Vorsicht beim Notebookgebrauch in der Öffentlichkeit!
Über diesen Lawblog-Eintrag bin ich auf diese Pressemitteilung der Polizeiinspektion Wolfsburg gestoßen.
Zusammengefasst: Jemand hat die Polizei gerufen, weil eine “verdächtige Person” auf einer Parkbank mit einem Notebook im Internet surfte. Die Polizisten fanden einen 22jährigen vor, der bestätigte, dass er das getan habe. Hier hätte die Geschichte zu Ende sein können. Stattdessen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und per Pressemitteilung wird ein Geschädigter gesucht.
Ich habe mir die Freiheit genommen, bei der Polizei in Wolfsburg nachzufragen. Das Ermittlungsverfahren lautet auf Verdacht auf Ausspähen von Daten. Nicht nur das: das Laptop wurde sichergestellt und soll irgendwann - der Vorfall ist mittlerweile fast drei Wochen her - auf Verbindungsprotokolle untersucht werden. Außerdem wollen die Polizisten auf dem Laptop nach Hacker-Tools suchen.
Was die Beamten vermutlich nicht wissen, aber zum Beispel schon in der Lokalpresse nachzulesen ist: in Deutschland gibt es immer mehr Accesspoints die aus Absicht offen gelassen werden, damit jedermann im Internet surfen kann. Selbst wenn der Zugang unabsichtlich offen gelassen wird, ist das reine Internetsurfen kein Ausspähen von Daten - das Gesetz sieht nämlich eine Sicherung der Daten vor. Wenn wie in der Pressemitteilung vermutet “außergewöhnliche Kosten” verursacht worden sein sollen - bestände meines Wissens höchstens ein zivilrechtlicher Anspruch.
So schreibt es auch Rechtsanwalt Jörg Heidrich in c’t 13/2004:
Juristisch ist in solchen Fällen nicht allzu viel zu befürchten. Ist das WLAN nicht gegen einen Zugriff durch unerwünschte Dritte geschützt, so besteht nach derzeitigem Stand der juristischen Diskussion kein strafrechtlicher Schutz für deren Nutzung. Der Betreiber hat allenfalls einen zivilrechtlichen Unterlassungs- sowie einen Erstattungsanspruch hinsichtlich der Kosten, die durch die ungenehmigte Nutzung entstehen.
Fassen wir zusammen: Jemand nutzt - höchstwahrscheinlich völlig legal - seinen Laptop in der Öffentlichkeit. Folge: der Computer wird auf unbestimmte Zeit konfisziert und seine Privatdaten werden durchsucht, weil er ja das Laptop zu einer illegalen Tat genutzt haben könnte, die niemand beobachtet hat und zu der es keinen Geschädigten gibt.
[...] Auch wenn Notebooks/Laptops/Schleppis für die Benutzung unterwegs gemacht sind, scheint auch in diesem Bereich das Risiko zu steigen, mit der Exekutive in Berührung zu kommen. Wie Rabenhorst und Lawblog schon am Freitag berichteten, und nun auch das Notizblog nachzog, gab es am 27.09. wieder einen Fall von WLAN-Terrorismus. Die Pressemitteilung der Polizei Wolfsburg: Wolfsburg (ots) - Am 27. September, gegen 16.25 Uhr, meldete ein Anwohner im Immermannhof eine verdächtige Person. Auf einer Bank vor der Hausnummer 10 saß ein junger Mann mit einem Laptop und schien im Internet zu surfen. Der Zeuge informierte die Polizei. Die Beamten trafen am besagten Ort einen 22-jährigen Wolfsburger an, der zugab sich seit Mitte September mit seinem Computer über eine drahtlose Verbindung im World Wide Web getummelt zu haben. Der 22-Jährige war der Meinung, dies sei nicht verboten. Die Polizei Wolfsburg sucht nun aus der Umgebung des Immermannhof mögliche Geschädigte. Wer über einen WLan-Anschluss verfügt wird gebeten, diesen und die Protokolle des WLAN Modems zu überprüfen. Wer Zugriffe von außen und außergewöhnliche Kosten feststellt, wird gebeten, sich mit der Polizei unter Telefon 05361/46460 in Verbindung zu setzen. [...]
[...] In Wolfsburg wurde ein 22 jähriger junger Mann von der Polizei festgenommen, weil er sich dadurch verdächtigt machte, dass er in einem Park im Internet surfte. Die Polizeit ermittelt jetzt wegen dem “Ausspähen von Daten”, freilich ohne einen Geschädigten zu haben. Nach letzterem wird jetzt gefahndet. Was wie ein Schildbürgerstreich klingt, ist bittere Realität in Deutschland. Torsten Kleinz hat mal bei der Polizei nachgefragt und schreibt darüber: Vorsicht beim Notebookgebrauch in der Öffentlichkeit! Fassen wir zusammen: Jemand nutzt - höchstwahrscheinlich völlig legal - seinen Laptop in der Öffentlichkeit. Folge: der Computer wird auf unbestimmte Zeit konfisziert und seine Privatdaten werden durchsucht, weil er ja das Laptop zu einer illegalen Tat genutzt haben könnte, die niemand beobachtet hat und zu der es keinen Geschädigten gibt. von markus um 14:36 | abgelegt in General, Datenschutz, Freie Netze, Digital Rights, Deutschland Trackback URL | Comment RSS Feed Tag at del.icio.us | Incoming links [...]
Ich hab jetzt dreimal gelesen, und dieses komische Wort mit “anal” drin verschwindet nicht auf meiner Netzhaut. *kopfkratz*
Freudscher Vertipper?
Mein Fehler.
Kein Freudscher. Schlichte Tippgicht.
Hallo,
eben jenen WarDriver sucht das C-Radar.
Siehe: http://amish-geeks.de/blog/c-radar-sucht-wolfsburger-wardriver/
MfG Christian aus Wolfsburg.
ähhh, die Pozilei hat aber sonst keine Probleme, oder?
[...] In diversen Blogs, zum Beispiel hier bei Mellowbox, bei Rabenhorst, bei Lawblog, beim Notizblog und bei Netzpolitik.org wurde bereits über den Fall berichtet. [...]
[...] [nachzulesen im Notizblog] [...]
[...] Im Fall des Schwarzsurfers von Wolfsburg bleibe ich am Ball. [...]
Sowas ist in zeiten von öffentlichen Wlan-Hotspots und Netzwerken wie FON kaum zu glauben.
Jemand sollte Politikern und der “Executive” mal wirklich das Internet erklären, wie es einer der Google-Gründer vorgeschlagen hat.
Und wenn er einfach per UMTS online war ? Da gibts doch mittlerweile auch Flatrates. So oder so lächerlich.
Da hilft nur eins: Online Shops verwenden und zuhause bleiben!? Maximal zur Arbeit fahren. Ansonsten ist man heutzutage wohl verdächtig. Da braucht man sich nicht wundern, dass immer mehr Menschen vor MMORPG sitzen statt raus zu gehen, oder?
Neulich am Access Point……
Das Notizblog bringt mich mal wieder gar nicht aus dem Kopfschütteln heraus: Da sitzt ein 22-jähriger mit seinem Notebook gemütlich im Park, surft im Internet und auf einmal steht dein Freund und Helfer, die Polizei, vor ihm welche ihn…..