Von der Altersangabe bis zur Nekrophilie

Wer Lokaljournalismus lernt, erfährt recht schnell, dass einige Basisinformationen einfach dazu gehören. Zum Beispiel muss man alle möglichen Beteiligten immer nach dem Alter fragen. Das ist ein nettes persönliches Detail und erleichtert das Schreiben ungemein: Man kann zum beispiel „Die 18jährige“ statt „Die Täterin“ oder „Christiane F.“ schreiben – das sorgt für Abwechslung.

Bei wohl keiner anderen Zeitung hat sich die Altersangaben-Manie so weit fortentwickelt wie bei der BILD. Und so sehe ich grade auf der Titelseite von BILD.de diese tolle Meldung:

Neues Buch enthüllt
Jackie Onassis verführte Marlon Brando
Nach 45 Jahren kommt heraus: Jackie Onassis († 64) verführte Schauspieler Marlon Brando († 80)! Das enthüllt ein neues Buch.

Da die Online-Redaktion bei beiden Protagonisten das Todesalter in Klammern schreibt, scheint es sich um eine Liaison im Jenseits zu handeln. Oder einen besonders seltenen Fall beidseitiger Nekrophilie. In beiden Fällen gilt: das will ich nicht wirklich lesen.

Gefunden: Das schwächste Argument für Access-Sperren

In dem sehr lesenswerten Streitgespräch zwischen Ursula von der Leyen und Franziska Heine präsentiert die Bundesfamilienministerin ein neues Argument für das von ihr initiierte Zugangserschwerungsgesetz:

Die Technik der Zugangssperren führt dazu, dass wir jetzt erstmals systematisch kinderpornografische Websites identifizieren.

Schon rein logisch ist das Argument fragwürdig: Weil „wir“ bisher schlechte Arbeit geleistet haben, brauchen „wir“ neue Gesetze? Im Gegensatz zur Erfassung von Verkehrsdaten spricht nach meinen Informationen nichts dagegen, dass das BKA systematisch Kinderporno-Seiten erfasst. Alleine bei der Erstellung und dem Einsatz der Kinderporno-Such-Software Perkeo müsste eine solche Liste quasi als Abfallprodukt abfallen.

Auch faktisch ist das Argument falsch. Denn in der Antwort auf die parlamentarische Anfrage steht es eindeutig:

Das Bundeskriminalamt unterhält die nationale Bilddatenbank mit Informationen zu identifizierten sowie noch nicht identifizierten Tätern und Opfern in kinderpornografischen Schriften. Daneben erfolgte sowohl eine finanzielle (400.000 US $ im Dezember 2005) als auch eine fachlich aktive Teilnahme als Testpartner am Aufbau der internationalen Bilddatenbank beim Generalsekretariat von Interpol in Lyon. Diese Bilddatenbank befindet sich seit dem 05.03.2009 im Wirkbetrieb und ermöglicht online den weltweiten Austausch von Informationen zu bekannten und bisher unbekannten kinderpornografischen Bildserien zwischen den teilnehmenden Staaten.