Ratschlag zur Sicherheit

Variante A:

Wer jedes Risiko ausschließen wolle, der dürfe allerdings keine gebrauchten CDs verkaufen, sondern müsse sie behalten oder vernichten.

Variante B:

Wer sicher gehen will, nichts illegales zu verkaufen, sollte im Zweifelsfall einfach gar keine alten Iron-Maiden-Produkte verkaufen.

Ich würde sagen, bei dem Ratschlag sollte man jeweils das Wort „verkaufen“ durch „kaufen“ ersetzen.

Keine Musik, nur Porno

Der EFF freut sich über einen gewonnenen Fall gegen die Musikindustrie. Ein Gericht fand die Beklagten nicht schuldig, obwohl es unstreitig war, dass sie Kazaa installierten und darüber tatsächlich urheberrechtlich geschützte Musik abrufbar war.

Bemerkenswert finde ich die Verteidigung der Beklagten, die aus dem Urteil hervorgeht.

Q: [Y]ou would agree with me that when KaZaA ran on your computer, you were automatically sharing your KaZaA files with anyone who wanted to download them?

[Howell]: Yes.

Q: And this includes any songs that you copied from your own CDs on to your computer that were placed in your KaZaA folder?

[Howell]: No. That should not have ever happened. […] because it should have only been sharing the shared folder
and in the shared folder was pornography and free to the public software, e-books.

Q: And why didn’t you place your music in your shared folder?

[Howell]: Because that’s not where it belongs. It belongs in my music folder.

Andere hätten wohl die Strafe bezahlt, statt zuzugeben, eine Porno-Ordner auf der Festplatte zu haben.

Der wahre Motor des Internets

Der Bundesverband Musikindustrie hat mal wieder eine steile These:

Die deutsche Musikindustrie fordert mehr Kooperation der Internetprovider beim Schutz geistigen Eigentums in der digitalen Welt. „Deutschland ist ebenso ein Land der Kultur wie der Hochtechnologie. Beides darf nicht im Widerspruch zueinander stehen“, sagte Prof. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie am Donnerstag in Berlin. Breitbandinhalte wie Musik oder Film seien der Motor für die Verbreitung schneller Internetanschlüsse. Während die Internetprovider von der Musik- und Filmindustrie profitierten, entzögen sie sich beim Kampf gegen die Internetpiraterie aber der Verantwortung.

Wer wirklich glaubt, dass Angebote wie Musicload auch nur für nur ein Prozent der bestellten Breitbandanschlüsse in Deutschland ausschlaggebend waren, sollte sich meiner Meinung nach dringend einem reality check unterziehen. T-DSL hat in Deutschland nur wegen Napster und dem nicht-zeitbasierten Tarifs so gut eingeschlagen. Die ersten legalen und massentauglichen Musik-Downloads kamen in Deutschland erst Jahre später auf – als Breitband-Internet schon lange ein Massenmarkt war.

Dass die Angebote der Musikindustrie nun wirklich nichts mit der Bestellung einer 30MBit-Flatrate zu tun haben, hat ja auch Gorny erkannt – und nimmt mal eben die Filmindustrie mit ins Boot. Doch deren Online-Angebot ist ja bis heute so deprimierend, dass wir uns bis heute lieber runde silberne Datenträger per Post zuschicken lassen.

Die Musikindustrie zeigt den Finger

Eben erreicht mich eine Pressemitteilung:

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) präsentiert sich ab sofort in neuem Gewand. Zentrale Elemente des komplett überarbeiteten Corporate Designs sind das neu entwickelte Logo und die runderneuerte Website unter www.musikindustrie.de. Übersichtlich gegliedert in die Bereiche Politik, Recht, Kultur, Statistik, Verbraucher, Publikationen, Presse und Über Uns liefert das neue Internetangebot themen- und zielgruppenorientiert eine Fülle von Informationen rund um den deutschen Musikmarkt.

Aha, denke ich und klicke doch schnell einmal dahin. In der Tat: die neue Seite sieht wesentlich besser aus als die alte. Modernes Design, ein animiertes aber nicht zu aufdringliches Logo, dezente Farbgestaltung. Sogar eine kleine Tag-Wolke ist am Fuß der Seite zu finden.

IFPI-Redesign

Und oben der Dauerbrenner des Bundes der Steuerzahler: die Schäm-Dich-Uhr. Ein kleiner Flash-Zähler zeigt an, wie viele illegale Downloads seit Anfang des Jahres 2007 nach Verbandsberechnung über den Internet-Äther gingen. Natürlich nach Verbandsberechnungen. Jede Sekunde springt er um 12 bis 13 Zähler nach oben.

Da HTML auch in Zeiten von Web 2.0 noch nicht verdongelt und verDRMt ist, kann man sich das den Zähler auch separat anzeigen lassen. Dank Flash passt er sich immer optimal der Fenstergröße an:

IFPI- Dowloadzähler

Moment mal, was ist denn das links oben? Auf der Webseite war das doch eben nicht zu sehen? Zoomen wir etwas näher heran.

IFPI- Dowloadzähler

Die Botschaft ist klar: Die Musikindustrie zeigt uns den Finger. Und das nicht mal offen, sondern versteckt.

PS: Der Stinkefinger ist am Dienstag wieder verschwunden.

Was wurde eigentlich aus „Wir haben bezahlt!“?

Eben bin ich in einem Blog auf einen Banner der Aktion Wir haben bezahlt gestoßen. Erinnern wir uns: Gulli.com alias die fliks it-solutions GmbH haben im Juni 2006 die Kampagne gestartet – ungefähr zu der Zeit als auch der CCC und die Verbraucherzentralen mit eigenen Aktionen starteten. Ziel war nichts weniger als „günstige, legale und DRM-freie Musik“.

Wenn man sich heute auf der Webseite der Aktion umsieht, stößt man vor allem auf Leere. Zwar stellt Autor Korrupt im Schnitt alle paar Wochen mal eine kleine Meldung aus dem Fundus der DRM-Musikindustrie-Debatte ins Blog, Diskussionsbeiträge finden sich darunter aber kaum noch.

Aber nicht verzagen: In der linken Spalte finden wir eine Rubrik „Mitmachen“. Erster Punkt ist eine Petition. Dort finden sich heute tatsächlich 6600 Einträge, auch aktuell kommen noch einige hinzu. Schönheitsfehler: Die Petition fehlt. Oben steht ein unverbindlicher Vierzeiler ohne Adressaten. Die Betreiber hatten wohl nie vor, irgendwem eine Petition zu übergeben. Es ist schlicht ein Gästebuch.

wirhabenbezahlt

Zweiter Mitmach-Punkt sind die Banner. Auf der Webseite stehen zwei Dutzend grafisch ansprechende Banner bereit, mit denen man auf seiner eigenen Webseite für die Kampagne werben kann. Dritter Punkt ist ein Kreativ-Wettbewerbe, bei dem man Banner und Slogans einreichen kann – wohl eine Quelle der kreativen Banner auf der vorigen Seite. Hier wird auch versprochen die Gewinner des Wettbewerbes auf der Seite bekannt zu geben – fast ein Jahr nach dem Aktionsbeginn scheint diese Krönung noch auszustehen.

Die letzte Aktion stammt vom letzten September. Damals verlinkten die Kampagneros 17 frei verwendbare Songs und boten dazu ein eigenes CD-Cover mit ihrer URL an. Die einzigen Presseveröffentlichungen stammen aus den ersten Tagen nach Gründung der Kampagne.

Man kann also davon ausgehen, dass die Aktion eingeschlafen ist. Aber ist sie überhaupt gestartet? Irgendwelche konkreten Kampagnenziele hat es nie gegeben, die meisten Mitmachmöglichkeiten laufen lediglich darauf hinaus, Links auf die Kampagnenwebseite zu generieren. Weder Künstler noch Musikindustrie werden angesprochen, fundiertes Informationsmaterial fehlt, weitergehende Aktionen wurden anscheinend nie in Angriff genommen. Auch an Kooperationen scheint es kein Interesse gegeben zu haben, wie auch dieses Interview auf jetzt.de zeigt.

Was bleibt? Einige schöne Banner und einige Tausend Links auf eine Webseite.

Vinyl statt DRM

Liebe Musikindustrie,

um Missverständnissen zuvorzukommen: liefert die Rezensionsexemplar das nächste Mal doch einfach auf Vinyl aus. Oder brecht die CD vor dem Versand zwei Mal durch.

Die Bundeskanzlerin, die Musikindustrie und Udo Jürgens

Die IFPI berichtet in einer neuen Pressemitteilung von einem Treffen der Spitzen des Musikindustrie-Verbandes mit Bundeskanzlerin Angela Merkel. Mit dabei: Udo Jürgens.

Warum Udo Jürgens? Nun, die Antwort ergibt sich aus diesem Abschnitt:

Zur Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Musikwirtschaft und zur langfristigen wirtschaftlichen Absicherung plädieren Künstler und Tonträgerhersteller für eine Anpassung ihrer Schutzfristen. Während die Werke von Komponisten und Textdichtern 70 Jahre über deren Tod hinaus geschützt sind, gilt für die Arbeit von Künstlern in Europa nur eine Schutzfrist von 50 Jahren nach Veröffentlichung der Tonaufnahmen. Stellvertretend für 27.000 Künstler aus ganz Europa – die eine entsprechende Petition unterschrieben haben – sagte Udo Jürgens: „Immer mehr Künstler müssen die bittere Erfahrung machen, dass ihre frühen Aufnahmen und ihr geistiges Eigentum ohne ihr Wissen, ihren Einfluss und ohne eine Entschädigung veröffentlicht und kommerziell ausgewertet werden.“

Nun, das erklärt, warum ausgerechnet ein 72jähriger als Repräsentant der sonst so jugendverliebten Musikbranche ausersonnen wurde. Er ist schon seit über 50 Jahren im Musikgeschäft und läuft damit Gefahr keine Tantiemen mehr für seine Anfangswerke zu bekommen.

Obwohl: laut Wikipedia hat Udo Jürgens seine ersten großen Erfolge als Komponist, nicht als Interpret gefeiert – seine Rechte und die seiner Erben sich also noch mindestens 70 Jahre gewahrt. Sein erstes Album hat Jürgens laut seiner eigenen Webseite erst 1965 auf den Markt gebracht. Die Rechte des Interpreten Udo Jürgens am Album „Portrait in Musik“ könnten damit erst im Jahr 2015 auslaufen. Udo Jürgens müsste damit im zarten Alter von 80 Jahren vom Ersparten leben – bzw von den Tantiemen seiner ungezählten weiteren Alben.

Diese schockierende Tatsache wird laut IFPI auch von jüngeren Künstlern mit Entsetzen aufgenommen. Sie verlangen Änderungen mit Augenmaß.

Die Künstler, davon 14.000 aus Deutschland, fordern deshalb eine Angleichung ihrer Schutzfristen von bisher 50 auf 95 Jahre wie in den USA.