Der Hype um den Amazon Kindle Fire scheint hierzulande spurlos abgeklungen zu sein, doch der US-Handelskonzern beginnt auch in Deutschland eine massive Werbekampagne für die Kindles, die man den Europäern gönnt. Sogar bei Karstadt gibt es nun einen Kindle zu kaufen — deutlich teurer als der Versandpreis von Amazoin selbst. Das muss einiges kosten.
Da könnte man doch glatt schwach werden. Heftig subventionierte Hardware ist kein Nachteil, wenn doch hierzulande eh die Buchpreisbindung gilt. Und Amazon hat ja seine Zügel gelockert. Man will zum Beispiel nicht mehr ungefragt Bücher löschen. Und Ende 2010 hat Amazon –wahrscheinlich im nachweihnachtlichen Zuckerrausch — sogar das Verleihen von Büchern erlaubt. Großzügig!
Doch wie Matthias Spielkamp drüben bei Google+ nachfragt: Wie geht das Verleihen eigentlich? Auf Amazon.de ist kein Wort dazu zu finden. Und irgendwie scheint kaum ein Titel, den die umherstehenden Kindle-Besitzer gekauft haben — zum Verleihen freigegeben zu sein.
Aufklärung verschafft die Hilfefunktion aus Amazon.com:
At this time, Kindle book lending can only be initiated by customers residing in the United States. If a loan is initiated to a customer outside the United States, the borrower may not be able to accept the loan if the title is not available in their country due to publisher geographical rights.
In these cases the borrower will be notified of this during the Loan redemption process, and the book reading and lending rights will return to the lender at the end of seven days from loan initiation. You can always check the status of a loan by viewing the book on the Manage Your Kindle page.
Sprich: In Deutschland darf man nicht Mal Bücher verleihen. Man darf noch nicht Mal eins geliehen bekommen. Und wenn jemand trotzdem versucht diesen kulturell vertriebstechnisch hochverräterischen Akt zu begehen, bekommt er das Buch nicht etwa sofort zurückgebucht, sondern wird mit einer Buchsperre von sieben Tagen bestraft.