Dem CCC ist eine Enthüllung erster Klasse gelungen: sie haben den Bundestrojaner aufgespürt, analysiert und allerlei Schwächen entdeckt.
Ein Punkt kommt bisher aber zu kurz: ein solcher Trojaner, der Programmmodule nachladen kann, kann alles mit einem Computer machen. Also nicht nur ablauschen, was tatsächlich passiert, sondern auch Inhalte ändern. Der vermeintlich gefährliche Terrorist kann nicht gerichtsfest überführt werden? Kein Problem. Chatlogs, Telefonate, E-Mails können bitgenau und nicht unterscheidbar auf seine Festplatte geschrieben und direkt an die Polizei geschickt werden.
Es ist so, als ob die Polizei einen Generator für Fingerabdrücke einkauft, der Fingerspuren jedes Verdächtigen hinterlassen kann. Oder ein Chemiebaukasten, um DNA-Spuren zu fälschen. Man muss kein paranoider Staatskritiker sein, um zu fragen: „Moment Mal, wozu braucht ihr das?“
Die Polizei hat viele, viele Möglichkeiten Kommunikationsdaten abzuschöpfen. Wenn jemand tatsächlich kompetent mit seinem Computer umgehen kann, kann er den technisch laienhaft implementierten Trojaner auch außer Gefecht setzen. Kann er es nicht, sind höchstwahrscheinlich auch die anderen legalen Abhörtechniken erfolgreich. Warum also ein Mittel einführen, was kaum mit dem Rechtsstaat zu vereinbaren ist?