Manchmal hört man ja von merkwürdigen Urteilen: So entschied das Amtsgericht Pforzheim kürzlich, dass ein Kunde wegen Hehlerei zu belangen sei, da er wegen des günstigen Preises der ersteigerten Ware davon hätte ausgehen müssen, dass die Ware gestohlen sei. Die Empörung war groß: Hatte die Richterin das Prinzip von Startpreis und Endpreis schlichtweg nicht verstanden?
Nun – offenbar ist auch Ebay selbst mit dieser kleinen Unterscheidung überfordert, wenn man diese Anzeige betrachtet: Alle Staffeln der Serie 24 für unter 17 Euro? Das kann ja nur frisch vom Laster gefallen sein.
Man könnte Ebay auch zu Gunsten halten, dass die zuständige Werbeabteilung die deutsche Sprache nur unzureichend beherrscht und die Wörter „alle“ und „jede“ verwechselt hat. Und selbst dann wäre es gelogen: denn zu dem günstigen Preis gibt es höchstens die erste Staffel.