Das LKA ermittelt auch über die Feiertage

Der Verein Anatolischer Aleviten fühlen sich vom gestrigen Tatort beleidigt. Ob sie dazu Grund hatten, weiß ich nicht: der Tatort war dermaßen schlecht, dass ich nach einer halben Stunde abgeschaltet habe. Ich bezweifle jedoch ernsthaft, dass im biederen Tatort auch nur ansatzweise Volksverhetzung stattfand.

Interessant finde ich die bei Spiegel Online genannte Begründung für die Strafanzeige:

Mit dem Strafantrag will die Gemeinde gegen die Ausstrahlung der Tatort-Folge „Wem Ehre gebührt“ protestieren. Kommissare im Einsatz: Die Tatort-Folge des NDR dreht sich um eine alevitische Familie In dem TV-Krimi, den die ARD gestern Abend gesendet hatte, war es um Inzest in einer alevitischen Familie gegangen. Die Aleviten sind eine schiitische Religionsgemeinschaft. Weil über die Feiertage hinweg keine zivilrechtliche Entscheidung möglich gewesen sei, sei nun vom Berliner Verein Anatolischer Aleviten im Auftrag der Alevitischen Gemeinde Deutschland Strafantrag gestellt worden – das Landeskriminalamt ermittelt.

Die Strafanzeige ist demnach nicht als solche gemeint, sondern wurde nur eingereicht um in die Schlagzeilen zu kommen oder einen zivilrechtlichem Prozess vorwegzunehmen. Da will ich doch einfach mal Paragraph 164 des Strafgesetzbuches zitieren:

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

StudiVZ: Anwälte gehen, Nutzer bleiben

Netzökonom Holger Schmitz berichtet bei der FAZ berichtet über die Konsequenzen des AGB-Desasters bei StudiVZ:

Das Studentennetzwerk StudiVZ hat der Kanzlei, welche die umstrittene Neufassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Studentengemeinschaft formuliert hat, das Mandat entzogen. „Die juristischen Texte waren in entscheidenden Details nicht sauber formuliert. Deshalb haben wir uns von der Kanzlei getrennt“, sagte der StudiVZ-Geschäftsführer Marcus Riecke, ohne jedoch den Namen der Kanzlei zu verraten

Schmitz nennt auch einige Zahlen:

Als der Protest am Freitag vor einer Woche laut wurde, haben sich 10000 Nutzer abgemeldet. Die Zahl der Abmeldungen sei aber inzwischen auf das Normalmaß gesunken und StudiVZ wachse inzwischen wieder stark, sagte Riecke.

10000 Abmeldungen sind gerade Mal ein Viertel Prozent. 2,5 Promille sind zwar viel am Steuer, in allen anderen Kotexten würde man das als „kaum spürbar“ bezeichnen. Wirklich interessant wird wohl sein, wieviele Accounts sich nicht aus Protest zurückziehen, sondern schlichtweg ausgeschlossen werden, weil sie StudiVZ schon lange nicht mehr aktiv nutzen. Und selbst wenn diese Leute rausfallen, dürfte die Datenqualität für Werbetreibende nicht allzu verführerisch sein. Fake- und Jux-Accounts sind zwar verboten, aber wohl sehr gebräuchlich.

Knapp eine Million der rund vier Millionen Mitglieder des Netzwerkes haben die neuen Geschäftsbedingungen inzwischen akzpetiert. „Weniger als 1 Prozent haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die zielgerichtete Werbung auszuschließen“, sagte Riecke.

Warum sagt Herr Riecke das? Das ist ein eindeutiges Argument für Datenschützer, die das Vorgehen von StudiVZ kritisieren. Wie hier zu lesen ist hat StudiVZ diese Privatsphären-Einstellungen so versteckt, dass sie von niemandem zufällig gefunden werden.