Zensus-Missverständnisse

Chrstian Rath hat in der taz etwas zu den Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde gegen den Zensus 2011 geschrieben: Klage auf den letzten Drücker:

Aber: Noch vier Jahre lang können die Daten mit Hilfe einer Ordnungsnummer wieder zusammengeführt werden. Erst dann sind die Erhebungsunterlagen zu vernichten. "Die Zuordnung der persönlichen Daten durch eine Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 ausdrücklich verboten, monieren die Kläger.

Das allerdings ist ein Missverständnis. Verboten hatte das Karlsruher Gericht damals nicht den Einsatz von Ordnungsnummern innerhalb der Volkszählung, sondern die Zusammenführung der Zensusdaten und anderer bei Behörden gespeicherter Daten mittels einer Personenkennziffer.

P.S.: Auch ich rechne nicht mit dem durchschlagenden Erfolg der Verfassungsbeschwerde, da der Eingriff in die Grundrechte – soweit möglich – minimiert wurde und ein Verzicht auf verlässliche Statistiken in meinen Augen ebenfalls einen Eingriff in die Bürgerrrechte darstellt. Ohne zuverlässige Grundlagen kann der Staat nicht zielsicher agieren. Die fehlgeleiteten Gesetze und sonstigen Vorhaben kosten nicht nur sehr viel Geld, sondern greifen tief in die Lebensläufe vieler Bürger ein.