Common-sense-Compliance

In der Informationweek gibt es ein Interview zum Thema Wikipedia.

Was kann die Firmenleitung tun, um negative Auswirkungen zu verhindern?
Will sich ein Unternehmen nicht mit peinlichen und imageschädigenden Einträgen in dieser Liste wiederfinden, müssen die Mitarbeiter für diese Problematik sensibilisiert werden. Es gilt, Regeln dafür aufzustellen, wie mit Wikipedia-Änderungen aus dem Firmennetz heraus zu verfahren ist. Das Stichwort hier heißt Wikipedia-Compliance, kurz Wikipliance. Nur mit klar definierten und verbindlichen Regeln zum Umgang mit Wikipedia lässt sich vermeiden, dass aus dem Unternehmensnetzwerk heraus Änderungen vorgenommen werden, die dem Unternehmen schaden können.

Au ja. Eine Email-Compliance, eine Foren-Compliance und eine Wikipedia-Compliance. Wie wäre es mit ein paar einfachen Grundregeln für alle Medien? Keine anonymen Selbstdarstellungen, keine öffentlichen Äußerungen über die Konkurrenten – und wenn man seinen Namen drunter schreibt, sollte man sich nachher nicht schämen müssen.

Abmahnung unter Kollegen?

Mit den Namen der Konkurrenten zu werben, ist schon unter normalen Umständen recht riskant. Wenn die Konkurrenten beide Rechtsanwälte sind, könnte das spannend werden.

Auf DWDL.de sah ich heute zufällig diese Google-Anzeige.

Abgemahnt?

Der Link in der linken Anzeige führt auf die Seite musiktausch-recht.de, die von der Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte betrieben wird. Zwar steht dort die euphemistische Formulierung „betreut von mzs Rechtsanwälte“ – mir erscheint das Angebot aber als Werbeseite für die Kanzlei, die zur Anwerbung von Mandanten dienen soll.