GEZ-Filter

Die Netzeitung berichtet über einen Streit um Filter-Software gegen GEZ-Gebühr:

Nach Ansicht von ARD und ZDF wird die GEZ-Gebühr für internetfähige PC auch dann fällig, wenn auf dem Computer ein Filter installiert ist. Das sieht ein Software-Unternehmen jedoch anders.

Leider wird in dem gesamten Artikel nicht erzählt, welches Argument der Softwarehersteller vorgebracht haben soll, das eine Meldung gerechtfertigt. Ob man einen Fernseher einschaltet oder nicht, ist unerheblich für die GEZ. Ein Filter auf dem PC ist so leicht umgehbar, dass ich an Stelle der GEZ auch keine 5 Minuten investieren würde, um mich mit der Ernsthaftigkeit eines solchen Angebots zu befassen. Ich halte die Software für so sinnvoll wie ein abschließbares Koaxial-Kabel: Man kann sich jederzeit ein anderes Kabel besorgen. Und wer wollte schon überprüfen ob denn die Software tatsächlich installiert und lauffähig ist?

Auch auf der Webseite des Herstellers werde ich nicht besonders schlau. Zwar wird bei den vielen Variationen der Software eine „Rechts-Garantie“ versichert. Doch besonders viel Zutrauen zum Rechtsbestand hat das Unternehmen wohl nicht. So steht in den FAQ:

Frage: Was ist die Rechts-Garantie?

Da jeder Fall individuell ist, geben wir Ihnen die Garantie, dass unsere Gezfilter Lösung auch rechtlichen Bestand hat. Falls dies wider Erwarten jemals nicht der Fall sein sollte, erstatten wir Ihnen den vollen Kaufpreis zurück. Lesen Sie hierzu auch unsere AGB.

In den AGB steht dies:

(5) Rechtsgarantie: Die DGFSS übernimmt bei Bedarf die Kosten bei Verwaltungsgerichtsklagen im Zuge eines Widerspruchs des Rundfunkteilnehmers, wenn dieser Gezfilter Software direkt bei der DGFSS erworben hat. Dies nur insoweit als dass keine Zwangsanmeldung oder Fremdanmeldung der GEZ vorliegt. Die DGFSS kann bei Vorliegen eines Gebührenbescheids der GEZ erörtern, ob der Verwaltungsgerichtsweg aussichtsreich ist und entsprechend Widerspruch eingelegt werden sollte, da jeder Fall individuell verschieden ist. Geld-Zurück-Garantie: Im Falle, dass der Gebührenbescheid bzgl. internetfähige Computer der GEZ rechtens ist, erhält der Lizenzerwerber der Gezfilter Software den vollständigen Kaufpreis nach Ablauf des Lizenzzeitraums zurück. Ein schriftlicher Antrag mit Angabe der Bankverbindung und Seriennummer ist notwendig. Falls ein Datenträger gesendet wurde, muss dieser ebenfalls zurückgesandt werden.

Zusammengefasst: Ich kann mir keinen Fall vorstellen, an dem die Firma tatsächlich teure Gerichtskosten übernimmt, da der Kunde ja nicht von der GEZ, noch von jemand anderem angemeldet werden darf – und wenn doch ein anderer Fall vorliegt, behält sich die Firma ein Einspruchsrecht vor, um einen teuren Prozess zu vermeiden. Mehr als den Kaufpreis gibt es also wahrscheinlich nicht zurück.

Die drei Rechtsgutachten beschäftigen sich mit einer nicht deinstallierbaren Software. Doch ich würde es als eine der zentralen Eigenschaften von Software definieren, dass sie deinstallierbar bzw außer Kraft zu setzen ist – selbst wenn Sie mit der Hardware verknüpft ist. Selbst das ist hier nicht der Fall. Sprich: Wenn es denn eine nicht deinstallierbare Software gäbe, könnte man sich die Rechtsgutachten zu Gemüte führen. Dann hätten wir aber schwerwiegendere Probleme mit unkaputtbaren Viren und Würmern.

Spannend auch, dass eine Firma namens „Deutsche Gesellschaft für Softwaresicherheit“ ihren Hauptsitz in Birmingham hat.