Industriestandard im Speicherverbrauch

Aus einer Symantec-Pressemitteilung:

Mit Norton AntiVirus 2008 und Norton Internet Security 2008 stellt Symantec die aktuellen Versionen der bewährten Sicherheitslösungen vor. Beide wurden nochmals deutlich bezüglich Schnelligkeit und Leistung optimiert: so benötigt die Software im Schnitt 69 Prozent weniger Speicher als der Industriestandard.

Da hat wohl jemand den Durchschnitt mit einem Standard verwechselt.

Das Bundesfinanzministerium hilft

Stefan hat ein Problem:

Der Richter betonte, ich hätte auch deshalb verschärfte Prüfungspflichten, weil ich Kommentare unter Pseudonym zuließe. Mal abgesehen davon, dass im Kommentarfeld dieses Blogs die Eingabe von Namen und E-Mail-Adresse als Pflicht gekennzeichnet ist, wüsste ich nicht, wie ich das ändern könnte. Wie könnte ich in der Praxis, wenn ich es wollte, sicherstellen, dass nur Leute unter ihrem richtigen Namen bei mir kommentieren?

Die Lösung ist einfach: die Steuer-ID, mit der uns der Bundestag beglücken will. In Zukunfts gibt man bei Blog-Kommentaren einfach seine eindeutige Steuer-Nummer an – und ist dann für die deutsche Gerichtsbarkeit leicht erreichbar. So werden teure Missverständnisse vermieden und stefan spart jeden tag drei Stunden Moderatonsarbeit. Das Finanzministerium wird sicherlich bald die entsprechende API veröffentlichen, die WordPress-Plugins werden prompt folgen.

Netzneutralität in den 50ern

Auf der Konferenz zur Netzneutralität in Bonn habe ich von einem interessanten Urteil des Bundesverfassungsgerichts gehört, dass IMHO recht gut den Grundkonflikt der Netzneutralität illustriert:

Die Wikipedia-Zusammenfassung:

Das zeitweilig von Ernst Aust herausgegebene Blinkfüer (1952-1969,13), niederdeutsch für Blinklicht, war eine Hamburger Wochenzeitung, die in ihrer Fernsehbeilage auch das Fernsehprogramm der DDR abdruckte. Nach dem Mauerbau 1961 forderten der Axel-Springer-Verlag und der Verlag der Welt, die eine marktbeherrschende Stellung auf dem Zeitungs- und Zeitschriftenmarkt innehatten, die Hamburger Zeitungshändler auf, keine Zeitungen mehr zu verkaufen, die „ostzonale Rundfunk- und Fernsehprogramme“ abdruckten. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, drohten Springer und Welt, sie müssten sonst ggf. die Geschäftsbeziehungen zu diesen Händlern abbrechen. Nachdem der BGH eine zivilrechtliche Klage des Herausgebers von Blinkfüer abgewiesen hatte, erhob dieser Verfassungsbeschwerde. Das BVerfG hob das BGH-Urteil auf.

Hey, AK-Vorrat

Euer nächstes T-Shirt-Motiv ist doch wohl klar.

„Diejenigen, die sagen Guantanamo ist nicht die richtige Lösung, müssen bereit sein darüber nachzudenken, was die bessere Lösung ist, denn allein mit der Kritik ist kein Problem gelöst.“

Wolfgang Schäuble, 1. Dezember 2007

Jugendschutz bei ESL TV

Im Internet müssen Erwachsene immer wieder über Stöckchen springen, um Zugang zu Inhalten zu bekommen, die im Fernsehen wohl nach 22 Uhr laufen würden. Bei dem IP-TV der Electronic Sports League läuft das so:

Wie funktioniert der Jugendschutz bei ESL TV?

Wenn du 16 Jahre oder älter bist, kannst du dich beim Jugendschutzsystem freischalten lassen. Das geht zum einen, indem du bei der ESL den Status „Trusted 3“ hast. Dann ist das Jugendschutzsystem für dich automatisch freigeschaltet, wenn du mit deinem ESL-Account eingeloggt bist. Wenn du noch kein Trusted 3 bist, kannst du dich hier informieren, wie du diesen Status erreichen kannst.

Alternativ ist das Freischalten auch über ein Handy möglich, dessen Vertrag auf euren Namen läuft. Nach der Registrierung des Handys mit euren Adressdaten bekommt ihr einen Bestätigungscode auf euer Handy geschickt und könnt damit das Jugendschutzsystem freischalten.

Vier Jahre sind doch nix

Evel Knievel ist einer der Prominenten, dessen Lebenslauf wohl schon lange in verschiedenen Redaktionsschubladen lag. So hat auch die DPA einen schnellen farbenfrohen Überblick über sein Leben.

In den 60er und 70er Jahren raubte der Draufgänger mit waghalsigen Sprüngen über Autos, Doppeldecker-Busse und lebende Haifische einem Millionenpublikum den Atem. Als er 1980 in Ruhestand ging, hatte er sich fast 40 Knochenbrüche zugezogen und zahllose Maschinen zu Schrott gefahren. «Ich bestehe nur aus Narben und chirurgischem Stahl», sagte er damals.

[…]

1976 schaffte er den Sprung über ein Haifischbecken, stürzte aber bei der Landung schwer und setzte sich wenig später zur Ruhe.

Schade dass ein eindeutiger Widerspruch zwischen dem ersten und dem zweiten Absatz einer DPA-Meldung von niemandem korrigiert wird.

Metzelspiele

Es geschehen Zeichen und Wunder: Aufgrund der auf YouTube geäußerten Kritik veröffentlicht die Redaktion von Frontal 21 eine ausführliche Stellungnahme zu dem mittlerweile drei Jahre alten Bericht.

Darin heißt es unter anderem:

Bei Frontal21 war von „Metzelspielen“ die Rede, das heißt nicht nur von Egoshootern. Sehr beliebte brutale und auch indizierte Spiele sind Prügelspiele, Kriegsspiele und so genannte Actionspiele, deren Spielaufbau nichts mit einem Egoshooter zu tun hat. Shooter sind also lediglich ein Teilsegment des Gewaltgenres, was der Kritiker verschweigt.

Ich bin in der Beziehung kein Heiliger, aber was bitteschön haben Wörter wie Metzelspiele im redaktionellen Teil einer Informations- oder zumindest Infotainment-Sendung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zu suchen? Ohne die Vorwürfe jetzt im Einzelnen nachgeprüft zu haben, liest sich die Verteidigung in meinen Augen wie eine Anklage gegen Frontal 21, einseitige Meinungsmache betrieben zu haben.

Im Übrigen übt man auf beiden Seiten die Kunst aneinander vorbei zu reden. Der kritisierende Spielefan unterscheidet päpstlich zwischen Spiele-Versionen – als ob das den wesentlichen Unterschied machen würde. Dafür revanchiert sich die Redaktion damit, dass sie von Kriegsstrategie-Schulungen mit PC-Spielen liest und daraus dann Zielübungen für Amokläufer macht. Ich hab zwar mit Wii Sports zwar auch erstmals die Baseball-Regeln begriffen, einen Homerun kann ich aber dennoch nicht schlagen.