Stupidity is not enough

In Sachen Wikileaks.de habe ich bisher einfache Verpeiltheit des Domaininhabers als wahrscheinliche Ursache für die vermeintliche Sperre der Domains vermutet. Ein Schreiben eines Providers kann schnell verloren gehen – besonders wenn man zwei Wohnsitze hat. Ich lag falsch.

In einer neuen Presseerklärung zeichnet Wikileaks ein anderes Bild:

Um die Ungleichheit der Anforderungen fuer den BND gegenueber einer normalen Registrierung zu testen, stellte der Wikileaks.de Inhaber, Theodor Reppe, einen Antrag zum Transfer der BND.de Domain bei seinem DeNIC-Mitglieds „Beasts Associated“ in Hamburg, ueber den auch die Wikileaks.de Domain registriert war.

Wie zu erwarten wurde dem Antrag direkt widersprochen.

„Sehr geehrter Herr Reppe,

Sie haben die Domain bnd.de per Transfer angefordert. Es handelt sich hierbei – unschwer zu erkennen – um die Domain des Bundesnachrichtendienstes.

Da es sich hierbei um eine bedeutende Domain handelt, bitten wir Sie umgehend das entsprechende Transfer-Fax und OwnerChange-Formular an uns zu senden.

Bis zu Klärung dieses Vorfalls haben wir Ihren Account gesperrt.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Teixeira“

Allerdings versuchte der Registrar auch direkt das Vertragsverhaeltnis fuer alle von Herrn Reppe registrierten Domains aufgrund von „Vertragsbruch“ aufzuloesen.

Wenn ein Kunde in vollem Bewusstsein – höchstwahrscheinlich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen – fremde Domains zu übernehmen versucht und damit seinen Provider in ernste Probleme bringen könnte, dann ist eine fristgerechte Kündigung mehr als gerechtfertigt. Wenn der Kunde nach der Löschung seiner Domains bei Presseanfragen behauptet, er wisse von nichts, dann ist das keine Verpeiltheit mehr. Er wusste etwas Substantielles. Dabei mag er sich in der verbliebenen Laufzeit getäuscht haben. Dass er die Kündigung aber ganz verschwieg, spricht gegen seine Glaubwürdigkeit – wie viele andere Details auch.

Dass der Provider telefonisch den Weiterbetrieb der Domains bis Ende des Jahres versprochen haben soll, obwohl er den Vertrag zum 31. März schriftlich gekündigt hatte, halte ich auch für höchst unwahrscheinlich. Viel wahrscheinlicher ist, dass der Provider den Account entsperrte und die Weiterführung der Domains bis Ende der Vertragslaufzeit versprach, was ja offenbar auch eingehalten wurde.

PS: Es ist beeindruckend, wie sehr sich Menschen eigentlich klaren Sachverhalten widersetzen. Nein, ein KK-Antrag auf eine existierende fremde Domain ist nicht Denic-konform, auch wenn jemand im Heise-Forum das glaubt. Das wird auch aus jedem KK-Antragsformular auf den ersten Blick ersichtlich. Und nein, der BND ist in der Sache offensichtlich nicht tätig geworden, da der Provider den KK-Antrag gar nicht weitergeleitet hat.