Wenn Beate Uhse in den E-Perso guckt

Dieter Wiefelspütz über den E-Perso:

Die künftigen Internet-Möglichkeiten, die der neue Ausweis ermögliche, brächten „gigantische Vorteile für die Verbraucher“. Die Nutzung staatlicher Online-Dienstleistungen werde erleichtert, der Jugendschutz verbessert.

Kurze Assoziationskette: Jugendschutz plus Internet gleich Porno-Anbieter. Sollen Pornoanbieter auf den E-Pass zugreifen?

Man muss es nur richtig verkaufen können.

Rechteinhaber inaktiv

Eigentlich wollte ich grade einen Blog-Eintrag über diesen Artikel machen, in dem Wikipedia die Verbreitung von Pornographie vorgeworfen wird. Wie gut die Vorwürfe belegt sind, zeigt das Bild, das den Artikel illustriert: ein der Wikipedia entnommenes Foto einer nackten Stripperin, ihr Körper durch einen schwarzen Balken verdeckt. Und das können Kinder in Schulbibliotheken sehen. Shocking!

Doch ein Blick auf das Original zeigt, dass dieser schwarze Balken nicht jugendgefährdendes verdeckt. Man sieht zwar, dass die Frau nackt ist, das war es aber auch schon: die Brüste sind durch die langen Haare verdeckt, die Seitenansicht enthüllt auch keine primären Geschlechtsmerkmale. Dem Leser wird aber suggeriert, dass das Foto harte Pornographie zeigt, die Jugendliche gefährdet.

Es wäre schön gewesen, das jetzt bildlich gegenüberzustellen – natürlich mit korrekten Lizenzangaben. Geht aber nicht: in der Wikipedia ist als Autoren-Angabe nur ein Link zu dessen Flickr-Seite gesetzt. Die ist aber nicht mehr vorhanden:

Zappel Jazz ist nicht mehr bei Flickr aktiv.

Ob der User gesperrt wurde, weil er Rechte anderer verletzt hat? Keine Ahnung. Ein Link auf eine tote Seite ist wohl auch kaum im Sinne der GFDL. Der Autor ist unbekannt verreist. Ergebnis: Wir haben ein vermeintlich frei verfügbares Foto, das nicht mehr nutzbar ist. Und deshalb enthält auch dieser Beitrag kein Foto.

Und die Moral von der Geschicht‘: Flickr-Links, die reichen nicht.

Keine Musik, nur Porno

Der EFF freut sich über einen gewonnenen Fall gegen die Musikindustrie. Ein Gericht fand die Beklagten nicht schuldig, obwohl es unstreitig war, dass sie Kazaa installierten und darüber tatsächlich urheberrechtlich geschützte Musik abrufbar war.

Bemerkenswert finde ich die Verteidigung der Beklagten, die aus dem Urteil hervorgeht.

Q: [Y]ou would agree with me that when KaZaA ran on your computer, you were automatically sharing your KaZaA files with anyone who wanted to download them?

[Howell]: Yes.

Q: And this includes any songs that you copied from your own CDs on to your computer that were placed in your KaZaA folder?

[Howell]: No. That should not have ever happened. […] because it should have only been sharing the shared folder
and in the shared folder was pornography and free to the public software, e-books.

Q: And why didn’t you place your music in your shared folder?

[Howell]: Because that’s not where it belongs. It belongs in my music folder.

Andere hätten wohl die Strafe bezahlt, statt zuzugeben, eine Porno-Ordner auf der Festplatte zu haben.

Re:publica-Nachlese

Die re:publica ist vorbei, Zeit, eine kleine Zwischenbilanz zu ziehen.

  • An erster Stelle möchte ich mich für das positive Feedback bedanken (nicht nur das in Blogs). Nach dem Vortrag hatte ich eine ganze Reihe interessanter Gespräche, die mich motivieren, das Thema weiter zu verfolgen.
  • Ja, mein Vortrag war sicherlich ironisch, oberflächlich und ich konnte nicht sicherlich alle Aspekte abdecken. Ich hoffe aber, ich habe nicht nur unterhalten, sondern auch einige Denkanstöße gegeben.
  • Porno ist kein Witz! Obwohl die Pornographie zweifellos zur Netzkultur gehört, zeigt sich an vielen Stellen, dass nicht alle damit umgehen können. An dieser Stelle ein kleiner Verweis auf die Berichte von SWR2 Wissen (RTF) und Monitor. Die derzeitige Situation ist kein Idealzustand – ich sehe auch keine einfache Lösung.

Danke nochmal an die Organisatoren, die diese Konferenz auf die Beine gestellt haben, um so viele interessante Gesprächspartner auf einem Fleck zu versammeln. Gerne wieder.

Schmuddliger gehts immer

Dass die BILD und die Roche nicht das beste Verhältnis haben, ist wohl bekannt. Kurios mutet ein Artikel heute auf der Titelseite von Bild Online an. „Wie viel Porno steckt in Charlotte Roche?“ fragt die Redaktion und untertit(t)elt: „Schmuddel-Buch in der Kritik“.

Das ganze Stück besteht aus scheinbar wahllos zusammengesuchten Kommentaren ungenannter Internet-Nutzer. Kein Neuigkeitswert – nichts. Weiter unten wird es kurios:

Bild.de über das Schmuddel-Buch

Ich kann mich nicht entscheiden. Will da jemand Charlotte Roche niederschreiben? Oder ist das Werbung – auf Porno steht die Bild.de-Kundschaft ja erwiesenermaßen. Oder soll der Button „Mehr Erotik“ unten die Botschaft verbreiten: „Diese Roche mag noch so schmuddelig sein – wir können noch viel, viel schmuddliger„? Oder brauchte die Redaktion nur Platz, um die vertraglich zugesicherten Erotik-Anzeigen in der rechten Spalte günstig zu platzieren?

PS: Das Buch werde ich wohl nicht lesen.

Porno-Ausreden – in eigener Sache

Einige Leute haben es schon bemerkt, dass ich bei der nächsten re:publica halten werde. Das Thema lautet: Porno 2.0. Ein solches Thema verlangt nach einigen Disclaimern, auch bekannt als Ausreden.

Re-Publica

  1. Die Standard-Ausrede: Ich guck doch keine Pornos. Naja – ab und zu schon – aber nur weil die so witzig sind! „Warum liegt denn hier Stroh rum?“ Ich könnte mich stundenlang scheckig lachen.
  2. Die Netzkultur-Ausrede: Das älteste Gewerbe der Welt ist bekanntermaßen die Prostitution. Und so ist auch die Pornografie die killer-application der Internets gewesen, Quell technischer Neuerung und eben auch eines guten (oder schlechten?) Teils der Netzkultur.
  3. Die Die-lieben-Kollegen-Ausrede: Es gibt bereits eine wahre Artikelschwemme zum Thema. Youporn und Co sind Medienstars – spätestens seit der Sperre bei Arcor. Doch kaum einer der geschätzten Kollegen guckt sich die Portale tatsächlich an – und wenn sie es tun, fehlt offenbar die professionelle Distanz. Einen ehrlichen Review, was auf diesen neuen Porno-Portalen wirklich los ist, habe ich bisher noch nicht gelesen.
  4. Die Das-Publikum-will-es-Ausrede: Vor anderthalb Jahren habe ich einen kleinen Eintrag zu Youporn verfasst – bis heute ist er der am meisten aufgerufene Artikel dieses Blogs.
  5. Die Aufklärungs-Ausrede: Wenn wir Pornos verschweigen, schadet das der Internet-Sicherheit.
  6. Die Ist-doch-wahr-Ausrede: Internet-User sind doch alle nur biertrinkende Porno-Gucker!

Safer Porn ist gar nicht so einfach

Sicheres Porno-Surfen ist gar nicht so einfach. Bei einer Google-Blog-Suche nach Youporn stieß ich als erstes auf ein für den Porno-Konsumenten viel versprechendes Blog:

Screenshot eines angeblichen Youporn-Blogs

Angefüttert von massig Porno-Screenshots gelangt man immer nur auf eine einzige Seite, die auch – wie angekündigt – das Fehlen eines Codecs bemängelt. Und der wird prompt nachgeladen – von einer bekannten Trojaner-Abladestelle. Wer das Setup abbrechen will, muss den Browser über den Taskmanager beenden, eine Verweigerung wird mit immer neuen Dialogboxen bestraft, die das Weitersurfen verhindern.

Soweit das übliche. Kritisch ist: laut Virustotal erkennen nur 3 von 32 Virusscannern die „Setup-Datei“ als Trojaner.

Für ein sicheres Internet – Pornokurse an der VHS

Gestern war ich bei einer Veranstaltung des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Mein Eindruck: So ganz genau wissen selbst die Experten nicht, wie man die Nutzer dazu bringt, ihren Rechner sicher zu halten. Der Psychologe Werner Degenhardt plädierte dafür, die Aufklärung weniger steif zu gestalten, den Nutzer da abzuholen, wo er ist. Nur wenn man konkretes Verhalten trainiere, wenn man dem Nutzer Anreize gibt, könne man von ihm eine Verhaltensänderung erwarten.

Der Gedanke ist sicher richtig. Verbinden wir das mit Erfahrungen aus der Praxis: Ein Rechner kann heute zwar auf Tausende Arten verseucht werden – von verseuchten PDF-Dateien bis zu Festplatten, die mitsamt Virus ausgeliefert werden. In der Praxis sind die Ursachen jedoch nicht so vielfältig: Wenn ein Rechner so richtig schön voll mit Trojanern ist, findet man in der Browserhistorie meist Dutzende von Pornoseiten. Oder der Betreffende hat ein halbes Dutzend Filesharing-Programme am Laufen, um sich immer die neuste Musik herunterzuladen.

Sicher ist das eine Pauschalisierung, aber solche Fälle sind nicht gerade selten. Was also tun? Dem Usern noch ein paar Tausend Mal dazu anraten, alle Sicherheitsmaßnahmen anzuhalten? Ihm das Pornosurfen verbieten? Seien wir ehrlich: wir haben es probiert, und es funktioniert einfach nicht.

Logische Konsequenz: wir sollten jeden Porno-und-Warez-Surfer richtig ausbilden. Statt die Pornografie hinter immer höheren Jugendschutz-Mauern zu verstecken, öffnen wir die wunderbare Welt des ewigen In-and-Out, der 18 verschiedenen Stellungen in 10 Minuten, der ach so glaubwürdigen Geschichten der girls next door. Lasst uns Volkshochschulkurse einrichten, in denen Porno-Surfen gelehrt wird. Und dazu ein Lehrgang im Raubkopieren für Anfänger und Fortgeschrittene. Nur so können wir den Spam und die Botarmeen vielleicht auf ein erträgliches Maß reduzieren.

Brüder zur Sonne, zu YouPorn!

YouPorn hat gemerkt, dass in Deutschland etwas passiert. Konkret: Ein deutscher Porno-Anbieter verklagt Zugangs-Provider, damit sie Youporn für ihre Kunden sperren.

Youporn ruft zu Kommentaren auf

Nun sammelt YouPorn Kommentare seiner Nutzer. Das Ergebnis ist – gelinde gesagt – kein Sammlung von durchdachten Statements, mit denen man Lobby-Arbeit betreiben könnte. Vielleicht wird es ja mit der Zeit besser.

Ich persönlich würde als Kampflied die zweite Strophe des bekannten Arbeiterliedes „Brüder, zur Sonne, zur Freiheit“ vorschlagen:

Seht, wie der Zug von Millionen
endlos aus Nächtigem quillt,
bis eurer Sehnsucht Verlangen
Himmel und Nacht überschwillt!

Das klappt sogar auf Englisch:

See the procession of Millions
endless pouring out of the nightly dark,
until your yearning’s desire
Will flood over heaven and night.

Anti-Porno-Mauer um Deutschland?

Der BGH hat ein Urteil zur Altersverifikation im Internet verkündet. Misstrauisch macht diese Passage:

Der BGH hat auch das Argument der Beklagten zurückgewiesen, dass deutsche Anbieter pornographischer Inhalte durch die Jugendschutzbestimmungen gegenüber ausländischen Anbietern diskriminiert würden. Die Zugangsbeschränkungen des deutschen Rechts für pornographische Inhalte im Internet erfassten grundsätzlich auch ausländische Angebote, die im Inland aufgerufen werden könnten. Die Schwierigkeiten der Rechtsdurchsetzung bei Angeboten aus dem Ausland führten nicht zu einem Verstoß gegen das Gleichheitsgebot.

Zum Hintergrund: Vor ein paar Wochen hatte der Provider Arcor auf Verlangen eines deutschen Porno-Anbieters drei ausländische Porno-Webseiten für seine Kunden gesperrt – nach einer Woche die Blockade wegen erwiesener Sinnlosigkeit aufgehoben. Die Kommission für Jugendmedienschutz macht sich derzeit Gedanken darüber, ob und wie man jugendgefährdende Inhalte bei Provider sperren lassen kann. Im November soll ein Gutachten fertig gestellt werden.