Die Tücken des Stoppschilds

Joerg-Olaf Schaefers und Stefan Tomik beleuchten die Probleme der Datenspeicherung bei den Kinderporno-Stoppschildern.

Um einen Einblick in die tatsächlich ablaufenden Verfahren zu bekommen, habe ich mich in Urteilsdatenbanken umgesehen und bin immer wieder auf solche Passagen gestoßen:

Nach den strafrechtlichen Ermittlungen wurden von dem Computer, dessen IP-Adresse dem Beamten zugewiesen ist, am 12.05.2006 in der Zeit von 12:09:59 bis 12:16:04 insgesamt 156 Zugriffe auf zwei verschiedene Webseiten mit Kinderbildern genommen, von denen laut Staatsanwaltschaft lediglich 2 Fotos als Kinderpornografie strafrechtlich inkriminiert sein sollen. Den vom Dienstherrn vorgelegten Unterlagen ist nur zu entnehmen, dass von dem Computer aus in einem Zeitraum von 6 Minuten und 5 Sekunden 156 Bilder aufgerufen wurden, wobei es sich ganz überwiegend um Bildergalerien handelte, d. h. es erschienen mehrere kleine Bilder zugleich auf dem Bildschirm.

In diesem Fall hat das Verwaltungsgericht Meiningen eine Durchsuchung aufgrund dieser Beweislage abgelehnt (6 D 60001/09).

Dazu fallen mir zwei Punkte ein:

  • Die Vorstellung, dass Kinderporno immer nur auf eigenen – sperrbaren – Servern liegen, ist naiv oder stammt aus den Neunziger Jahren. Heute kann man Material einfach überall ins Netz fluten: One-Click-Hoster, Bilderbörsen, gehackte Server, Chats, Foren und alle möglichen Amateur-Porno-Seiten stehen zur Verfügung – warum sollen die Kriminellen noch selbst zentrale verwundbare Infrastrukturen betreiben?
  • Und: Selbst im Bereich Kinderporno ist ein großer Teil der Fälle nicht eindeutig. Wenn ich mich richtig erinnere, ist sogar einer großen deutschen Boulevardzeitung das Bild einer halbnackten 16jährigen auf die Seite 1 durchgerutscht. Sämtliche Käufer dieser Ausgabe wären – übertragen auf die Stoppschild-Pläne – verdächtig gewesen. In Kalifornien, wo für Porno-Darsteller ein Altersnachweis gesetzlich vorgeschrieben ist, scheinen die Frauen bis Mitte 20 durchweg als „Teen“ vermarktet zu werden, und werden dann übergangslos zur „MILF“. Wenn in diesen gewaltigen Bilderpool dann noch Amateur-Porno, Pseudo-Amateur-Porno und japanische Zeichentrickfilme gemischt werden, verschwimmen die Grenzen zunehmend – und ob ein Bild strafbar ist, ist spätestens seit dem Jugendpornografie-Paragrafen sehr interpretierungsfähig. Nicht das tatsächliche Alter der Personen ist entscheidend, sondern alleine der Eindruck.

Porno-Liebhaber sollten sich also spätestens jetzt einen sehr zuverlässigen Lieferanten suchen, der ausschließlich Pornos mit Darstellerinnen sichtlich über 30 anbietet. Denn wenn auf die oben beschriebene Weise weiter ermittelt wird, wird die Anzahl der Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen sehr stark ansteigen – die der ertappten Sexualstraftäter aber kaum.

Re-Branding

Wann wird eigentlich „RTL aktuell“ in „Punkt 12 pro“ umbenannt?

Humanismus gegen Völkerball

Herr Wiefelspütz differenziert:

„Wer Paintballspieler auf diese Weise kriminalisiert, vertritt Schwachsinnsthesen“, sagte Wiefelspütz. „Winnenden war nur der Anlass für ein Verbot.“ Den Verbotsbefürwortern ginge es vielmehr um das Bewahren eines humanistischen Menschenbildes. „Wenn man dies vertritt, dann ist die Idee von einem Spiel, bei dem Leute aufeinander schießen damit einfach nicht vereinbar.“

Ich persönlich fand als Kind Völkerball auch ganz schön unhumanistisch:

Zwei Teams spielen gegeneinander mit dem Ziel, die Spieler der gegnerischen Mannschaft mit dem Ball zu treffen, so dass sie der Reihe nach ausgeschaltet werden. Gefragt sind Geschicklichkeit, Treffsicherheit, Ausdauer und Geschwindigkeit.

Zuständigkeiten

Ein Polizist soll bei den Krawallen in Kreuzberg Steine auf Kollegen geworfen haben. Der junge Mann ist in der Probezeit, er war privat in Berlin unterwegs – er kann also im Bewerbungsverfahren durchgerutscht sein. Nicht unbedingt ein Skandal, eher ein Kuriosum. Oder?

An seiner Dienststelle in Frankfurt am Main sagte ein Mitarbeiter, man glaube nicht, dass der Polizist als sogenannter Agent provocateur eingesetzt gewesen sei, um Autonome zu Straftaten anzustacheln. „Für solche Aufgaben gibt es andere Dienste in der Bundesrepublik“, sagte ein Beamter.

Schön, wenn alles seine Ordnung hat. Polizisten, die Krawalle anzetteln, sind kein Skandal, sondern schlichtweg eine Frage der Zuständigkeit.

(via)

Über die Vorstellung hinaus

Bei der Bundestags-Debatte zu den Access-Blockaden wegen Kinderpornografie ist mir besonders der Redebeitrag von Michaela Noll aufgefallen:

Und wenn ich – das sag ich jetzt mal als Familienpolitikerin – wenn ich mir dieses Tatort Internet angucke und wenn ich mir vorstelle, was dort an Missbrauch tatsächlich sichtbar ist, dann übersteigt das jede Vorstellung. Es sind die Kinder, es sind die Kleinsten…

Die Polemik ist einfach zusammengereimt: Was sich Frau Noll vorstellt, übersteigt jede Vorstellung. Aber es hat einen ganz realen Hintergrund. Diese Politiker wurden – gezielt oder nicht gezielt – mit etwas Unvorstellbaren konfrontiert. Und nun reimen sie sich den Rest zusammen: Die Leute, die den Kindern das antun, das können keine normalen Menschen sein – nein, das sind organisierte Banden. Zuhälter. Mörder. Schänder. Und sie haben es aufs Geld abgesehen.

Diese Vorstellung steckt hinter dem Ansatz der Kinderporno-Sperren: ein kommerzieller Markt existiert, den man zerschlagen oder zumindest behindern kann. Aber diesen einen Markt gibt es wohl schon lange nicht mehr. Zwar wird Kinderpornografie zweifellos gehandelt – aber die Hersteller bekommen von dem Geld wohl gar nichts ab. Und die Händler sind dem World Wide Web schon längst drei Schritte voraus.

Fazit: Es wird die Vorstellung von Kinderpornografie bekämpft, nicht die Realität.