Voller Urheberrechtsschutz nur bei Anmeldung?

Die EU-Kommmission hat einen Bericht (PDF) zur „New Rennaissance“ vorgelegt, der sich mit den Erfordernissen an das Urheberrecht im Hinblick auf unser kulturelles Erbe befasst.

There is probably no greater ambition than to perpetuate our rich cultural heritage. It is therefore in full consciousness of our responsibility towards past and future generations and in deep humility that we have approached our mission.

Dass das Titelbild aussieht, als wäre es 1991 mit DeluxePaint auf dem Amiga erstellt worden, lässt wenig gutes über die Zukunftsorientierung des Berichts erwarten. Und tatsächlich: auf Seite 5 wird es schon spannend:

Future orphan works must be avoided. Some form of registration should be considered as a precondition for a full exercise of rights. A discussion on adapting the Berne Convention on this point in order to make it fit for the digital age should be taken up in the context of WIPO and promoted by the European Commission.

„Orphaned works“ sind Werke, bei denen man den genauen Urheberrechtsstatus nicht mehr sicher feststellen kann. Ist der Urheber schon so lange tot, dass man das Werk frei nutzen kann? Ist es gar ein Gemeinschaftswerk? Oder wer sind die Erben, wo kann man die Rechte an dem Werk rechtssicher erwerben?

The Association des Cinémathèques Européennes estimates that 21% of films held in audiovisual archives are orphaned, with 60% of these being over 60 years old. The British Library estimates that 40% of its in-copyright collections are orphan. The ‚In from the Cold‘ report estimated approximately 90% of the photographic record in UK cultural institutions as orphaned.

Ein Vorschlag der Autoren: Im Zweifel zahlt der Lizenznehmer die Tantiemen in ein Treuhandkonto ein, mit dem ein Urheber oder Rechteeinhaber später entschädigt wird. Eine unbefriedigende Lösung: denn welchen Tarif soll man zu Grunde legen und wie lange soll das Geld auf dem Konto vor sich hingammeln?

Eine Lösung für die Zukunft ist nach Überzeugung der Berichterstatter eine Registratur, in der Rechteinhaber sich und ihre Werke anmelden. Der volle Urheberrechtsschutz gilt nur noch für Werke, die registriert worden sind, der Rest geht ins Allgemeingut über.

In order to comply with the norms that exist in intellectual property laws, igitisation requires the clearance of each and every copyright and related right. Therefore mechanisms have to be developed that recognise the rights and interests of the rights holders, but at the same time facilitate the digitisation that in turn will lead to greater innovation and creativity. Given the cost of rights clearance, it is in the public as well as private interest of European society to streamline rights clearance in a manner that is fair and balanced.

Ich bin gespannt, wie das konkret aussehen soll. Zur Erinnerung: Eine solche Copyright registration war in den USA Pflicht, wurde aber durch das Berner Abkommen obsolet. Wenn die EU hier eine Rolle rückwärts macht, bekommt das Copyright wieder mehr einen kommerziellen Charakter anstatt die Verfügungsgewalt des Urhebers über sein Werk zu betonen. Denn egal wie „streamlined“ der Registrierungsprozess sein wird – am ehesten werden sich die Medienkonzerne dieser Möglichkeit bedienen. Sie haben schließlich ausreichend Erfahrung und die Infrastrukturen, die sie eh im Umgang mit Verwertungsgesellschaften benötigen.