Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter hat eine Erkenntnis:
„Die Telekom-Affäre ist eine Riesenchance für den Datenschutz, die wir nutzen müssen. Es ist doch offensichtlich, dass sensible Kundendaten bei privaten Unternehmen mehr als schlecht aufgehoben sind“, sagte BDK-Vorsitzender Klaus Jansen der Neuen Osnabrücker Zeitung.
Wer würde da nicht zustimmen? Der Lösungsvorschlag für das Dilemma ist hingegen weniger konsensfähig:
Jansen forderte laut dpa, sämtliche Verbindungsdaten in einem Sicherheits-Center unter Aufsicht von Datenschützern zu hinterlegen. Darauf könnten dann sowohl Unternehmen zu Abrechnungszwecken als auch der Staat zur Strafverfolgung streng kontrolliert zugreifen. Technisch sei ein solches Verfahren nach Ansicht von Experten kein Problem, sagte Jansen. „Die heutige Praxis einer sechsmonatigen Speicherung direkt beim Telefonanbieter öffnet Missbrauch Tür und Tor.“
Auf gut Deutsch: Wir verhindern Datenmissbrauch, wenn wir die Daten nicht nur in einer, sondern gleich in zwei Datenbanken speichern. Denn die Telekom hat ja im aktuellen Skandal nicht etwa auf die Vorratsdatenspeicherung zugegriffen, sondern auf die Abrechnungsdaten, die bei einem Telefonprovider nun mal anfallen müssen.
Um das Konzept von Jansen richtig würdigen zu können, übertragen wir es einfach mal in die physische Welt. Um Bankraub zu verhindern, wird in jeden Tresorraum eine zweite Tür eingebaut, deren Schlüssel bei der Polizei hinterlegt werden muss. Klingt das sinnvoll? Welcher Experte soll diesem Irrwitz eine problemlose Umsetzung prophezeit haben?
Ich gehe mal davon aus, dass Jansen bei seiner Betonung der Rolle des Datenschützers keinen besonderen Wert mehr auf einen kompetenten Richtervorbehalt legt. Wenn die Daten doch schon mal da sind, warum sollten rechtschaffene Diener des Rechtsstaates erst nach einem bürokratischen Hürdenlauf drauf zugreifen können?