Das Internet und die Konsequenzen

Bundesanwältin Monika Harms hat dem Spiegel ein Interview gegeben und sich dabei argumentativ relativ gut geschlagen. Allerdings haben die Argumentationsketten durchaus große Löcher.

Islamistische Terroristen kommunizieren über das Internet, und deshalb sollten wir in bestimmten Fällen heimlich in die Computer schauen dürfen.

Also für mich bedeutet es zunächst einmal, dass man Beamte braucht, die erstens mit Computern umgehen können und zweitens die entsprechende Ausstattung haben. Als ich das letzte Mal ein Polizeirevier betreten habe, wurde die Anzeige noch mit Schreibmaschine aufgenommen, weil der historisch durchaus interessante Rechner mal wieder den Dienst versagte.

Auch eine andere Stelle weckt Bedenken:

Deshalb bin ich überzeugt davon, dass die Online-Durchsuchung notwendig ist – nicht, um etwa Wirtschaftsstraftaten aufzuklären, sondern in einem engumgrenzten Deliktfeld wie beispielsweise dem islamistischen Terrorismus.

Klingt beruhigend – aber wie soll man das denn gesetzlich beschränken? Weiter oben hat Harms noch ausgeführt, dass die Brandstifter und Farbbeutelwerfer von Hamburg und Berlin gesetzlich nicht so einfach von den Mördern der Al Quaida zu trennen sind. Hofft Frau Harms etwa auf eine freiwillige Selbstbeschränkung der Ermittlungsbehörden und Innenpolitiker?