Zwei Mal Creative Commons

Der Begriff „freie Inhalte“ wird von jedem ganz anders verstanden. Was heißt es eigentlich, wenn man seine Arbeiten unter eine Creative Commons-Lizenz stellt?

Beispiel 1: Mikel Ortega Mendibil aus dem Baskenland fotografierte im Oktober 2006 zwei Pferde vor dem Berg Gipuzkoa. Er stellte es in Flickr unter der Lizenz CC-BY-SA, die die Nutzung des Bildes erlaubt, wenn man den Namen des Urhebers nennt und das Bildes unter den gleichen Bedingungen weitergibt. Im Februar 2008 wurde das Bild auf Wikimedia Commons hochgeladen. Dort nahm sich der Commons-Nutzer Richard Bartz des Bildes an und editierte es in mehreren Schritten. Vor kurzem wurde das Bild zum Bild des Jahres 2008 gewählt. In einem Artikel auf einem baskischen News-Portal zeigt sich der 31jährige Fotograf hoch erfreut.

Beispiel 2: Eine der derzeit interessantesten Bewegungen zu freien Inhalten ist das Projekt OpenstreetMap, das geografische Informationen sammelt, zu sehr sehenswerten Karten verarbeitet und ebenfalls unter der Lizenz CC-BY-SA verarbeitet. Um eine Stadt komplett zu erfassen sind Dutzende von Freiwilligen unermüdlich unterwegs, kartieren Straßen, Plätze und sogar Briefkästen. Kostenlos. Das ermöglicht einige Nutzungsarten, die zum Beispiel mit Google Maps nicht erlaubt sind – so kann man die Daten einfach komplett herunterladen und selbst verarbeiten – ob in der Autonavigation oder zum Abgleich der Jogging-Strecke.

Oder man lädt die Daten für einzelne Städte herunter, bereitet sie etwas auf und verkauft sie im iTunes-AppStore für 2 bis 4 Euro.

osm-apps

Keine Musik, nur Porno

Der EFF freut sich über einen gewonnenen Fall gegen die Musikindustrie. Ein Gericht fand die Beklagten nicht schuldig, obwohl es unstreitig war, dass sie Kazaa installierten und darüber tatsächlich urheberrechtlich geschützte Musik abrufbar war.

Bemerkenswert finde ich die Verteidigung der Beklagten, die aus dem Urteil hervorgeht.

Q: [Y]ou would agree with me that when KaZaA ran on your computer, you were automatically sharing your KaZaA files with anyone who wanted to download them?

[Howell]: Yes.

Q: And this includes any songs that you copied from your own CDs on to your computer that were placed in your KaZaA folder?

[Howell]: No. That should not have ever happened. […] because it should have only been sharing the shared folder
and in the shared folder was pornography and free to the public software, e-books.

Q: And why didn’t you place your music in your shared folder?

[Howell]: Because that’s not where it belongs. It belongs in my music folder.

Andere hätten wohl die Strafe bezahlt, statt zuzugeben, eine Porno-Ordner auf der Festplatte zu haben.

Fon: Zu früh gefreut

Das FON-Blog jubelt darüber, dass das Oberlandesgericht jeden zur WLAN-Verschlüsselung verpflichtet haben soll. Das ist IMHO stark überinterpretiert. Aber die Interessenlage ist klar: unverschlüsselte – und damit kostenfrei nutzbare – Funknetze sind unerwünschte Konkurrenz für Fon.

FON hat u.a. eine entsprechende Zugangssicherung „a priori“ eingebaut und das dadurch, daß nur registrierte User einen Zugang bekommen können und diese Zugangsaktivitäten bei FON mitgeloggt werden.

Doch ich würde sagen: zu früh gefreut: Denn das Urteil sagt nicht etwa, dass mit einem verschlüsselten Netz wie bei Fon alles prima sei. Es geht darum: wer Dritten Zugang zu seinem Internetanschluss gewährt, muss dafür im Zweifel haften. Und genau das ist ja das Grundprinzip von Fon: Dritten Zugang zu gewähren.

Verschlüsselung und Registrierung helfen da wenig: Selbst wenn der Anschlussinhaber ABC nachweisen kann, dass zum Tatzeitpunkt User XYZ bei ihm eingeloggt war – wer hat nun die Urheberrechtsverletzung begangen? Die Düsseldorfer Richter sagen: Wenn wir das nicht ganz genau wissen, nehmen wir ABC in Anspruch, also den Fonero.

Geändert werden könnte das durch eine ausführliche Speicherung des Internet-Traffics – was ohne richterliche Anordnung illegal wäre. Alternative: ein VPN-Verbindung wie bei anderen Anbietern: damit würden die Gäste auf einem Fon-Hotspot nicht mehr unter der IP des „Foneros“ surfen, eventuelle Urheberrechtsverletzungen liefen unter einer IP von Fon.

Iss das, Marion!

durchwachsener Speck

Das ist durchwachsener Speck.

Schöne Initiative: Um Lebensmittelfoto-Abmahnern den Saft abzudrehen, wollen einige Leute frei verfügbare Fotos von Lebensmitteln machen und verbreiten. Das Bild hier stammt von foodbilder.huettenhilfe.de und wurde von den Fotografen ausdrücklich zur nicht-kommerziellen Nutzung freigegeben.

Verbesserungswürdig wäre allerdings die unscharfe Lizenz – schließlich gibt es Creative Commons. Damit können Unklarheiten wie korrekte Autorenvermerke und die Abgrenzung zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung vermieden werden. Ein größeres Statement wäre es freilich, Bilder auch zur kommerziellen Nutzung freizugeben. Und wenn man Autorenvermerke setzen will, sollten man sie nicht aus einem copy&paste-feindlichen Impressum fischen müssen. Zudem sollte die Lizenz direkt unter jedem Bild auftauchen und nicht nur im Footer.

Damit das Ganze klappt, muss man keine finsteren SEO-Tricks anwenden, eine gemeinsame Verlinkungsaktion der Blogger sollte aber die Google-Bildersuche beeindrucken.

PS: Eine ähnliche Aktion gibt es hier, aber noch ohne Fotos.

Die „Falle“ von Marions Kochbuch

Einen sehr merkwürdigen Beitrag hat das ARD-Magazin plusminus zum Thema Marions Kochbuch abgeliefert. Grundthese: Der Fotograf lockt ahnungslose Internetnutzer in eine Urheberrechts-Falle. Dabei arbeitet er mit solch diabolischen Tricks:

Trick Nr. 1
Das Kochbuch enthält im Anhang eine Art Lexikon. Lexika wertet Google besonders hoch. Darin aufgeführt sind Zutaten in alphabetischer Reihenfolge – seitenweise. Bei Marions Kochbuch erfährt man z.B. über Lauch, er sei reich an Eisen. Das ist Quatsch, führt aber dennoch zum Erfolg, wie Timo Strohm weiß: „Das Programm kann nicht feststellen, ob man es hier mit echter Wissenschaft zu tun hat oder mit Seiten, die nur so aussehen sollen, als wäre hier ein wissenschaftliches Fachlexikon.“

Dass Google Lexika besonders hoch wertet, ist eine steile These, die schon eine Begründung verdient hätte. Massive interne Verlinkung ist schon hilfreich, aber eben kein Allheilmittel. Und wenn Kategorie-Links von „Google ausdrücklich unerwünscht sind“, warum sind die Bilder immer noch ganz oben gelistet? Google ist nicht besonders zimperlich, wenn es um unerwünschte Verlinkungen geht.

Selbst wenn die Webseite sich mit „Tricks“ darum bemüht bei Google möglichst hoch gelistet zu werden – wäre das ein Freibrief zum Kopieren der Bilder? Nein, natürlich nicht. Wer auf den Link bei der Bildersuche klickt, bekommt von Google sogar eine Warnung:

Das Bild ist möglicherweise verkleinert dargestellt und urheberrechtlich geschützt.

Und so hat die Redaktion die Chance verschenkt, einige wichtige Fragen zu stellen. Zum Beispiel: Warum wird ein Forums-Webmaster für die Urheberrechtsverletzung eines Nutzers verantwortlich gemacht? Wieso kann ein Fotograf 700 Euro für eine Veröffentlichung verlangen, die regulär nur einige Cents bringen würde? Und wo sind die Tipps für die Verbraucher? Bilderrechte im Netz sind keine Hexerei. Legale und kostenlose Alternativen gibt es zu Hauf.

Sorry plusminus – das war nichts. Statt einer Verschwörungstheorie solltet ihr vielleicht etwas Service liefern.

(via Lawblog)

China schützt Innovationen

Aus der Netzeitung

Die zuständigen Behörden in Peking und Xi’an berichteten am Montag, weder eine Ausstellung in Hamburg noch eine Ausfuhr der 2200 Jahre alten Tonkrieger nach Deutschland genehmigt zu haben, obwohl dies vorgeschrieben wäre. Das staatliche Amt für die Verwaltung von Kulturgütern in Peking schloss daraus, dass es sich bei den Exponaten um illegale Kopien handeln müsse: «Hier scheint es ein Problem mit dem Schutz von Urheberrechten zu geben.»

Urheberrechte nach 2200 Jahren? Damit dürfte China zum neuen Traumland der IFPI werden.

Guten Freunden gibt man ein Mix-Tape…

…aber nur wirklich engen Freunden gibt man eine CD-Kopie. So zumindest verstehe ich die Tipps des BITKOM zur praktischen Anwendung des neuen Urheberrechts:

Wenige Kopien sind unproblematisch: Wer Familienmitgliedern und engsten Freunden einen Musik-Mix brennen will oder eine Sicherungskopie anfertigt, darf dies auch künftig tun. Allerdings ist nur eine geringe Anzahl von Kopien für den Eigenbedarf zulässig. Eine feste Grenze gibt es zwar nicht. Vor wenigen Jahren hat jedoch die Rechtsprechung maximal sieben Kopien erlaubt. Wichtig ist, dass man über die Originale verfügt oder sich diese legal besorgt hat. Ebenfalls in Ordnung ist, sich die Original-CD eines guten Freundes selbst zu brennen.

Die Botschaft ist klar: Es reicht nicht einfach befreundet zu sein, Kopien sind nur im innersten Zirkel erlaubt. Wer dazugehört ist unklar, aber doch sicher nicht mehr als sieben Personen. Im Idealfall ist es nur eine ganz, ganz spezielle Person. Die CD-Kopie ist damit die Vorstufe eines Verlobungsrings.

Helft der DPA

Ob tagesschau.de, Netzeitung oder die Regionalzeitung – wenn es um das Thema Urheberrecht und Privatkopien geht, taucht immer wieder dieses schreckliche DPA-Symbolfoto auf.

raubkopie

Warum eigentlich? Mit den richtigen Stichworten versehen wird das Bild wohl in den Bilddatenbanken ganz oben schwimmen. Und seien wir ehrlich: die Alternativen sind nicht wirklich berauschend.

Ich mag das Bild nicht: denn im eigentlichen Sinne symbolisiert es nichts – es steht in großen, freundlichen Buchstaben „Raubkopie“ auf einer CD. Der Leser muss keinen Bildzusammenhang begreifen – er bekommt das Wort um die Ohren gehauen, das ja eigentlich aus dem Bildzusammenhang klar werden sollte. Es ist wie ein Bilderrätsel mit eingeblendeter Auflösung.

Auch Differerenzierungen bleiben auf der Strecke: Jemand schiebt mit Absicht eine raubkopierte CD in sein Laufwerk. Werden einfach leere CD-Rohlinge abgebildet, könnte sich jeder Leser noch überlegen, dass er die ja selbst haufenweise verwendet – schließlich liegen sie jeden jeder zweiten ALDI-Kasse. Auch die unabsichtlich gekaufte Raubkopie bleibt auf der Strecke.

Was meint ihr: sollte man der DPA nicht ein paar bessere Bilder spendieren? Ohne Holzhammer, ohne politische Aussage – einfach nur um den Komplex des Kopierens zu verdeutlichen?

Verwertungsgesellschaften und Commons

Bei Heise zitiert Monika Ermert die Beschwerde von Verwertungsgesellschaften über die allgegenwärtigen Creative-Commons-Vertreter.

„In jeder großen Debatte zwischen Autoren, Verwertungsgesellschaften und den Nutzern von Inhalten über den Wert des Lizenzsystems wird ein Vertreter von Creative Commons gegen uns aufgeboten“, beschwerte sich Cottle. Regelmäßig würden die Verwertungsgesellschaften als unflexbiel gescholten. „Wenn das Commons-Projekt irgendetwas erreichen will, muss es einen Weg finden, mit den Autoren zu kooperieren“, meint Cottle. Von den Commons als der jüngeren Organisation sei auch ein gewisser „Respekt“ zu erwarten. Lessig verteidigte das Commons-Projekt als ein „Werkzeug“ für die Autoren und Kreativen, die eine nichtkommerzielle Nutzung ihrer Werke zulassen, dabei aber ihre Urheberrechte wahren wollten.

Blogs und Foren wissen es genau: Die Verwertungsgesellschaften sind inflexibel, dumm, arrogant, überflüssig, CreativeCommons ist die Zukunft. Doch solchen Schwarz-Weiß-Malereien kann ich wenig abgewinnen: denn den Stein der Weisen hat selbst Lawrence Lessig noch nicht gefunden. Zwar gibt es vielversprechende Angebote wie zum Beispiel Magnatune, die kommerzielle Lizenzen von CC-lizensierten Musikstücken verkaufen. Dabei muss man sich aber bewusst sein: das ist nur eine Nischenlösung. Wie man zum Beispiel die vielen CC-Lizensierten Fotos und Texte auch in Geld verwandeln kann, ist noch völlig unklar.

Dabei hat man sich auch im Commons-Lager durchaus nach Verwertungs-Strategien umgesehen. Im letzten Jahr hatte ich den euphorischen Start des RegisteredCommons-Projekt auf der Berliner Konferenz „Wizards Of OS verfolgt. Die Idee: für CC-lizensierte Werke kann man hier ein Veröffentlichungszertifikat anlegen und sogar als Ausdruck kaufen. Somit wäre ein Grundstein zur kommerziellen Verwertung gelegt. Wenn man sich aber den Feed mit den neusten Registrierungen ansieht, findet man nur sehr wenig Nachfrage nach einem solchen Projekt: weniger als ein Werk pro Tag reicht einfach nicht.