Heute morgen schaltete ich kurz das ZDF-Morgenmagazin ein, als es Mal wieder um die Zwickauer Terrorzelle ging. Der Interviewer hatte einen FDP-Minister zu Gast, der sich offenbar gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hatte. Der Moderator erwähnte, dass laut BKA nur ein bestimmter Anteil von Auskunftsersuchen nach Telekommunikationsdaten der Verdächtigen erfüllt wurde. Und dann setzte er zum vermeintlichen Todesstoß an. Er fragte: „Schreit das nicht nach der Vorratsdatenspeicherung?“
Nein, das tut es nicht. Denn alleine aus dem Nicht-Vorhandensein von Spuren auf vermeintliche Ermittlungserfolge zu schließen, ist unseriös. Denn will man tatsächlich darauf hoffen, dass die untergetauchten Terroristen mit falschen Pässen immer brav ihr eigenes Handy benutzt haben? Dass die erstellten Bewegungsprofile nicht völlig falsche Spuren gelegt hätten?
Zudem: das BKA war schon in der Vergangenheit unehrlich, wenn es um die Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung ging. Fälle, die auch mit Vorratsdatenspeicherung nicht gelöst werden konnten, wurden falsch deklariert. Man tat einfach so, als ob die Gesetzesänderung Fälle lösbar gemacht hätte, obwohl dies nicht stimmte, weil die Daten auch mit Vorratsdatenspeicherung längst verloren gewesen wären.
Zudem: Wenn Vorratsdaten existieren, ist ein Fall nicht automatisch gelöst. Jeder kann ein Handy abschalten und stattdessen fällt sein Nebenmann ins Raster. Gerade Terroristen wissen das. Berufsverbrecher wissen das. Aus dem Nicht-Vorhandensein von Spuren kann man nicht schließen, dass Gesetze verwertbare Spuren herbeigezaubert hätten. Schon vor Jahren hat bei DNA-Spuren eine Betriebsblindheit eingesetzt, die die Ermittler bei dem Mord an einer Polizistin auf die völlig falsche Fährte führte.
Eine Vorratsdatenspeicherung würde mit Sicherheit die Anzahl der Verdächtigen erhöhen. Dass sie auch die Aufklärungsquote verbessern würde, steht bisher als Behauptung dahin. Sicherheit bedeutet nicht, mehr Verdächtige zu produzieren.