Der Verein Anatolischer Aleviten fühlen sich vom gestrigen Tatort beleidigt. Ob sie dazu Grund hatten, weiß ich nicht: der Tatort war dermaßen schlecht, dass ich nach einer halben Stunde abgeschaltet habe. Ich bezweifle jedoch ernsthaft, dass im biederen Tatort auch nur ansatzweise Volksverhetzung stattfand.
Interessant finde ich die bei Spiegel Online genannte Begründung für die Strafanzeige:
Mit dem Strafantrag will die Gemeinde gegen die Ausstrahlung der Tatort-Folge „Wem Ehre gebührt“ protestieren. Kommissare im Einsatz: Die Tatort-Folge des NDR dreht sich um eine alevitische Familie In dem TV-Krimi, den die ARD gestern Abend gesendet hatte, war es um Inzest in einer alevitischen Familie gegangen. Die Aleviten sind eine schiitische Religionsgemeinschaft. Weil über die Feiertage hinweg keine zivilrechtliche Entscheidung möglich gewesen sei, sei nun vom Berliner Verein Anatolischer Aleviten im Auftrag der Alevitischen Gemeinde Deutschland Strafantrag gestellt worden – das Landeskriminalamt ermittelt.
Die Strafanzeige ist demnach nicht als solche gemeint, sondern wurde nur eingereicht um in die Schlagzeilen zu kommen oder einen zivilrechtlichem Prozess vorwegzunehmen. Da will ich doch einfach mal Paragraph 164 des Strafgesetzbuches zitieren:
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.