Niemand hat Angst vor Bitcoin

Jason Calacanis hatte Mal wieder den richtigen Riecher. Mitte Mai schrieb er:

Bitcoin is a P2P currency that could topple governments, destabilize economies and create uncontrollable global bazaars for contraband.

Oder etwas schmissiger:

Bitcoin P2P Currency: The Most Dangerous Project We’ve Ever Seen

Richtig lag Calacanis, weil er mit dieser Aussage einen richtigen Hype um diese Hacker-Währung auslöste oder zumindest verstärkte. Selbst deutsche Medien schreiben jetzt begeisterte Berichte, Spiegel Online hat sich in einen regelrechten Goldrausch hineingesteigert und Dradio Breitband übernahm die Behauptungen von Calacanis als Fakt ohne auf die Quelle hinzuweisen.

Also hat Calacanis wieder alles richtig gemacht. Falsch lag er nur mit einer Kleinigkeit: der Realität. Lassen wir also Mal ein wenig die Luft aus dem Hype:

  • Kein Staat hat je irgendein Interesse an der Währung Bitcoin gezeigt, ein Verbot steht weder kurzfristig noch mittelfristig zur Debatte, ebenso wenig wie bei den zahlreichen anderen virtuellen Währungen, von CyberCoins bis Lindendollars, von Vielflieger-Meilen bis hin zu Payback-Punkten. In der Anti-Terror-Hysterie mag irgendjemand ein Verbot fordern, aber das ist Teil des Hypes. Die Zentralbanker zucken nicht einmal mit der Wimper.
  • Bitcoin macht Banken nicht überflüssig. Schon heute gibt es im Bitcoin-Netz „Wechselstuben“, also Banken. Geldanlage und andere Dienstleistungen der Banken sind unberührt.
  • Bitcoin wird in der jetzigen Form niemals eine echte Währung ablösen können, da wichtige Funktionen fehlen. Die Pseudo-Geldschöpfung zu Beginn ist niedlich, aber ohne Belang. Da es eine Höchstgrenze von 21 Millionen Bitcoins geben soll, muss es danach zu einer Deflation kommen, wenn der Umlauf wachsen soll. Anders als Christian Stöcker behauptet, reicht es nicht Bitcoins in beliebig viele Stücke zu teilen, um den Effekt zu bekämpfen. Denn wenn eine Währung dauerhaft im Wert steigt, ist es irrational, das Geld auszugeben. Man legt es unter das Kopfkissen und wartet ab, der Geldfluss versiegt und die Währung ist nur noch ein Haufen kryptografischer Schnippsel. Von weitergehenden Effekten auf Investitionen verzichte ich an dieser Stelle. Um Schwankungen in der Realwelt auszugleichen benötigt das Bitcoin-System immer die Ankopplung an „echte“ Währungen. Wenn der Umlauf nicht wachsen soll, muss es keine Deflation geben, Bitcoins hätten aber die währungspolitische Relevanz von Spielgeld.
  • Kein kryptografisches System ist auf Dauer sicher. So wie die Laufzeit des elektronischen Personalausweises mit 10 Jahren für den Geschmack des CCC viel zu lange ist, ist auch die Bitcoin-Architektur ohne regelmäßige Updates letztlich dazu verdammt geknackt zu werden.
  • Wer jetzt per Bitcoin auf dem Papier zum Dollar-Millionär geworden ist, sollte versuchen davon ein Auto zu kaufen. Oder einen Joint.

PS: Leute, die ernsthaft Bitcoins als Wertanlage in Betracht ziehen, sind Spekulanten unterster Klasse, die auf Nicht-Leistung und Voodoo Gewinne aufbauen wollen. Sind sie schlau, wollen sie von dem Hype profitieren und die nachfolgenden Bitcoin-Käufer abzocken, fallen sie auf den Hype rein, sind sie einfach nur ignorant. Die Kurssteigerungen bei Bitcoin haben kein realwirtschaftliches Äquivalent. Wohin solche Blasen führen, sollten wir inzwischen alle wissen.

Nachtrag: : Der bvdw ist jetzt auch auf den Hype aufgesprungen und veröffentlicht eine hochtrabende Warnung:

Wir gehen davon aus, dass ‚Ersatzwährungen‘ wie Bitcoins über kurz oder lang auch durch den Gesetzgeber verboten werden, weil er sich in der Verantwortung sieht, seine Bürger und die Gesellschaft weitreichend zu schützen. Für die Sicherheit und das Wohl der Verbraucher, aber auch im Sinne der Interessen von Händlern und Betreibern von Online-Shops muss ein Regulativ für die Zahlungsmittel existieren.

Wie oben ausgeführt ist, taugt Bitcoin nicht als Ersatzwährung. Der Gesetzgeber müsste also ein PR-Märchen bzw ein wildes Gerücht oder Cyberpunkt-Träumereien verbieten. Wie das auch immer gehen soll.

Die Anti-Anti-Terror-Truthiness

Regelmäßig rollen sich mir die Zehennägel hoch, wenn ich Statements von Überwachungs-Hardlinern lese. Wenn zum Beispiel Dieter Wiefelspütz die Bundesjustizministerin mit dem Wort „fundamentalistisch“ charakterisiert – wie will man sich nach solchen Beleidigungen noch rational unterhalten? Wie will man den Weg zur Realität zurückfinden und an echten Problemlösungen arbeiten?

Aber gestern abend hat mir ein anderer Beitrag kurz den Atem geraubt. Am Sonntag hat Unternehmer-Journalist Richard Gutjahr einen Appell gegen Überwachungsgelüste geschrieben: Die Anti-Terror-Lüge, der auf Twitter ohne jede Kritik weiter verbreitet wird. Bei flüchtigen Überfliegen bin ich zunächst an dieser Stelle hängen geblieben:

Ob Schuhbomber, Times Square Bomber, Kofferbomben in Regionalzügen am Kölner Hauptbahnhof – in den meisten Fällen waren es Zivilisten, nicht die Geheimdienste, die bevorstehende Anschläge vereitelt haben.

Die Kofferbomben von Köln sind zwar ein anschauliches Beispiel dafür, wie die immer wieder erweiterten Anti-Terror-Befugnisse ins Leere liefen. Aber welche Zivilisten haben den Anschlag vereitelt? Die Bomben in dem Zug (der nicht weit an meiner Wohnung vorbeifuhr) zündeten nur deshalb nicht, weil es die Täter nicht hinbekommen hatten. Die Zivilisten, die den Bombenanschlag verhinderten, sind also die Bombenleger selbst. Und ihre Identität wurde nicht zuletzt aufgrund von Videoaufnahmen der Überwachungskameras am Kölner Hauptbahnhof festgestellt visualisiert (siehe Kommentar).

Aber gut, solche Detailfehler passieren, wenn man es eilig hat und nur einen Punkt machen will. Dann schaute ich mir die Statistik in der Mitte des Artikels an, die belegen sollte:

Auch einfache Steuerbetrüger werden angezapft – die „Anti-Terror-Gesetze“ machen’s möglich

Auch hier hat es sich Richard Gutjahr viel zu einfach gemacht. Die Statistik, der er da in bunten Farben in sein Blog gehoben hat, ist zwar Anlass für viel legitime Kritik wie die unsachgemäße Prüfung oder die mangelnde Information der Betroffenen. Das allerdings hat mit Anti-Terror-Gesetzen so gut wie nichts zu tun. Denn in der Statistik wird aufgeführt, welche richterlichen Anordnungen gemäß Paragraph 100a StPO vollzogen wurden. Die Anti-Terror-Gesetze hingegen betreffen Zugriffsrechte der Geheimdienste, die sich um solche Formalien nicht scheren müssen. (Update: Um es nochmal deutlicher zu sagen: Gutjahr verwendet zur Kritik der Anti-Terror-Gesetzgebung ausgerechnet die eine Statistik, die eben die zentralen Maßnahmen der Anti-Terror-Gesetzgebung ausschließt. Geheimdienste brauchen keine richterlichen Anordnungen und Geheimdienste hören auch nicht den Kleindealer von nebenan ab. Die Statistik der Anti-Terror-Kämpfer wird komplett anders aussehen.)

Telekommunikationsüberwachung durch gerichtliche Anordnung und durch Geheimdienste – wo ist der Unterschied, wird mancher fragen. Nun: Das eine ist eine rechtsstaatliche Maßnahme, die in der Praxis mangelhaft durchgeführt wird, das andere ist eine Überwachung, die der rechtsstaatlichen Kontrolle weitgehend entzogen ist. Deshalb haben wir ja den Streit um die Evaluierung. Zudem: mir ist kein Politiker bekannt, der eine Abschaffung des Abhörens von Drogendealern fordert, weil das gegen Terrorismus nichts helfe.

Lange Rede, kurzer Sinn: der flammende Appell von Richard Gutjahr hat das Thema komplett verfehlt. Oder Um es mit dem Hitchhiker’s Guide to the Galaxy zu sagen:

So, ten out of ten for style, but minus several million for good thinking, huh?

Wer sich tatsächlich für das Thema interessiert: Zur Debatte stehen jetzt zum Beispiel die Gesetze, die den Geheimdiensten Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst weitreichende Befugnisse etwa zur Abfrage von Konten- und Flugpassagierdaten einräumen. Ohne Verlängerung weiter gültig sind — wie zum Beispiel die Badische Zeitung auflistet — Strafvorschriften gegen ausländische terroristische Vereinigungen (Paragraf 129b) und gegen den Besuch von terroristischen Ausbildungslagern (Paragraf 89a); neue Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes für die Abwehr von internationalen Terrorgefahren.

Wer also Kritik an der real existierenden Anti-Terror-Gesetzgebung üben will, hat mehr als genug zu tun. Ich wiederhole es nochmals: ernste Themen verlangen eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Fakten. An Polemik besteht weiß Gott kein Mangel.

Löschen vor Sperren, präventiv

Gestern habe ich über den Widerstreit in NRW zwischen dem Grundsatz „Löschen statt Sperren“ und den real existierenden Sperrverfügungen geschrieben.

Da sich die Bundespolitik grade unter sehr schmerzhaftem politischen Bedingungen dagegen entschieden hat, Websperren gegen Kinderpornografie zu etablieren, fällt die Begründung bei dem vergleichsweise harmlos erscheinenden Thema Glücksspiel und Sportwetten schwer. Schließlich ist Poker doch ein regelrechter Familienspaß für Erwachsene, wenn man das Fernsehprogramm von Pro7 und Co als Orientierung nimmt.

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage eines Abgeordneten der Fraktion „Die Linke“ liest sich das so:

Die Landesregierung steht dem Mittel der Internetsperre durchaus kritisch gegenüber, selbst  wenn dieses – wie im Glücksspielstaatsvertrag – nur als ultima ratio zur Anwendung gelangt. Internetsperren sind wegen der bekannten Umgehungsmöglichkeiten nur begrenzt wirksam,  bergen aber zugleich die Gefahr problematischer Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger. Allerdings müssen die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Rechtsdurchsetzung nach Ansicht der Landesregierung auch im Internet gewahrt werden, kriminelle Machenschaften  müssen auch dort konsequent und effektiv bekämpft werden.

Nach einem generellen Verzicht zu Netzsperren gefragt, lautet die Antwort so:

Die Landesregierung begrüßt den Beschluss  des Bundeskabinetts vom 13. April 2011, auf  Netzsperren zur Bekämpfung kinderpornographischer Inhalte zu verzichten und diesen vielmehr nach dem Grundsatz „Löschen statt Sperren“ zu begegnen. Die Entscheidung entspricht der Auffassung der Landesregierung,  dass diese Methode, dort wo sie Erfolg verspricht, zur Bekämpfung illegaler Inhalte stets vorzugswürdig ist. Das ist im Bereich der Kinderpornographie der Fall, da deren Verbreitung weltweit als kriminelle Handlung angesehen  wird und Bitten deutscher Stellen um Löschung entsprechender Dateien auf ausländischen  Servern daher mittlerweile in den meisten Fällen zeitnah entsprochen wird.

Der Grundsatz gilt also nur dort, wo Löschen erfolgreich ist. Aus „Löschen statt Sperren“ wurde so „Löschen vor Sperren“. Also wo ist das kriminelle Treiben, von dem weiter oben die Reden war?

Davon unterscheidet sich die Situation beim illegalen Glücksspiel. Die zumeist im Ausland  ansässigen Anbieter von Online-Glücksspielen verfügen regelmäßig über eine Zulassung in
dem jeweiligen Staat, die es ihnen gestattet, auch Kunden in Deutschland die Spielteilnahme  zu ermöglichen (sog. Offshore-Lizenzen). Daher schreiten die Behörden dieser Länder selbst  dann nicht gegen solche Angebote ein, wenn sie von deutschen Stellen darauf hingewiesen  werden, dass diese ohne die Erlaubnis der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörden nach  hiesigem Recht illegal sind.  Von daher bedarf es alternativer Methoden, um das illegale Glücksspiel im Internet zu bekämpfen.

Fassen wir zusammen: Da die großen Glücksspielanbieter in anderen Ländern legal sind, kann man sie nicht löschen lassen. Da sie hier nicht legal sind, qualifizieren sie sich als „kriminelle Machenschaften“, die konsequent bekämpft werden müssen.

Dennoch sind die Websperren nicht etwa als Strafe zu sehen:

Der Entwurf sieht die Möglichkeit von Sperrverfügungen vor, die jedoch nicht der Sanktionierung, sondern der Verhinderung illegaler Glücksspielangebote dienen und damit präventiven  Charakter haben.

Dies erklärt auch, dass die Glücksspielanbieter, die von den Sperrverfügungen betroffen wären, bisher offiziell nicht informiert wurden.

Trotzdem will die Landesregierung jetzt nochmal intensiv darüber beraten, ob man auf die Netzsperren verzichten kann.

Circle of media life

Wenn wir nur lang genug über die Killer-Bakterien auf Tomaten, Salat und Äpfeln berichten, haben wir auch schon die nächsten Schlagzeilen für Juni in petto:

Seefahrer-Krankheit greift um sich. Skorbut in Deutschland!

Wie konnte das nur passieren? Im Zweifel hat es ein Gesundheitsminister verbockt.

 

PS:

eG8 – Internet is the new frontier

„Internet is the new frontier“, soll Nicolaz Sarkozy einst gesagt haben. Auf dem heute beginnenden eG8-Forum zeigte er sich jedoch von eoiner ganz anderen Seite: wer das Internet aufhalte, werde weggefegt, sagte er um Beifall heischend. Doch der blieb aus.

Das könnte auch daran liegen, dass die Bekenntnisse zu Grenzenlosigkeit des Internets nicht so völlig glaubwürdig sind. Die rhetorisch gemeinte Frage, wie er denn dem Internet schaden könne, wussten wahrscheinlich alle Teilnehmer viele Antworten. Und bei der Webseite des eG8-Forums kann man es sehr schön sehen.

Wer http://www.eg8forum.com/ von einem deutschen Internetanschluss Browser aufruft, wird dank IP-Geolokalisierung (Korrektur: über die Spracheinstellung des Browsers) umgeleitet auf http://www.eg8forum.com/de/.

Einziger Inhalt der Seite:

Page not found / Page introuvable

Immerhin: wer http://www.eg8forum.com/en/ aufruft, bekommt die englische Version der Seite und wird nicht zurück zur Fehlerseite geleitet.

Ein banales Detail? Ja. Aber ein schönes Beispiel, wie im Internet Grenzen gezogen werden, völlig ohne Sinn und Verstand.

PS: Ein kleiner Check über Rex Swain’s Http-viewer zeigt eine lustige Endlosschleife.

Receiving Header:HTTP/1.1·302·

Moved·Temporarily(CR)(LF)

Content-Length:·147(CR)(LF)

Content-Type:·text/html(CR)(LF)

Location:·http://www.eg8forum.com/(CR)(LF)

Server:·Microsoft-IIS/5.0(CR)(LF)

Date:·Tue,·24·May·2011·13:02:19·GMT(CR)(LF)

Connection:·close(CR)(LF)(CR)(LF)End of Header (Length = 199)•

Elapsed time so far: 0 seconds•

Waiting for additional response until connection closes…Total bytes received = 346

Elapsed time so far: 0 seconds

Content (Length = 147):

<HTML><HEAD>(LF)<TITLE>302·Moved·Temporarily</TITLE>

(LF)</HEAD>(LF)<BODY>(LF)The·document·has·moved·<A·HREF=“http://www.eg8forum.com/“>here</A>(LF)</BODY></HTML>(LF)

Mit Minitel wäre das nicht passiert.

 

Nachtrag: Ich möchte keinesfalls nahelegen, dass die französischen Gastgeber absichtlich deutsche (und anderssprachige User) aussperren wollen. Es ist schlichtweg ein Fehler der Administratoren der Website. Aber er zeigt Potenzial und aktuelle Praxis von Umleitungen, Grenzsetzungen im Netz – egal ob sie nach nationalstaatlichen, sprachlichen, sozialen oder anderen Kriterien aufgebaut werden.

Logikneutralität

Zuerst Mal die Feststellung: es gibt ernste Probleme mit der Deutschen Telekom und der Netzneutralität. Und deswegen ärgern mich Beiträge wie dieser von Peter Piksa, der heute auf Twitter wie warme Semmeln Absatz findet.

Telekom-Sprecher Mark Nierwetberg bestätigte im FOCUS das Problem und versprach: „Die Kapazitäten werden jetzt verdreifacht“.

Freilich lässt die Feststellung des Herrn Nierwetberg den Rückschluss zu, daß die Bandbreite für YouTube bereits mindestens gedrittelt worden ist – anderenfalls liessen sie die Kapazitäten schließlich nicht verdreifachen.

Nein, das ist kein Rückschluss, es ist eine ganz und gar unlogische Behauptung. Natürlich kann man Kapazitäten verdreifachen ohne sie vorher zu reduzieren. Und die Verdreifachung ist nicht Mal ein belastbarer Fakt, sondern eine relativ unverbindliche Absichtserklärung: welche Kapazitäten und wann?

Ebenfalls ist die oft wiederholte Erklärung, dass YouTube über VPN schneller laufe als über die normalen Telekom-Leitungen, kein tragfähiges Indiz für eine Drosselung des Youtube-Datenverkehrs durch die Telekom. Um in einer Auto-Analogie zu sprechen: Wenn auf der A4 Stau ist, kommt selbst ein Radfahrer schneller voran. Dass die Infrastruktur-Anbieter die „Datenautobahnen“ ausbauen sollen und müssen, ist eine andere Frage.

Nochmal: Es gibt ernste Probleme mit der Netzneutralität. Und deshalb verdient die Debatte eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Fakten.

Crowd-Verkehrsservice

Die Online-Redaktion des Kölner Stadtanzeigers hatte vor ein paar Monaten eine pfiffige Idee: Sie führte auf Twitter das Hashtag #koelnverkehr ein und postete immer mal wieder einige Verkehrsmeldungen. Eigentlich eine tolle Idee: die Verkehrsmeldungen im Radio sind schlichtweg nervig. Das Echtzeitmedium Twitter doch viel besser geeignet relevante Informationen zu mir zu transportieren.

Doch das Ergebnis ist bisher nicht sehr ermutigend.

Sicher: über die üblichen Informationswege, hätte ich nicht von der Fahrkartenkontrolle erfahren. Aber ich war nicht dort unterwegs und wäre auch nicht ohne Fahrschein angetroffen worden.

Aber viel wichtiger: Der Zündfunke reicht nicht aus. Einfach einmal täglich ein paar Warnmeldungen zu schicken, reicht nicht aus eine kritische Masse von Nachahmern zu gewinnen. Und ich als Leser will auch nicht unbedingt alle Verkehrsmeldungen rund um Köln in Echtzeit mitgeteilt bekommen, während ich hinter meinem Schreibtisch sitze.

Leistungsschutzrecht und elektronische Pressespiegel

Das viel diskutierte Leistungsschutzrecht könnte eingedampft werden. Das legt jedenfalls ein Interview mit der Bundesjustizministerin nahe, die keine Internet-GEZ für Büro-PCs will, sondern von einer Vergütungspflicht für gewerbliches Verlinken spricht.

Durch Twitter und Blogs erschallt der Spott: diese Verleger haben noch nichts von robots.txt gehört. Wenn sie nicht von Google ausgewertet werden wollen, können sie Google doch ganz einfach aussperren. Das Blöde daran ist: zumindest einige der Leute, die so etwas äußern, scheinen das durchaus ernst zu meinen. Dabei sollte der gesunde Menschenverstand und ein halbwegs waches Ohr zur unweigerlichen Erkenntnis führen, dass die Verleger (zumindest die große Mehrheit) absolut nichts gegen Google haben, wenn es denn zu neuen Einnahmen führt. Da Google im Bereich Online-Werbung eine durchaus bestimmende Marktstellung hat, haben die Verleger eigentlich einen legitimes Grund zur Beschwerde, zumindest zur rationalen Kritik des Ist-Zustandes.

Während einige Leute nun die Kommunikationsfreiheit als solche gefährdet sehen, hilft vielleicht einfach Mal ein entspannter Blick auf das jetzt geltende Recht. Denn Pressespiegel und elektronische Pressespiegel sind bereits heute kostenpflichtig, entsprechende Lizenzen werden von der Verwertungsgesellschaft Wort vermarktet. Während das Leistungsschutzrecht nach der Lesart von Keese und Co einer kaum zu begründeten GEZ-Gebühr für Büro-PCs gleich käme, die Online-Distribution gegenüber Offline-Distribution stark reglementiert, haben wir im durch den neuen Vorstoß der Bundesjustizministerin eine Chance über übergreifende Vorschriften nachzudenken, die das Urheberrecht modernisieren.

Ich glaube zwar nicht daran, dass dies passieren wird — aber die Chance will ich dem Justizministerium durchaus zugestehen.

PS: Um es nochmal klarer zu formulieren: Als es keine Links und Internetverwertung gab, entschloss sich der Gesetzgeber eine Möglichkeit zur niedrigschwelligen Nutzung von Inhalten der aktuellen Berichterstattung zu schaffen, die einerseits die Urheber und Verleger entschädigt und gleichzeitig die Weiterverbreitung der Information selbst rationalisiert. Wie würde man diesen Paragraph 49 des Urheberrechts heute formulieren, in einer Zeit, in der Pressespiegel durch Snippets und Links abgelöst wurden und die Verwertungskette nahtlos in den privaten Bereich übergeht?

Nachtrag: Thomas Stadler deutet Leutheusser-Schnarrenbergers Vorschlag in eine allgemeine Zahlpflicht für Links jeder Art um und findet das Ergebnis nicht gut. Verfassungsrechtlich ist er damit auf der sicheren Seite — nur mit der Realität hat diese Uminterpretation nichts zu tun. In dem Interview sagt die Bundesjustizministerin klar, dass es bei dem Vorschlag alleine um die Vermarktung von Inhalten geht, bei denen eine Verlinkung eines von mehreren Elementen sein kann. Wie gesagt: ich glaube derzeit nicht, dass diese Initiative erfolgreich sein wird. Um so wichtiger ist es, keine Worte aus dem Kontext zu reißen. Eine fundierte und ehrliche Debatte tut von beiden Seiten not.

Dumpio Experts

Die Blog-Zähler von Wikio.com haben mir ein tolles Angebot unterbreitet. Sie haben eine Plattform namens „Wikio Experts“ und ich als Experte darf mich daran beteiligen. Yay!

Jeder veröffentlichte Beitrag wird von uns vergütet, entweder mit einem festen Betrag oder über Umsatzbeteiligung. In der Regel zahlen wir pro Artikel 5 bis 15 Euro, je nach Thema und Arbeitsaufwand. Die Beiträge sollen zwischen 300 und 400 Wörtern lang sein. In Frankreich, wo Wikio Experts schon seit 7 Monaten online ist, erhalten unsere Mitglieder oft rund 350 Euro pro Monat.

Liebe Wikio-Mitarbeiter,

natürlich werde ich gerne für 5 Euro 400 Wörter liefern. Schließlich texte ich ja gerne! Und dass ihr mir sogar etwas bezahlt, ist dann nur ein unverhoffter Bonus. Dafür bekommt ihr sogar alles exklusiv.

Aber Ihr macht doch auch sicher gerne ganz tolle Sachen. Zum Beispiel Heimwerken. Machen wir es doch so: Bevor ich Euch meinen Experten-Artikel liefere, streicht Ihr meine Wohnung komplett für 5 Euro. Die Farbe bringt ihr natürlich mit. Und Einkaufen macht auch Spaß! Also erlaube ich Euch, meine Wocheneinkäufe zu erledigen. Für einen Einkaufwagen voll hochwertiger Bio-Lebensmittel zahle ich Euch nochmal 5 Euro. Ach, was soll der Geiz: 10 Euro. Aber dann sollten schon ein paar gute Flaschen Wein dabei sein. Sonst macht das Einkaufen keinen Spaß, gell?

Wisst Ihr was noch Spaß macht? Schlecken und Körperhygiene. Wenn ihr beides verbinden wollt, könnt ihr mich gerne am Allerwertesten lecken. Das aber umsonst.

Medienethik zum Sonntag

Ein Promienter ist tot. Freitod. Selbstmord.

Verschweigt man den Menschen, was nicht zu leugnen ist?

Oder ignoriert man, dass nach prominenter Selbstmord-Berichterstattung die Zahl der Nachahmer sprunghaft ansteigt?

Es gibt natürlich auch Abstufungen: die taz klemmt die Todesart in den letzten Absatz des Artikels.

Bild.de hingegen:

Und Express.de:

A Punkt. Das ist keine medienethische Übersprungshandlung, um wenigstens ein Detail nicht auf die Titelseite zu setzen. Es ist ein Zitat aus dem Abschiedsbrief. Die Botschaft: wer Alzheimer hat, wer Worte verliert, sollte sein Gut bestellen, reinen Tisch machen, den Schlussstrich ziehen. Solange er noch kann.

Sprachverlust, diese Diagnose muss die Redakteure bei Express.de hart treffen. Denn unter dem Screenshot des Briefes lesen wir die Aufforderung: ZUM LESEN GROSS KLICKEN.

Keine Bange, es handelt sich nicht um Alzheimer. Diese Leute gehen mit der Sprache immer so um. Es ist kein Symptom, es ist ihr Broterwerb.

PS: Es geht immer etwas schlimmer.

Das ist wirklich unterhaltsam. Entertainment!