Frische Brötchen Verkäuferinnnen

Heute mittag wollte ich mir einen leckeren Feldsalat machen – mir fehlte lediglich das passende Bei(ss)werk. Also fuhr ich an den Sülzgürtel zur Filiale von Merzenich, da die sonntags geöffnet und ein etwas größeres Sortiment haben.

Interessiert stellte ich fest, dass die Verkäuferinnen nicht nur Namensschilder haben – hier werden noch weitere Vorzüge angepriesen. Die älteste Kollegin hatte ein besonderes Prädikat „Frau X bedient Sie seit 1998 zuverlässig“, eine zweite Bedienung war seit 2005 im Dienst, die dritte Verkäuferin trug ihr Schild „Frau Y ist neu und tut Ihr Bestes“ (nicht wörtlich, aber fast).

Demütigung deluxe.

Faires Ausmaß?

Im 23C3-Fahrplan entdeckte ich diesen interessanten Satz:

The media has given this topic more than its fair share of coverage

Die Frage ist: Wie will man bestimmen, welches Ausmaß der Berichtsterstattung fair ist? Während bei Persönlichkeitsrechten die Frage eher einfach zu beantworten ist, ist die Frage bei technischen Themen deutlich abstrakter. Wann wurde wirklich genug über MacOS-Cracks geschrieben? Wem gegenüber ist es unfair? Wenn die Leser das Thema interessiert – wer sollte es ihnen aus welchen Gründen vorenthalten?

Und: sind wir hier vielleicht Opfer einer Perspektivverschiebung dank Google News? Wenn ein Thema in jedem Medium ein bis zwei Mal auftaucht sind das Hunderte Meldungen in den Nachrichtenaggregatoren. Und wenn dann noch einzelne Meldungen von Bloggern aufgegriffen, verglichen und kritisiert werden, kommt es einem so vor, als ob denn die ganze Welt nur von einem Thema spricht. Der Normal-Konsument bekommt von dem Thema aber vielleicht überhaupt nichts mit, weil die Meldung auf Seite 13 rechts unten stand.

Wikipedia-Politik

Zwei Beispiele für alltägliche Wikipedia-Politik:

Dagegen!

Kaum gelangt die Aktion „Artikelfreier Sonntag“ in die Öffentlichkeit, gibt es auf der Projektseite nicht nur eine Liste der Teilnehmer, sondern auch eine Liste der Aktions-Gegner. Und eine Gegen-Aktion.
Die Gegenstimmen werden nach einem kleinen Editwar von der Projektseite gelöscht.

Datenschutz und Subsidiarität

Es mag absurd klingen – als angemeldeter Benutzer ist man in der Wikipedia anonymer als normaler IP-User – da man mit dem Accountnamen seine IP verstecken kann ohne eine Emailadresse anzugeben. Um Missbrauch zu verhindern gibt es das Checkuser-Verfahren bei dem einige wenige ausgewählte Benutzer die IPs eines Nutzers abfragen und vergleichen können. Dazu muss jedoch ein Antrag gestellt werden und starke Gründe müssen vorliegen.

Für Verstimmungen sorgt jetzt eine Umgehung dieser User. Nachdem ein Auskunftsbegehren in der deutschen Wikipedia abgelehnt wurde, hatte ein User die Auskunft offenbar nochmal in der italienischen Wikipedia verlangt – und auch bekommen. Dafür hatte sich ein „Steward“ selbst die Rechte verschafft, was er eigentlich nur in Ausnahmefällen tun sollte, wenn denn keiner der regulären Ansprechpartner zu greifen ist. Die waren nach eigenem Bekunden jedoch verfügbar und wurden gar nicht gefragt.

Vergessen und abgemeldet: Orkut

Erinnert sich vielleicht noch jemand an die soziale Börse „Orkut“? Von Google? Damals, als wir das Wort „Web 2.0“ noch nicht kannten, gab es doch so eine Begeisterungswelle, dem Datenkraken Google noch ein paar Informationsbrocken mehr in den Rachen zu schmeißen.

Heute wurde ich daran erinnert. Es wurde nämlich ein Spam-Kommentar in meinem Gästebuch hinterlassen. Und da abmelden ja gerade im Trend ist, habe ich die Gelegenheit beim Schopfe ergriffen und einen Schlussstrich gezogen.

Ich hatte mich jahrelang nicht mehr bei Orkut eingeloggt – und wie ein flüchtiger Blick offenbarte, ging es nicht nur mir so: In in meinem kleinen Orkut-Freundeskreis fand ich verwaiste Homepages, längst geänderte Adressen, leider auch einen Todesfall.

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In wenigen Schritten war ich abgemeldet. Einzige Schwierigkeit – ich musste erst einen Google-Account anlegen, dem mein Orkut-Account dann zugeordnet wurde – und aus dem heraus kann meine Orkut-Mitgliedschaft getilgt wurde.

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Ich werde Orkut nicht vermissen. Es war für mich ein kleines Experiment, mehr nicht.

GEZ-Filter

Die Netzeitung berichtet über einen Streit um Filter-Software gegen GEZ-Gebühr:

Nach Ansicht von ARD und ZDF wird die GEZ-Gebühr für internetfähige PC auch dann fällig, wenn auf dem Computer ein Filter installiert ist. Das sieht ein Software-Unternehmen jedoch anders.

Leider wird in dem gesamten Artikel nicht erzählt, welches Argument der Softwarehersteller vorgebracht haben soll, das eine Meldung gerechtfertigt. Ob man einen Fernseher einschaltet oder nicht, ist unerheblich für die GEZ. Ein Filter auf dem PC ist so leicht umgehbar, dass ich an Stelle der GEZ auch keine 5 Minuten investieren würde, um mich mit der Ernsthaftigkeit eines solchen Angebots zu befassen. Ich halte die Software für so sinnvoll wie ein abschließbares Koaxial-Kabel: Man kann sich jederzeit ein anderes Kabel besorgen. Und wer wollte schon überprüfen ob denn die Software tatsächlich installiert und lauffähig ist?

Auch auf der Webseite des Herstellers werde ich nicht besonders schlau. Zwar wird bei den vielen Variationen der Software eine „Rechts-Garantie“ versichert. Doch besonders viel Zutrauen zum Rechtsbestand hat das Unternehmen wohl nicht. So steht in den FAQ:

Frage: Was ist die Rechts-Garantie?

Da jeder Fall individuell ist, geben wir Ihnen die Garantie, dass unsere Gezfilter Lösung auch rechtlichen Bestand hat. Falls dies wider Erwarten jemals nicht der Fall sein sollte, erstatten wir Ihnen den vollen Kaufpreis zurück. Lesen Sie hierzu auch unsere AGB.

In den AGB steht dies:

(5) Rechtsgarantie: Die DGFSS übernimmt bei Bedarf die Kosten bei Verwaltungsgerichtsklagen im Zuge eines Widerspruchs des Rundfunkteilnehmers, wenn dieser Gezfilter Software direkt bei der DGFSS erworben hat. Dies nur insoweit als dass keine Zwangsanmeldung oder Fremdanmeldung der GEZ vorliegt. Die DGFSS kann bei Vorliegen eines Gebührenbescheids der GEZ erörtern, ob der Verwaltungsgerichtsweg aussichtsreich ist und entsprechend Widerspruch eingelegt werden sollte, da jeder Fall individuell verschieden ist. Geld-Zurück-Garantie: Im Falle, dass der Gebührenbescheid bzgl. internetfähige Computer der GEZ rechtens ist, erhält der Lizenzerwerber der Gezfilter Software den vollständigen Kaufpreis nach Ablauf des Lizenzzeitraums zurück. Ein schriftlicher Antrag mit Angabe der Bankverbindung und Seriennummer ist notwendig. Falls ein Datenträger gesendet wurde, muss dieser ebenfalls zurückgesandt werden.

Zusammengefasst: Ich kann mir keinen Fall vorstellen, an dem die Firma tatsächlich teure Gerichtskosten übernimmt, da der Kunde ja nicht von der GEZ, noch von jemand anderem angemeldet werden darf – und wenn doch ein anderer Fall vorliegt, behält sich die Firma ein Einspruchsrecht vor, um einen teuren Prozess zu vermeiden. Mehr als den Kaufpreis gibt es also wahrscheinlich nicht zurück.

Die drei Rechtsgutachten beschäftigen sich mit einer nicht deinstallierbaren Software. Doch ich würde es als eine der zentralen Eigenschaften von Software definieren, dass sie deinstallierbar bzw außer Kraft zu setzen ist – selbst wenn Sie mit der Hardware verknüpft ist. Selbst das ist hier nicht der Fall. Sprich: Wenn es denn eine nicht deinstallierbare Software gäbe, könnte man sich die Rechtsgutachten zu Gemüte führen. Dann hätten wir aber schwerwiegendere Probleme mit unkaputtbaren Viren und Würmern.

Spannend auch, dass eine Firma namens „Deutsche Gesellschaft für Softwaresicherheit“ ihren Hauptsitz in Birmingham hat.