Die andere Wikileaks-Verschwörung

Julian Assanges Anwalt lässt sich seit Tagen ausgiebig über eine angebliche geheime Grand Jury in den USA aus, die die Anklage gegen Assange vorbereiten soll. Eine Befürchtung, die nicht von der Hand zu weisen ist — die den zeitraubenden Widerstand gegen eine Rückkehr nach Schweden aber rätselhaft macht. Wäre Assange bereits im November nach Schweden zurückgekehrt um dort seine Aussage zu machen, wäre er — seine Unschuld vorausgesetzt — vielleicht schon wieder frei und müsste nicht befürchten von Schweden an die USA ausgeliefert zu werden.

Der zweite Punkt, an dem die Geschichte wenig Sinn ergibt: warum sollte Schweden so viel bereitwilliger an die USA überstellen als Großbritannien? Inmitten des Promi-Trubels hat Assanges Anwalt Mark Stephens halt wenig Zeit für substanzielle Erläuterungen. Sie lägen auch nicht unbedingt im Interesse des Angeklagten: Stephens führt nicht nur einen juristischen Kampf vor Gericht, er spielt auch den PR-Beauftragten Assanges, der die öffentliche Stimmung zugunsten Assanges beeinflussen will.

Das ist bei Verfahren mit politischer Brisanz nicht unwichtig, verstopft aber die Informations-Kanäle. Ob die grand jury überhaupt existiert ist unklar – die bloße Behauptung des Anwalts reicht vielen Medien aus, um die Nachricht weiter zu verbreiten. Dass Stephens in dem Fall natürlich keine neutrale Informationsquelle ist, wird Mal mehr, mal weniger gut transportiert.

Die New York Times — die wegen eines kritischen Portraits bei Assange in Ungnade gefallen ist und danach keinen direkten Zugang mehr zu den Wikileaks-Dokumenten erhielt, bringt ein wenig Lichts ins juristische Dunkel. In einem Artikel wird eine mögliche Anklage thematisiert. Zentraler Anklagepunkt wäre demnach nicht Geheimnisverrat oder Spionage, sondern Verschwörung.

Justice Department officials are trying to find out whether Mr. Assange encouraged or even helped the analyst, Pfc. Bradley Manning, to extract classified military and State Department files from a government computer system. If he did so, they believe they could charge him as a conspirator in the leak, not just as a passive recipient of the documents who then published them.

Spannend ist dieser Punkt:

Among materials prosecutors are studying is an online chat log in which Private Manning is said to claim that he had been directly communicating with Mr. Assange using an encrypted Internet conferencing service as the soldier was downloading government files. Private Manning is also said to have claimed that Mr. Assange gave him access to a dedicated server for uploading some of them to WikiLeaks.

Ob Adrian Lamo eine glaubwürdige Quelle ist, ist unklar — aber die absolute Trennung zwischen Informanten und Wikileaks durch technische Verfahren war immer ein Verteidigungswall von Wikileaks. Assange betont immer wieder, er selbst wüsste nicht, ob Bradley Manning die Quelle für die veröffentlichten Dokumente der USA ist. Offenbar, um genau den Vorwurf zu entkräften, der jetzt in den USA erwägt wird. Sollten zum Beispiel auf Mannings Computer Logs existieren, die das Gegenteil zeigen, wäre Wikileaks in Erklärungsnot.

Doch sollte das überhaupt eine Rolle spielen? Bei Journalisten spielt es ja auch keine Rolle ob er mit den Informanten geredet hat oder ob ein brauner Umschlag plötzlich im Briefkasten liegt. Hans Leyendecker hatte dazu vor Monaten ein interessantes Interview gegeben, in dem er auch erklärt hat, wie oft er Informanten einen Laufpass gibt. Dass Assange Bradley Manning bestochen hat, ist kaum zu vermuten — ein Geldfluss wäre wohl ziemlich einfach nachzuweisen.

Das führt zurück zu der Kernfrage: Ist Wikileaks ein publizistisches Angebot wie Spiegel, Guardian und New York Times? Oder ist die Plattform wenigstens die Erweiterung der geschützten MEdien zu verstehen? In einer gemeinsamen Erklärung haben heute die tageszeitung, der Freitag, die Frankfurter Rundschau, der Tagesspiegel, European Center For Constitutionel and Human Rights (ECCHR) und Perlentaucher.de zeitgleich einen Appell gegen die Angriffe auf Wikileaks veröffentlicht, in dem auch diese Frage eine Rolle spielt:

Die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbriefte Publikationsfreiheit ist eine Grundlage der demokratischen Gesellschaften. Sie gilt nicht nur für klassische Medien wie Zeitungen oder Fernsehanstalten. Das Internet ist eine neue Form der Informationsverbreitung. Es muss den gleichen Schutz genießen, wie die klassischen Medien. Längst hätte es einen weltweiten Aufschrei gegeben, wenn die USA ein Spionage-Verfahren gegen die New York Times, einen finanziellen Kreuzzug gegen den Spiegel oder einen Angriff auf die Server des Guardian führen würden.


So unbequem es auch für Assange wäre – eine gerichtliche Auseinandersetzung über diese Frage in den USA könnte tatsächlich Rechtsgeschichte schreiben. So war es auch im Fall von Daniel Ellsberg, der die pentagon papers über Lügen der US-Regierung im Vietnam-Krieg geleakt hatte, aber erst über den Freispruch vor Gericht wesentlichen Einfluss auf die Rechtsprechung und damit auf den Journalismus in den USA nehmen konnte.

PS: Die BBC erklärt in einer FAQ die Gesetzeslage im Fall Assange. Demnach wäre es einfacher, Assange direkt aus Großbritannien ausliefern zu lassen. Denn würde er in Schweden inhaftiert, müsste die USA sowohl die Zustimmung Schwedens, als auch die Zustimmung Großbritanniens bekommen, um Assange ausgeliefert zu bekommen.

It has been suggested that it would be easier for the United States to extradite Mr Assange from Sweden than from the United Kingdom.

This does not appear to be the case as the United States would have to show that there were reasonable grounds for the extradition from Sweden. This is arguably a higher test than the test which applies when an extradition is sought from the United Kingdom.

Der oft insinuierte Zusammenhang zwischen den Vergewaltigungsvorwürfen und dem Vorgehen der USA gegen Wikileaks wird damit noch etwas unwahrscheinlicher. (Danke, Armin.)