Vorsicht beim Notebookgebrauch in der Öffentlichkeit!

Über diesen Lawblog-Eintrag bin ich auf diese Pressemitteilung der Polizeiinspektion Wolfsburg gestoßen.

Zusammengefasst: Jemand hat die Polizei gerufen, weil eine „verdächtige Person“ auf einer Parkbank mit einem Notebook im Internet surfte. Die Polizisten fanden einen 22jährigen vor, der bestätigte, dass er das getan habe. Hier hätte die Geschichte zu Ende sein können. Stattdessen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und per Pressemitteilung wird ein Geschädigter gesucht.

Ich habe mir die Freiheit genommen, bei der Polizei in Wolfsburg nachzufragen. Das Ermittlungsverfahren lautet auf Verdacht auf Ausspähen von Daten. Nicht nur das: das Laptop wurde sichergestellt und soll irgendwann – der Vorfall ist mittlerweile fast drei Wochen her – auf Verbindungsprotokolle untersucht werden. Außerdem wollen die Polizisten auf dem Laptop nach Hacker-Tools suchen.

Was die Beamten vermutlich nicht wissen, aber zum Beispel schon in der Lokalpresse nachzulesen ist: in Deutschland gibt es immer mehr Accesspoints die aus Absicht offen gelassen werden, damit jedermann im Internet surfen kann. Selbst wenn der Zugang unabsichtlich offen gelassen wird, ist das reine Internetsurfen kein Ausspähen von Daten – das Gesetz sieht nämlich eine Sicherung der Daten vor. Wenn wie in der Pressemitteilung vermutet „außergewöhnliche Kosten“ verursacht worden sein sollen – bestände meines Wissens höchstens ein zivilrechtlicher Anspruch.

So schreibt es auch Rechtsanwalt Jörg Heidrich in c’t 13/2004:

Juristisch ist in solchen Fällen nicht allzu viel zu befürchten. Ist das WLAN nicht gegen einen Zugriff durch unerwünschte Dritte geschützt, so besteht nach derzeitigem Stand der juristischen Diskussion kein strafrechtlicher Schutz für deren Nutzung. Der Betreiber hat allenfalls einen zivilrechtlichen Unterlassungs- sowie einen Erstattungsanspruch hinsichtlich der Kosten, die durch die ungenehmigte Nutzung entstehen.

Fassen wir zusammen: Jemand nutzt – höchstwahrscheinlich völlig legal – seinen Laptop in der Öffentlichkeit. Folge: der Computer wird auf unbestimmte Zeit konfisziert und seine Privatdaten werden durchsucht, weil er ja das Laptop zu einer illegalen Tat genutzt haben könnte, die niemand beobachtet hat und zu der es keinen Geschädigten gibt.