Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Radiergummi für Ermittlungsfehler. Jahrelang Hinweise ignoriert? Kein Problem: Schauen wir doch in die Verbindungsdaten, wenn die Justiz dann doch Mal eingeschaltet wurde. Sechs Monate — oder noch besser: zwei Jahre — sollten alles abdecken, was wir verpasst haben.
Nicht vertrauenswürdige V-Männer engagiert? Kein Problem: Mit den Verbindungsdaten schauen wir ihnen nachträglich auf die Finger. Und sehen dann ganz klar, wie sie uns an der Nase herumgeführt hatten. Aber in die Prozessakten müssen wir das nicht geben, oder? Radieren wir den V-Mann aus der Gleichung und alles ist wieder wie vorher. Gebrochene Beine heilen, gebrochene Biografien werden repariert. Die Toten stehen zwar nicht wieder auf, sie werden aber entschädigt.
Verbindungsdaten sind so unfehlbar wie DNA-Tests. Es besteht nie ein Zweifel, wie welche DNA-Spuren zugeordnet werden oder unter welchen Umständen sie hinterlassen wurden. Es gibt keine unregistrierten Handies. Kriminelle verhalten sich wie unbescholtene Bürger und verdecken ihre Spuren nicht. Und wer acht Mal in der Nähe eines Täters ist, wird wohl auch etwas Täter sein. So ein bisschen. Dann schauen wir genau hin. Und machen DNA-Tests. Und sammeln die Verbindungsdaten der Leute ein, die acht Mal in seiner Nähe waren.