Veröffentlicht am 3. Oktober 20073. Oktober 2007 von TorstenFahrradanzeige Strafanzeige? Wirklich? Vielleicht § 183 StGB wegen des ausgeklappten Ständers? (gesehen in Köln) Vermutlich relevante Artikel:Neun-Euro-Ticket - die inoffizielle FAQDas Ende des Golden Age Of TVNFTs und magisches Denken