Die Bauspar-Grundrechte

Etwas spät, aber immerhin: Die Süddeutsche thematisiert die freiheitliche Dimension von Alkoholverboten:

Das Menschenbild des mündigen – und obendrein biertrinkenden – Bürgers in einer freien Gesellschaft muss verteidigt werden.

Als etwa in Hamburg im September das Alkoholtrinken in Bussen und Bahnen untersagt wurde, war die Reaktion ein pubertäres Abschiedstrinken, bei dem sich Passagiere kollektiv berauschten. Auch in München wird nun die Debatte über den schäbigen Krawall beim „MVV-Abschiedstrinken“ vom Wochenende scheinbar lauter geführt als die Debatte über Sinn und Unsinn des Alkoholverbots im öffentlichen Nahverkehr. Es wäre dabei vor allem über den Unsinn zu sprechen.

Ich sehe daneben auch eine materielle Dimension: Individuelle Freiheiten werden in die eigenen vier Wände abgedrängt. Geh vor die Tür und du wirst gefilmt. Nimm Gäste aus dem Ausland auf, und Du landest in einer Datei. Und Du kannst hoffen, dass nur die Ausländerbehörde darauf zugreift.

Man kann sich aber freikaufen von solchen Unbillen: Wer in Gastwirtschaften trinkt, wer sich mit dem Taxi nach Hause kutschieren lässt, wer den betrunken angerichteten Schaden privat reguliert, der ist noch fein raus. Wer den Zuschlag am Schalter zahlt, muss seine Bewegungsdaten nicht in der Deutsche-Bahn-Datenbank hinterlegen.

Der ehrenwerte Bürger, das Primat der Politik, ist irgendwie geschützt. Und natürlich der, der den Kopf ganz weit unten hält.