Whistleblower sind Vorbilder, Vorreiter der Demokratie, Helden – solange man selbst nicht betroffen ist. Auf der Antragsseite zur Piratenpartei-Vorstandssitzung von gestern zeigt sich diese Dualität sehr schön:
Antrag Nummer 1:
Der Bundesvorstand möge beschließen, Wikileaks Unterstützung anzubieten und dementsprechend auch eine Pressemitteilung rauszubringen.
Begründung
Die schwedische Piratenpartei bietet mittlerweile Unterstützung für Wikileaks an [1]. Würden wir dasselbe machen, würden wir einerseits auch das Projekt unterstützen und andererseits auch unseren Programmpunkt „Whistleblowing“ aktiv besetzen.
Wie die Unterstützung genau dann ablaufen soll/wird, müsste geklärt werden. Wichtig ist jedoch, dass wir nicht noch weiter warten können, bis das Rechtliche/Technische „Gebilde“ steht, wir müssen aktiv werden. Es reicht doch schon nur seine Unterstützung zuzusagen und entsprechend eine Pressemitteilung rauszubringen. Der Rest sollte dann allerdings nicht in Vergessenheit geraten!
Antrag Nummer 2:
Hier beantrage ich gegen den Beisitzer im Bundesvorstand Christopher Lauer, eine Verwarnung gemäß §6(1) Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland auszusprechen.
Begründung
Christopher Lauer hat mich am 28. Juli um 21:14 in meiner Eigenschaft als Richter am BSG gebeten, ihm ein Urteil vorab zukommen zu lassen um sich einen persönlichen Vorteil zu verschaffen. Er sandte mir dazu eine Direktnachricht per Twitter mit dem Wortlaut „also vielleicht könntest du mir dann das Urteil leaken, damit wir wissen welcher Server am Start sein muss“.
Gerade für ein Mitglied des Bundesvorstandes ist es eine Ungeheuerlichkeit, entgegen besseren Wissens zu versuchen, ein Urteil vorab erhalten zu wollen. Er ist aufgrund dieses Verhaltens zu verwarnen.