Missliebige Argumente kurz zusammengefasst

Cecilia Malmström macht Werbung für Netzsperren und fasst sich dabei kurz:

Beim Thema Reglementierung des Internets werfen Bürgerinitiativen zu Recht die Frage nach der freien Meinungsäußerung auf. Bilder von Kindesmissbrauch können jedoch unter keinen Umständen als legitime Meinungsäußerung gelten

Das ist natürlich eine Nebelkerze. Keine der Bürgerinitiativen, die ich kenne, will Kinderpornografie als freie Meinungsäußerung schützen. Das Argument ist, dass Netzsperren gegen Kinderpornografie nicht helfen, aber stattdessen sehr leicht gegen missliebige Meinungsäußerungen eingesetzt werden können.

P.S.: Wer nach über fünf Jahren Websperren in Europa zum Erfolg dieser Maßnahme immer noch nicht mehr sagen kann als dass die Filter ein paar Tausend Mal in unbestimmten Zeitintervallen anspringen, kann die Verkehrssicherheit auch an der Anzahl der verteilten Knöllchen messen.

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8 Comments.

  1. Der Vergleich “gestoppte Zugriffe vs. Knöllchen” ist sogar noch zu freundlich:

    Knöllchen werden bei Regelübertretungen ausgeteilt – gefiltert wird aber nach Listen, die original NIX mit Regelübertretungen zu tun haben. Steht auf einer Liste eine gut besuchte Domain, nur weil wie das BKA behauptet IRGENDWO auf der Domain eine gefährliche Datei liegt (das ist ja die Begründung, warum soviel URL auf bisher veröffentlichten Listen stehen, deren Bezug zu Kinderpornographie nicht klar wird), so ist der gestoppte Zugriff auf die URL noch nicht mit einem Verstoss gleichzusetzen. Das zählen sagt weniger als nichts über den Erfolg aus.

  2. TrueTigger: In GB kann die sperre bis hinunter auf einzelne Dateien geregelt werden – ganze Domains müssen nicht zwangsläufig geblockt werden.

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