bei der Erstellung und dem Einsatz der Kinderporno-Such-Software Perkeo müsste eine solche Liste quasi als Abfallprodukt abfallen.
Auch faktisch ist das Argument falsch. Denn in der Antwort auf die parlamentarische Anfrage steht es eindeutig:
Das Bundeskriminalamt unterhält die nationale Bilddatenbank mit Informationen zu identifizierten sowie noch nicht identifizierten Tätern und Opfern in kinderpornografischen Schriften. Daneben erfolgte sowohl eine finanzielle (400.000 US $ im Dezember 2005) als auch eine fachlich aktive Teilnahme als Testpartner am Aufbau der internationalen Bilddatenbank beim Generalsekretariat von Interpol in Lyon. Diese Bilddatenbank befindet sich seit dem 05.03.2009 im Wirkbetrieb und ermöglicht online den weltweiten Austausch von Informationen zu bekannten und bisher unbekannten kinderpornografischen Bildserien zwischen den teilnehmenden Staaten.