Die Bundeskanzlerin, die Musikindustrie und Udo Jürgens
Die IFPI berichtet in einer neuen Pressemitteilung von einem Treffen der Spitzen des Musikindustrie-Verbandes mit Bundeskanzlerin Angela Merkel. Mit dabei: Udo Jürgens.
Warum Udo Jürgens? Nun, die Antwort ergibt sich aus diesem Abschnitt:
Zur Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Musikwirtschaft und zur langfristigen wirtschaftlichen Absicherung plädieren Künstler und Tonträgerhersteller für eine Anpassung ihrer Schutzfristen. Während die Werke von Komponisten und Textdichtern 70 Jahre über deren Tod hinaus geschützt sind, gilt für die Arbeit von Künstlern in Europa nur eine Schutzfrist von 50 Jahren nach Veröffentlichung der Tonaufnahmen. Stellvertretend für 27.000 Künstler aus ganz Europa - die eine entsprechende Petition unterschrieben haben - sagte Udo Jürgens: “Immer mehr Künstler müssen die bittere Erfahrung machen, dass ihre frühen Aufnahmen und ihr geistiges Eigentum ohne ihr Wissen, ihren Einfluss und ohne eine Entschädigung veröffentlicht und kommerziell ausgewertet werden.”
Nun, das erklärt, warum ausgerechnet ein 72jähriger als Repräsentant der sonst so jugendverliebten Musikbranche ausersonnen wurde. Er ist schon seit über 50 Jahren im Musikgeschäft und läuft damit Gefahr keine Tantiemen mehr für seine Anfangswerke zu bekommen.
Obwohl: laut Wikipedia hat Udo Jürgens seine ersten großen Erfolge als Komponist, nicht als Interpret gefeiert - seine Rechte und die seiner Erben sich also noch mindestens 70 Jahre gewahrt. Sein erstes Album hat Jürgens laut seiner eigenen Webseite erst 1965 auf den Markt gebracht. Die Rechte des Interpreten Udo Jürgens am Album “Portrait in Musik” könnten damit erst im Jahr 2015 auslaufen. Udo Jürgens müsste damit im zarten Alter von 80 Jahren vom Ersparten leben - bzw von den Tantiemen seiner ungezählten weiteren Alben.
Diese schockierende Tatsache wird laut IFPI auch von jüngeren Künstlern mit Entsetzen aufgenommen. Sie verlangen Änderungen mit Augenmaß.
Die Künstler, davon 14.000 aus Deutschland, fordern deshalb eine Angleichung ihrer Schutzfristen von bisher 50 auf 95 Jahre wie in den USA.
Davon mal abgesehen, dass der gute Herr Jürgens mir einen Teil meiner Kindheit und die eine oder andere WG-Party versaut hat, ist es doch sein gutes - sein demokratisches - Recht, eine Petition zu unterschreiben und als Vertreter der Petitoren bei wem auch immer vorzusprechen - und zwar ohne zuvor eine Plausibilitätsprüfung ablegen zu müssen. Denn dann müsste man eigentlich auch sein Geklimper verbieten, oder? Es ist doch eher eine Frage, ob die IFPI und Konsorten sich einen Gefallen tun, einen solchen Vertreter zu schicken.
Peter: Ich wollte ihm diese Recht natürlich keinesfalls absprechen. Ich wunderte mich nur über die Personalie. Und er ist ein gutes Beispiel mal die konkrete Bedeutung von Schutzfristen aufzuzeigen.
Das ist in der Tat ein gutes Beispiel und verdeutlicht, dass wohl kaum einer, der die Petition unterschrieben hat, auch wirklich selbst davon betroffen ist.
Sollte da tatsächlich sowas wie Altruismus vorherrschen, wenn es für einen selber doch angeblich eh total uninteressant ist?
Die gesetzlichen Regelungen stammen aus einer Zeit, als Vinylschallplatten maximal ein paar Jahre lieferbar waren, und niemand auch nur im Traum daran gedacht hätte, dass man mal Millionen von Songs aus allen Zeitaltern auf einem einzigen Datenträger speichern kann - in sofern ist der Gedanke, diese Regelungen vielleicht doch mal mit der Realität abzugleichen gar nicht so doof. Allemal besser als eine weitere Deutschquoten-Petition.
Angesichts der Planung damals bekannte und akzeptierte Gesetze im Nachhinein zu seinen Gunsten ändern zu wollen eine Unverschämtheit. Die gesetzlichen Regelungen bestanden schon, als Udo die erste Platte aufgenommen hat und somit diese Regelung akzeptierte.
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