Post verweigert Zustellung wegen strafrechtlich relevanter Inhalte?

Grade habe ich in den WDR2-Regionalnachrichten aus Köln eine merkwürdige Meldung gehört:

Die Deutsche Post hat ihre Entscheidung verteidigt, 300000 Zeitungen von Pro-Köln nicht zuzustellen. Nach Angaben der Post hatten die Mitarbeiter Bedenken wegen des Inhalts bekommen und daraufhin die Rechtsabteilung des Unternehmens eingeschaltet. Die habe festgestellt, dass Pro-Köln in der Zeitung Behauptungen aufstellt, die strafrechtlich relevant sein könnten. Die unter dem Verdacht des Rechtsextremismus vom Verfassungsschutz beobachtete Vereinigung erwägt nun rechtliche Schritte gegen die Post.

Die Inhalte könnten strafrechtlich relevant sein? Ich hoffe doch mal, dass die Post eine bedeutend bessere Erklärung zu bieten hat, Post nicht zuzustellen. Wenn die strafrechtliche Relevanz denn gegeben ist, sollten die Verfasser zur Verantwortung gezogen werden.

Die Nachrichtenagentur AP weiß mehr:

Wegen des Inhaltes habe man Bedenken gegen die Verteilung gehabt, sagte Post-Sprecher Uwe Bensien am Donnerstag der Nachrichtenagentur AP. Man hätte sich damit eventuell einer Straftat schuldig machen können. Die Entscheidung sei «ganz klar auf einer rechtlichen Grundlage» getroffen worden.
[…]
Die Post lehnte die Auslieferung der Zeitung nach Angaben von Pro Köln mit der Begründung ab, sie enthalte Tatsachenbehauptungen über den Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma, die geeignet seien, ihn in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Die Wahrheit der Aussagen sei nicht ersichtlich.

Vermeintlich unwahre Tatsachenbehauptungen über Fritz Schramma? Mehr nicht? Irgendwie reicht mir das nicht als Begründung für ein eigenmächtiges Handeln der Post. Hätte Schramma gehandelt und eine Einstweilige Verfügung erwirkt, sähe die Sache anders aus.