Der Bundesgerichtshof hat heute prinzipiell die Haftung von Anschlussinhabern bejaht, wenn sie ihr WLAN fahrlässig Dritten zugänglich machen.
Ich bin schon sehr gespannt auf die genauen Urteilsgründe. Denn was die Karlsruher Richter sagen, kann durchaus auch nachhaltige Auswirkungen für die Betreiber bewusst offener Netzwerke haben, wie zum beispielsweise der überdachte Social-Media-Straßenstrich die Zentrale der Berliner digitalen Bohème namens Sankt Oberholz. Verschlüsseln muss sein, sagen die Richter. Muss man sich also auch am Rosenthaler Platz in Zukunft registrieren, einloggen, E-Person und T-Mobil-ID vorweisen, um WLAN zur Fritz Cola zu bekommen?
Ach ja: mit IPv6 wird das ganze Thema WLAN-Haftung noch sehr viel lustiger werden