Online-Durchsuchung? Von wegen

In einem CHIP-Exklusiv wird die Sicht des BKA auf die Online-Durchsuchung vorgestellt:

Haben diese Undercover-Ermittler einen „Gefährder“ hinreichend ausgespäht, obliegt es einem BKA-Team, einen Weg zum PC des Verdächtigen zu finden. Das mag in seltenen Fällen tatsächlich ein E-Mail-Trojaner sein; aufgrund der mageren Erfolgsaussichten bevorzugt man in Wiesbaden aber robustes Agenten-Handwerk: heimlich in die Wohnung eindringen und Images von allen PC-Festplatten ziehen. Diese Daten analysiert dann der BKASoftware- Entwickler und bastelt ein Tool, das perfekt auf die Rechner-Umgebung zugeschnitten ist.

Seinen Weg in den Ziel-PC findet das modular aufgebaute Programm namens Remote Forensic Software (RFS) ebenfalls auf eher analoge Weise. Spezialisten machen die Wohnung noch einmal auf und installieren das Tool. Das winzige Programm gleicht also eher einer Wanze als einem Trojaner. Das BKA betont, dass nicht nur das generelle Vorgehen, sondern auch die Technik auf den konkreten Fall abgestimmt wird: Jede RFS ist ein Unikat, dessen Quellcode aus Gründen der Beweissicherung dem zuständigen Richter vorliegt.

Mal abgesehen davon, dass ich das Szenario hier schon beschrieben habe (I said so!!) – bekommt die Online-Durchsuchung eine ganz andere Qualität.

Denn die Polizei will offenbar mehrfach in Wohnungen eindringen, um dort heimlich Dinge zu verändern. Mal abgesehen davon, dass dies mit der grundgesetzlich garantierten Unverletzlichkeit der Wohnung nur schwer zu vereinbaren ist – wer garantiert, dass nicht eben auch die passenden Beweisen untergeschoben werden? Ein manipulierter Computer kann alles mögliche von sich geben. Polizeiliche Durchsuchungen müssen nicht ohne Grund vor Zeugen durchgeführt werden.