Auf der Konferenz zur Netzneutralität in Bonn habe ich von einem interessanten Urteil des Bundesverfassungsgerichts gehört, dass IMHO recht gut den Grundkonflikt der Netzneutralität illustriert:
Die Wikipedia-Zusammenfassung:
Das zeitweilig von Ernst Aust herausgegebene Blinkfüer (1952-1969,13), niederdeutsch für Blinklicht, war eine Hamburger Wochenzeitung, die in ihrer Fernsehbeilage auch das Fernsehprogramm der DDR abdruckte. Nach dem Mauerbau 1961 forderten der Axel-Springer-Verlag und der Verlag der Welt, die eine marktbeherrschende Stellung auf dem Zeitungs- und Zeitschriftenmarkt innehatten, die Hamburger Zeitungshändler auf, keine Zeitungen mehr zu verkaufen, die „ostzonale Rundfunk- und Fernsehprogramme“ abdruckten. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, drohten Springer und Welt, sie müssten sonst ggf. die Geschäftsbeziehungen zu diesen Händlern abbrechen. Nachdem der BGH eine zivilrechtliche Klage des Herausgebers von Blinkfüer abgewiesen hatte, erhob dieser Verfassungsbeschwerde. Das BVerfG hob das BGH-Urteil auf.