Leistungsschutzpflicht

Während deutsche Verleger spannende Ideen zu einem Leistungsschutzrecht haben, scheinen es die Kollegen in den USA etwas anders zu handhaben: als die Geschichte des Rolling Stone Magazine über General McChrystal zum Politikum wurde, stellten die Redaktionen von Politico und Time.com den Artikel kurzerhand online – und scherten sich einen Dreck darum, dass sie keinerlei Rechte an dem Artikel hatten.

Die Begründung ist spannend:

“Time.com posted a PDF of the story to help separate rumor from fact at the moment this story of immense national interest was hitting fever pitch and the actual piece was not available,” a spokeswoman for Time wrote in an e-mail message. “We always had the intention of taking it down as soon as Rolling Stone made any element of the story publicly available, and we did. It was a mistake; if we had it do over again, we would only post a headline and an abstract.”

Sprich: wenn ein Verleger einen Artikel selbst noch nicht online stellt, übernehmen es halt andere Verlage – ungefragt und kostenfrei. Aus dem Leistungsschutzrecht wird eine Leistungsschutzpflicht.

Panoramafreiheit fürs Web?

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: die Bildervorschau in Googles Bildersuche ist nicht rechtswidrig:

In Übereinstimmung mit den Feststellungen des Berufungsgerichts ist der Bundesgerichtshof davon ausgegangen, dass die Klägerin zwar nicht durch eine ausdrückliche oder stillschweigende rechtsgeschäftliche Erklärung Google ein Recht zur Nutzung ihrer Werke als Vorschaubilder im Rahmen der Bildersuche eingeräumt hat. Der in der Wiedergabe in Vorschaubildern liegende Eingriff in das Recht der Klägerin, ihre Werke öffentlich zugänglich zu machen § 19a UrhG, ist jedoch gleichwohl nicht rechtswidrig, weil die Beklagte dem Verhalten der Klägerin auch ohne rechtsgeschäftliche Erklärung entnehmen durfte, diese sei mit der Anzeige ihrer Werke im Rahmen der Bildersuche der Suchmaschine einverstanden. Denn die Klägerin hat den Inhalt ihrer Internetseite für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich gemacht, ohne von technischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um die Abbildungen ihrer Werke von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen.

Der alte Streit ist: muss ich mir erst mühsam die Bedienungsanleitung jedes wild gewordenen Bots durchlesen, um das Recht an meinen Inhalten kontrollieren zu können? Warum grast Google einfach meine Seiten ab ohne mich zu fragen? Warum ist der Content-Lieferant in der Bringschuld, warum muss er aktiv werden, wenn Google oder irgendein anderer Suchmaschinenbetreiber über das Ziel hinaus schießt – zumindest aus der Sicht des Urhebers?

Ich sehe da eine Parallele zur Panoramafreiheit. Verkürzt ausgedrückt: so lange ich auf öffentlichem Grund stehe, kann ich jedes Gebäude von außen fotografieren ohne gegen die Rechte des Eigentümers zu verstoßen. Der Eigentümer kann dies verhindern – muss dazu dann aber zum Beispiel eine hohe Mauer um sein Grundstück bauen. Übertragen auf das Web wäre die Mauer dann ein Eintrag in die robots.txt oder eine der JavaScript-Spielereien, die schlechte Webdesigner so lieben.

Zurück in die Realwelt: Die Panoramafreiheit deckt natürlich nicht ab, dass ich durch das Fenster den Hauseigentümer beim Duschen fotografiere. Ich darf auch nicht auf eine hohe Leiter steigen, um ungefragt den Garten hinter dem Haus fotografieren. Ich darf auch nicht eine Webcam auf das Haus richten, um das Kommen und Gehen der Hauseigentümer zu dokumentieren. Sie erstreckt sich nur auf das, was jeder quasi im Vorbeigehen von der Straße aus sehen kann. Wovon der Normalmensch auch ausgehen kann. Kurz: ein minder schwerer Eingriff in die Rechte des Hauseigentümers.

Wo zieht man im Web diese Grenze? Sollte Google statt Einzelbildern – entsprechend der Fassade eines Hauses – immer nur Screenshots der gesamten Webseite zeigen dürfen? Der BGH hat entschieden, die Bilddateien dürfen einzeln behandelt werden. Damit tragen die Richter in meinen Augen der dynamischen Natur des Netzes Rechnung: ein und die selbe Bilddatei kann in Hunderten verschiedenen Zusammenhängen stehen, was bei Hausfassaden ausgeschlossen ist.

Gleichzeitig sind aber auch die Grenzen klar: bei der Vorschau darf es sich nicht um eine 1-zu-1-Abbildung handeln und das Thumbnail muss immer im Kontext der Seite stehen. Nur so kann der Eingriff in die Rechte des Urhebers in meinen Augen so minimal gehalten werden, dass er keiner besonderen Genehmigung bedarf.

Buchhandel: Teure Kundenbindung

Der deutsche Buchhandel hat wieder eine tolle Idee:

Mit E-Books neue Kunden gewinnen: Am 18. März startet libreka! die E-Book-Aktion „E-Tüpfelchen“, bei der Buchhandlungen bundesweit bis zum 9. April kostenfreie E-Books an ihre Kunden verschenken können. „Mit ,E-Tüpfelchen‘ möchten wir den Verkauf von E-Books über das Sortiment ein großes Stück voranbringen“, sagt Ronald Schild, Geschäftsführer der MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH, die libreka! betreibt.

Sprich: der Kunde soll seine E-Books nicht einfach über das Internet suchen und herunterladen. Die 4500 stationären Buchhändler müssen auch einbezogen werden – schließlich sind sie ja im Prinzip Miteigentümer von Libreka. Aber wie läuft die Aktion konkret?

Mit jedem neuen E-Book-Kunden profitiert auch der Buchhändler: Ist er libreka!-Partnerbuchhändler und damit kostenlos als E-Book-Verkäufer in libreka! gelistet, erhält er bei jedem weiteren E-Book-Kauf dieser Neukunden die jeweilige Verkaufsprovision.

Sprich: wenn ich einmal einen Gutschein von Händler X bekommen habe, bekommt er für alle weiteren elektronischen Bücherkäufe eine Provision. Obwohl er mich weder beraten hat, noch ein Buch bestellt oder irgendetwas beigetragen hat zum Buchkauf.

Ob das so tatsächlich im Sinne der Kreativen ist, für deren Schutz doch das Urheberrecht ständig verschärft werden soll? Und die eher selten ein so gesichertes Auskommen haben wie ein etablierter Buchhändler? Aber auch die Buchhändler sollten sich Sorgen machen: wie viele Jahre zahlt Libreka wohl, wenn denn die Kunden nicht mehr in die Läden kommen? Wie lange kann eine überkommene Vertriebsstruktur durch Quersubventionierung aufrecht erhalten werden?

Die Alternative klingt aber auch nicht so toll: die Kunden laden Bücher direkt auf ihren Kindle und Amazon steckt die Provision ein, die sonst der Buchhändler bekommen würde. Und der Preis ist gedeckelt, um den – ebenfalls weitgehend beratungsfreien – Massenverkauf zu fördern.

Ratschlag zur Sicherheit

Variante A:

Wer jedes Risiko ausschließen wolle, der dürfe allerdings keine gebrauchten CDs verkaufen, sondern müsse sie behalten oder vernichten.

Variante B:

Wer sicher gehen will, nichts illegales zu verkaufen, sollte im Zweifelsfall einfach gar keine alten Iron-Maiden-Produkte verkaufen.

Ich würde sagen, bei dem Ratschlag sollte man jeweils das Wort „verkaufen“ durch „kaufen“ ersetzen.

Freiheit, die ich meine

FDP-Generalsekretär Dirk Niebel gab der Leipziger Volkszeitung ein Interview. Auf das Spiegel-Titelthema der Woche angesprochen, sagte er dies:

Internetfreiheit steht bei uns ganz oben. Natürlich unter Vorbehalt: Missbrauch jeder Art ist damit nicht gemeint.

Aua. Freiheit umfasst immer auch den Missbrauch. Er ist sozusagen elementarer Bestandteil der Freiheit.

Unbeschränkte Redefreiheit umfasst auch Pornografie. Wenn ich die Grenzen öffne, können auch Straftäter und Billig-Tanker ins Nachbarland. Wenn ich die Steuern um fünf Prozent senke unter der Bedingung, dass alle Manager 10 Prozent ihres Gehaltes freiwillig spenden – dann bin ich in Wahrheit für einen höheren Spitzensteuersatz.

Wenn sich die FDP um vernünftige und wirksame Strafverfolgung kümmern will, um einen vernünftien Konsens rund ums Urheberrecht – dann findet sie sicher bei vielen Beifall. Das Etikett „Freiheit“ darauf zu kleben, ist aber lächerlich.

Das Urheberrecht der Kobolde

Ich hab mir nochmal den siebten Teil von Harry Potter angehört – und seitdem verstehe ich die Urheberrechtsdebatte wieder viel besser:

Bill: You must be exceptional careful: goblins‚ notion of ownership, payment and repayment are not the same as human ones.

Harry: What do you mean?

Bill: We are talking about a different breed of being. Dealings between wizards and goblins have been fought for centuries. But you know all of that from History of Magic. There has been fault on both sides. I would never claim that wizards have been innocent.

Bill: However, there is a believe among some goblins – and those at Gringotts are perhaps most prone to it – that wizards cannot be trusted in matters of gold and treasure. That they have no respect in goblin ownership.

Harry: I respect…

Bill: You don’t understand, Harry. Nobody could understand unless the have lived with goblins. To a goblin, the rightful and true master of any object is the maker, not the purchaser. All goblin-made objects are in goblin’s eyes rightfully theirs.

Harry: But… if it was bought…

Bill: … then they would consider it rented by the one who paid the money. They have however great difficulties with the idea of goblin made objects passing from wizard to wizard.

Bill: They consider our habit of keeping goblin made objects, passing them from wizward to wizard without further payment little more than theft.

Dass das das darf…

Frau Zypries erzählt etwas vom Unrechtsbewusstsein:

Schon in meiner Jugend war das Mitschneiden von Musik aus dem Radio üblich, damals auf Tonbändern oder Kassetten. Es gibt also eine gewisse Tradition zu glauben: Man darf das. Ähnlich ist es beim Kopieren von Büchern. Es ist weder der Industrie noch der Politik gänzlich geglückt, die Botschaft zu vermitteln: Man darf das eben nicht.

Vielleicht liegt das Vermittlungsproblem daran, dass die Botschaft gelogen ist? Denn (noch) darf man es.

Man darf die Mitschnitte und Kopien lediglich nicht ins Internet stellen – jedenfalls in der Regel nicht. Kopieren darf man die Bücher bis man schwarz ist und man darf das ganze Jahr nur Radiomitschnitte hören. Man kann beide Kopien sogar weitergeben – wenn man es nicht übertreibt.

Das ist eine Unterscheidung, die ich von unserer Bundesjustizministerin erwarte und verlange.

Kostenloskultur

Nochmal zur Piratenpartei. Als ich mir gestern die Vorstellung der Vorstandskandidaten angehört habe, kam es bei allen wie aus einem Munde: Die Piratenpartei steht nicht für eine „Kostenlos-Kultur“! Solche Behauptungen in der Presse seien irreführende Verzerrungen.

Im gerade beschlossenen Wahlprogramm heißt es dazu:

Wir PIRATEN fordern für Privatleute ohne kommerzielle Interessen das Recht, Werke frei verwenden und kopieren zu dürfen. Der Einsatz von Maßnahmen, wie die DRM-Technologie oder ähnliche Kopierschutzmechanismen, die diese und andere rechtmäßige Nutzungen einseitig verhindern, soll untersagt werden.

Fassen wir zusammen: Alle sollen alles frei kopieren dürfen, sofern sie es nicht kommerziell machen. Den Unterschied zur „Kostenlos-Kultur“ sehen wohl nur die Piraten, die ein fortgeschrittenes Verständnis von Dialektik haben.

Die Piratenpartei – klarmachen zum Ändern?

Für unwissende Medien ist die Piratenpartei die mit den kostenlosen Downloads. Böse Absicht? Kaum.

Denn obwohl die Piratenpartei in Deutschland über zweieinhalb Jahre existiert und über 1000 Mitglieder hat, ist sie in der netzpolitischen Arbeit in Deutschland heute noch nicht zu entdecken. Sicherlich: man sieht auf den wenigen Demos immer mal wieder Banner der Piratenpartei, selbst auf die Beine gestellt haben die Piraten meines Wissens aber noch nichts. So demonstrieren in Karlsruhe die Gamer, Zensurgegner sammeln sich in einem herrlich unverbindlichen AK Zensur, der CCC streckt seine Fühler nach Nicht-Nerds aus – und nirgends ist die Piratenpartei an der Spitze oder nur vorne dabei.

Das wäre irrelevant, wenn denn die neue Organisation ihre Kräfte gesammelt und in ein durchdachtes Konzept gesteckt hätte. Leider erlebt man eine Enttäuschung, wenn man das Parteiprogramm nachliest. Selbst im Bereich Urheberrechte – was ja zweifellos die Keimzelle dieser europäischen Bewegung ist – steht nicht wirklich mehr als die eingangs erwähnten kostenlosen Downloads drin. Zwar werden auch so nette Dinge wie „Förderung der Kultur“ erwähnt – wie die denn aussehen soll, das wissen die Piraten nicht. Immerhin: die Kulturflatrate wurde als Sackgasse identifiziert. Welches Modell die Piraten für die Zukunft vorsehen, ist mir absolut unklar. Spannende Konzepte, gangbare Alternativen? Bisher Fehlanzeige.

Die Piratenpartei hat ihr Nahziel erreicht: sie haben sich wohl für die Wahlkampfkostenerstattung qualifiziert. Die knapp 230000 Stimmen der Europawahl in Deutschland werden – vielleicht (siehe Kommentare unten) – zirka 200000 Euro in die Kassen der Partei spülen. Das ist keinesfalls üppig für einen Bundestagswahlkampf, für eine Büroadresse zur Koordination der netzpolitischen Arbeit reicht es aber. Die Piraten sind jetzt in der Bringschuld: sie müssen ihre Ressourcen nutzen und zeigen, dass sie als Bewegung eher den Grünen als der STATT-Partei. Dass sie politische Arbeit machen und nicht nur ein Wahlverein sind.

Klarmachen zum Ändern? Sicher, aber fangt nun endlich damit an. Denn jetzt zählt es.