Allzu ähnlich

Drüben bei Readers-Edition wird mittlerweile seit Wochen ein Streit geführt ob Studivz dem unbestreitbaren Vorbild Facebook nur nachgebaut wurde oder ob sich die Studivz-Macher in unzulässiger Weise bei dem US-Unternehmen bedient haben.

Schon die Einstiegsseiten sehen sich auffällig ähnlich. Ich hab aus Neugier Mal in die CSS-Definitionen beider Seiten geguckt. und nach eindeutigeren Suchbegriffen gesucht. Meine Wahl fiel rein zufällig auf “squicklogin”.

Hier die eine Definition:

#squicklogin {
width: 120px;
margin: 0px 0px 10px;
padding: 0px; }

#squicklogin label {
display: block;
padding: 0px 0px 2px;
margin: 0px;
color: gray;
font-weight: bold; }

#squicklogin table {
border-width: 0px;
border-style: none;
border-collapse: collapse;
border-spacing: 0px;
margin: 3px 0px 0px 0px;
}
#squicklogin td {
text-align: center;
border: none;
padding: 0px 0px 3px 0px;
}
#squicklogin .inputtext { width: 115px; }

Hier die andere Definition:

#squicklogin { width: 120px; margin: 0px 0px 10px; padding: 0px; }
#squicklogin label { display: block; padding: 0px 0px 2px; margin: 0px; color: gray; font-weight: bold; }
#squicklogin .buttons { text-align: left; padding: 3px 0px 0px; }
#squicklogin .inputtext { width: 115px; }

Sicherlich ist das nur ein schwaches Indiz für eine vermeintliche Missetat, es könnte beispielsweise eine gemeinsame Quelle vorliegen.

Michael Bumann hat StudiVZ etwas gründlicher unter die Lupe genommen und ein kleines Skript gebastelt, mit dem man StudiVZ in Facebook-Farben erscheinen lassen kann.

Er stellt aber auch klar:

ich muss glaub ein paar Sachen nochmal erleutern:
– StudiVZ hat nicht den original PHP-Quellcode von Facebook!! Es ist klar dass man da nicht drankommt… also programmiert haben die Jungs schon selber… allerdings eindeutig nach Vorlage!

Schnelle Medienwächter

Schuld und Sühne: Die Hamburgischen Anstalt für neue Medien hat mehrere Werbespots des Musiksenders MTV2Pop beanstandet, berichtet DWDL.de. Schönheitsfehler: Der Sender ist schon vor über einem Jahr aus dem Kabelnetz geflogen.

(via Falk)

Vorsicht beim Notebookgebrauch in der Öffentlichkeit!

Über diesen Lawblog-Eintrag bin ich auf diese Pressemitteilung der Polizeiinspektion Wolfsburg gestoßen.

Zusammengefasst: Jemand hat die Polizei gerufen, weil eine „verdächtige Person“ auf einer Parkbank mit einem Notebook im Internet surfte. Die Polizisten fanden einen 22jährigen vor, der bestätigte, dass er das getan habe. Hier hätte die Geschichte zu Ende sein können. Stattdessen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und per Pressemitteilung wird ein Geschädigter gesucht.

Ich habe mir die Freiheit genommen, bei der Polizei in Wolfsburg nachzufragen. Das Ermittlungsverfahren lautet auf Verdacht auf Ausspähen von Daten. Nicht nur das: das Laptop wurde sichergestellt und soll irgendwann – der Vorfall ist mittlerweile fast drei Wochen her – auf Verbindungsprotokolle untersucht werden. Außerdem wollen die Polizisten auf dem Laptop nach Hacker-Tools suchen.

Was die Beamten vermutlich nicht wissen, aber zum Beispel schon in der Lokalpresse nachzulesen ist: in Deutschland gibt es immer mehr Accesspoints die aus Absicht offen gelassen werden, damit jedermann im Internet surfen kann. Selbst wenn der Zugang unabsichtlich offen gelassen wird, ist das reine Internetsurfen kein Ausspähen von Daten – das Gesetz sieht nämlich eine Sicherung der Daten vor. Wenn wie in der Pressemitteilung vermutet „außergewöhnliche Kosten“ verursacht worden sein sollen – bestände meines Wissens höchstens ein zivilrechtlicher Anspruch.

So schreibt es auch Rechtsanwalt Jörg Heidrich in c’t 13/2004:

Juristisch ist in solchen Fällen nicht allzu viel zu befürchten. Ist das WLAN nicht gegen einen Zugriff durch unerwünschte Dritte geschützt, so besteht nach derzeitigem Stand der juristischen Diskussion kein strafrechtlicher Schutz für deren Nutzung. Der Betreiber hat allenfalls einen zivilrechtlichen Unterlassungs- sowie einen Erstattungsanspruch hinsichtlich der Kosten, die durch die ungenehmigte Nutzung entstehen.

Fassen wir zusammen: Jemand nutzt – höchstwahrscheinlich völlig legal – seinen Laptop in der Öffentlichkeit. Folge: der Computer wird auf unbestimmte Zeit konfisziert und seine Privatdaten werden durchsucht, weil er ja das Laptop zu einer illegalen Tat genutzt haben könnte, die niemand beobachtet hat und zu der es keinen Geschädigten gibt.

Notizen: Es gibt Hartz-IV-Gewinner

Einige Notizen zur Unterschichten-Debatte:

Die taz bringt heute zum Thema Unterschicht sechs Fragen und Antworten

Macht Hartz IV arm?

Jein. Nach einer Studie des Nürnberger IAB-Instituts haben 53 Prozent der bedürftigen Haushalte durch die Reform Geld verloren, 47 Prozent haben etwas dazugewonnen.

Interessant ist der Begriff „Prekariat“. Was ist das eigentlich?

Die Wikipedia-Community hat sich natürlich direkt an die Arbeit gemacht und schreibt:

Prekariat ist ein Neologismus der Soziologie, geformt aus Teilen des Wortes Prekarität (Adj.= pre|kär [lat.-frz.] peinlich, schwierig) und Proletariat und definiert „ungeschützte Arbeiter“ als eine neue soziale Klasse.

Es gibt auch einen älteren Artikel über die Prekarisierung, seine Neutralität ist aber wie bei vielen Wikipedia-Artikeln zu sozialen Themen umstritten. Ein weiteres Stichwort ist die Neue Unterschicht. Ich erwarte in diesen und weiteren Artikeln in nächster Zeit erbitterte Diskussionen, Editwars und wüste Beschimpfungen. Immerhin kann man schon einige Fakten und Links herausziehen, die in der allgemeinen Berichterstattung untergehen. So zum Beispiel ein WDR-Interview mit dem Leiter der Studie, die so große Diskussionen ausgelöst hat – aber erst Mitte Dezember veröffentlicht werden soll.