Tanja, Annette und der Fakegeruch

Dieser Audio-Mitschnitt eines Privat-Radiosender kursiert grade.

Privat-Radiosender machen ja immer diese lustigen Gewinnspiele: Wer einen Geldschein mit einer bestimmten Nummer vorlegt, bekommt einen wahnsinnig tollen Gewinn. Das schafft Quote, das schafft Hörerbindung.

Der Mitschnitt schildert einen Fall, der zu schön ist um wirklich wahr zu sein: im Sender meldet sich aufgeregt eine Gewinnerin: Tanja. Sie habe die Geldscheine gesammelt und katalogisiert, der Gewinnerschein sei dabei! 10000 Euro gewonnen, Glückwunsch. Aber Moment mal: der Freund hat den Geldschein auf eine Geschäftsreise mitgenommen. Und da man natürlich Geldscheinen hinterhertelefonieren muss – wieso eigentlich? – rufen die Moderatoren direkt bei dem Freund auf dem Handy an. Und dort meldet sich doch tatsächlich eine andere Frau: Annette. Die vermeintliche Gewinnerin Tanja fängt an zu zetern, wer denn Annette sei, die Moderatoren fragen – immer noch live auf Sendung – nach und schließlich gesteht der Freund, dass er eine Geliebte hat. Und dass er den Glücks-Geldschein ausgegeben hat, als er seine Geliebte zum Essen ausführte.

Unfassbar! Der Zuschauer ist live dabei in einem echten Beziehungsdrama. Wenn die Tränen fließen, wird schon keiner merken wie konstruiert und weit, weit hergeholt die Geschichte ist. Fazit: der Sender hat nicht nur einen Quotenerfolg und 10000 Euro gespart, er hat auch noch bewiesen, dass man bei dem blöden Gewinnspiel gewinnen kann. Was ein Glück, dass sich alle Beteiligten am Telefon nur mit Vornamen melden. Sonst könnte das ja jemand überprüfen.

Glaubt das einer?

Kampfansagen

Öffentliche Kampfansagen an die Konkurrenten sind in Pressemitteilungen selten, aber nicht ausgeschlossen. Ein Cebit-Einladung in meiner Inbox beginnt heute so:

Sehr geehrter Herr Kleinz,

Xing ist das größte Business-Netzwerk in Deutschland. Zumindest im Moment…

Das AACS-Debakel – nur ein Vorspiel?

Heise meldet ein neues Debakel in Verbindung mit dem Kopierschutz AACS: Diesmal wurden die Schlüssel aus dem Programm PowerDVD ausgelesen. Die Folgen sind für den Kunden gar nicht schön:

Man darf davon auszugehen, dass der veröffentlichte Private Key von PowerDVD aus dem Verkehr gezogen wird, was wohl auch zur Folge hätte, dass sich auch bereits veröffentlichte Discs nicht mehr abspielen lassen würden. Künftig veröffentlichte Scheiben dürften dem Laufwerk beim Einlegen mitteilen, dass sie keine der zum Entschlüsseln der Inhalte benötigten Volume-IDs mehr an Software mit dem gefundenen Private Key weiterreichen dürfen. Da das Laufwerk diese Information (bei korrekter Implementierung des AACS-Kopierschutzes) speichert, lassen sich weder alte noch neue Discs mehr mit Software abspielen, die PowerDVDs Private Key nutzt.

Bei einmal geknackter Software kann man das Problem noch per Internet-Update beheben: der Kunde muss schlichtweg eine neue Version herunterladen – wenn die denn zeitnah bereitsteht. Und dann läuft wieder alles. Wie sieht es aber bei Hardware-Playern aus? Wenn ein Hacker die Firmware oder die Datenübertragung in einem HD-DVD- oder Blu-Ray-Player ausliest, dann wird das Gerät auf eine schwarze Liste gesetzt und darf dann nicht mehr hochauflösende Filme anzeigen.

Was macht der Kunde dann? Das Gerät zum Geschäft zurückbringen? Oder ist er verpflichtet, das Gerät dann an seinen Computer anzuschließen und irgendwie selbst ein Firmwareupdate vorzunehmen? Der erste Fall ist äußerst teuer, der zweite spielt den Hackern in die Hände: Was liegt näher als ein breit verfügbares Firmware-Update auf neue Schwachstellen zu untersuchen?