„Bevor Sie fortfahren…“ – Googles GDPR-Fragen

Derzeit bereiten sich ungefähr alle Firmen auf die Datenschutz-Grundverordnung vor, die in vier Wochen gültig wird. Für uns Nutzer heißt das: An allen Ecken und Enden des Internets werden wir aufgefordert, neue Nutzungsbedingungen abzusegnen, E-Mail-Abos zu bestätigen oder unsere Einstellungen zu überprüfen.

Grade eben hatte ich die neuen Bedingungen von Google auf dem Schirm. Und es ist wirklich ein Vorzeigebeispiel dafür, wie einen Firmen dazu drängen, genau die Option auszuwählen, die in ihrem Interesse ist.

Zunächst mal: Die Aufforderung erschien, als ich mal eben etwas auf Google Maps nachschlagen wollte. Es gab keine Option zum Wegklicken — anders als bei anderen AGB-Änderungen. Also bin ich sehr motiviert, diesen Prozess schnell hinter mich zu bringen, weil ich doch schnell etwas auf Google Maps nachschlagen will.

Der Leerraum in diesem Dialog ist wirklich beachtlich. Warum wird hier so viel Platz verschenkt? Auf der zweiten Seite werde ich dann etwas näher aufgeklärt, worum es geht. Es sind grade so viele Details, dass ich auf meinem HD-Bildschirm scrollen muss, um alles zu lesen. Aber will ich das wirklich alles lesen? Ich will doch nur mal eben etwas auf Google Maps nachschlagen… Und dazu müsste ich nur auf den bereits blau markierten Button „Ich stimme zu“ klicken.

Doch halt. Da gibt es ja noch „Weitere Optionen“. Was dahinter wohl stecken mag?

Bingo. Eine wahre Schatzkiste an Sachen, mit denen Google Geld verdient. Zunächst einmal die Sucheinstellungen.

Hier geht es im wesentlichen um meine eigene Bequemlichkeit – also lässt mich Google gewähren.

Bei der Frage zur personalisierten Werbung hingegen wird klar, dass Google wirklich, wirklich nicht will, dass ich diese abschalte. Zunächst mal werde ich zu einer Einstellungs-Webseite geleitet, die ein ganz anderes Design hat. Dann werden mir zwei Fragen gestellt, wo eigentlich eine genügt hätte. Wenn ich Personalisierung abschalten will, will ich sie vermutlich überall abschalten. Google hingegen teilt dies in zwei Fragen auf, die verschiedene Optionen haben, „Nein“ zu sagen: Bei der ersten Frage muss man einen Schalter betätigen, bei der zweiten einen Button anklicken. Man beachte auch: War der „Zustimmen“-Button anfangs rechts, ist er nun links angesiedelt. die wahrscheinlichkeit, dass man zumindest einen Ausschalter übersieht, ist also ziemlich hoch.

Nicht genug. Falls man tatsächlich die Option „Deaktivieren“ wählt, warnt einen Google ausdrücklich davor, einen schweren Fehler zu begehen. „Werbetreibende können Ihre früheren Besuche ihrer Website nicht bei der angezeigten Werbung berücksichtigen.“ Das heißt: Keine Retargeting-Werbung mehr. Wie könnte ich nur so etwas wollen?? Die subtile Androhung, es könne mehr Werbung eingeblendet werden, halte ich derzeit für wenig realistisch.

Die Warnmeldung kommt gleich zwei Mal. Besonders lachen musste ich jedoch, als ich die zweite Warnung wegklickte, und dann dies angezeigt bekam:

Ich kann mir nicht helfen — aber ich sehe vor meinem inneren Auge einen kleinen Google-Manager verzweifelt-wütend mit dem Fuß aufstampfen. „Wenn du schon unsere kostbar-lukrative Werbung nicht willst, dann sperr wenigstens auch die der Konkurrenz!!!“

Was natürlich bei privatsphäre-orientierten Nutzern eh nicht klappt, weil sie in ihrem Browser Third-Party-Cookies gesperrt haben.

Als dritter Punkt kommen die YouTube-bezogenen Einstellungen, die nicht weiter interessant sind. Der vierte Punkt ist aber nochmal lustig: die „browserbezogenen Einstellungen“:

Statt einfach einen Link zu den Cookie-Einstellungen zu setzen, bekommt man eine 5 Punkte umfassende IKEA-Bauanleitung. Und um Google Analytics abzuschalten, muss man ein eigenes Add-On installieren.

Nachdem man das alles erledigt hat, muss man dann noch zwei Mal auf „Zurück“ klicken und dann auf „Ich stimme zu“. Erst dann ist Google GDPR-AGB-Parcour erfolgreich absolviert.

Wer bereits allzu eilig den Dialog weggeklickt hat, kann die Einstellungen auf dieser Seite wieder ändern.