Hey, von der Leyen

Nach dem üblichen Wochenendpolitauflauf hat Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ihren Vorschlag ad acta gelegt, Kinder als halbamtliche Testkäufer einzusetzen. Ich weiß nicht, ob ich darüber glücklich sein soll. Schließlich wäre es die perfekte Ausbildung der Kinder gewesen, um sie auf den Präventionsstaat vorzubereiten, an dem wir alle so eifrig arbeiten. Misstrauen ist die Devise. Und Wachsamkeit!

Aber sehr verehrte Frau Bundesministerin, ich habe einen Alternativ-Vorschlag. Statt gefährdete Jugendliche in den gefährlichen Einzelhandel zu schicken, soll doch der Einzelhandel zeigen, wie sehr er sich um die Jugendlichen sorgt. Die Mittel sind schon vorhanden: Fast jeder Supermarkt ist inzwischen videoüberwacht: wenn die Kameras nicht gerade auf der Suche nach Ladendieben sind, so schauen sie den eigenen Mitarbeitern auf die Finger. Alles, was nun nötig ist: eine gesetzliche Pflicht, diese Videobänder auf Anforderung den Jugendschutzbehörden zu übergeben. Wenn ein 15jähriger Bier kauft, wird das ja auf den Bändern zu sehen sein.

Wie gesagt: die Kameras sind schon in den Läden vorhanden, sie brauchen nur eine kleine (Grund)Gesetzesnovelle, um den Zugriff in rechtsstaatliche Bahnen zu lenken. Am besten ist es, man fragt die Ladenbesitzer gar nicht vor der Überprüfung – sie könnten belastendes Material beseitigen. Dank Breitbandanschlüssen ist das aber kein Problem: die Kameras bekommen eine Internetschnittstelle und die Behörden das geheime Passwort. Die Experten der Deutschen Bahn AG werden sicher gerne helfen, die kennen sich aus mit Überwachungskameras. Auch die Frage der Identifizierung Minderjähriger auf den Videobändern ist schon in Arbeit. Die Antwort lautet: Schülerregister. In jeder Schülerakte sollte es ein Foto geben, das ihn biometrisch kenntlich macht. Der Nutzen einer solchen Datei wäre ressortübergreifend. Ausreißer könnten schnell gefunden werden. Und nach dem nächsten Bombenanschlag haben wir schnell eine Bilderdatei mit sämtlichen Käufern von Nägeln.

Aber lieber Frau von der Leyen, warten Sie noch etwas ab. So praktisch und folgerichtig mein Vorschlag auch sein mag – er ist nicht politisch durchsetzbar. Noch nicht. Warten Sie ab, so lange es ihre Amtszeit erlaubt. In einem Jahr haben wir uns mit Vorratsdatenspeicherung und Co abgefunden, dann ist der nächste Schritt gar nicht so schwer.

Alle Kreter sind Pressesprecher

Bei der Berufsfeldstudie „Profession Pressesprecher 2007“ gibt es erstaunliches zu berichten.

83 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass Pressesprecher zwar nicht lügen dürfen, aber eventuell bestimmte Sachverhalte weglassen können. Sechs Prozent sagen hingegen, dass man unter bestimmten Vorraussetzungen auch lügen darf.

Da fehlen mir zwei Zahlen: Wie viele Pressesprecher sind der Auffassung, dass man in Fragebögen für Berufsfeldstudien lügen darf? Und wie viele können sich selbst von einer Lüge überzeugen?

Eva 2.0

Ich weiß gar nicht wer das ach so lustige Wortspiel von „Eva Braun“ erfunden hat, wenn es um die Herman geht. IIRC hab ich es zuerst auf einer BILD-Zeitung gesehen. Ich finde das geschmacklos. Und das prangere ich an!

Für mich soll denn Eva in Zukunft nur noch Stahnke 2.0 heißen.

Common-sense-Compliance

In der Informationweek gibt es ein Interview zum Thema Wikipedia.

Was kann die Firmenleitung tun, um negative Auswirkungen zu verhindern?
Will sich ein Unternehmen nicht mit peinlichen und imageschädigenden Einträgen in dieser Liste wiederfinden, müssen die Mitarbeiter für diese Problematik sensibilisiert werden. Es gilt, Regeln dafür aufzustellen, wie mit Wikipedia-Änderungen aus dem Firmennetz heraus zu verfahren ist. Das Stichwort hier heißt Wikipedia-Compliance, kurz Wikipliance. Nur mit klar definierten und verbindlichen Regeln zum Umgang mit Wikipedia lässt sich vermeiden, dass aus dem Unternehmensnetzwerk heraus Änderungen vorgenommen werden, die dem Unternehmen schaden können.

Au ja. Eine Email-Compliance, eine Foren-Compliance und eine Wikipedia-Compliance. Wie wäre es mit ein paar einfachen Grundregeln für alle Medien? Keine anonymen Selbstdarstellungen, keine öffentlichen Äußerungen über die Konkurrenten – und wenn man seinen Namen drunter schreibt, sollte man sich nachher nicht schämen müssen.

Abmahnung unter Kollegen?

Mit den Namen der Konkurrenten zu werben, ist schon unter normalen Umständen recht riskant. Wenn die Konkurrenten beide Rechtsanwälte sind, könnte das spannend werden.

Auf DWDL.de sah ich heute zufällig diese Google-Anzeige.

Abgemahnt?

Der Link in der linken Anzeige führt auf die Seite musiktausch-recht.de, die von der Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte betrieben wird. Zwar steht dort die euphemistische Formulierung „betreut von mzs Rechtsanwälte“ – mir erscheint das Angebot aber als Werbeseite für die Kanzlei, die zur Anwerbung von Mandanten dienen soll.