Richtervorbehalt

Udo Vetter hat einen Fall vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen. Kurzfassung: Wegen fadenscheiniger Ausdrucke eines Webforums wird die Wohnung des Foren-Betreibers durchsucht, seine Rechner mitgenommen.

Aus der Urteilsbegründung:

Auch aus der mit „T.“ betitelten Abbildung, auf die das Amtsgericht den Tatverdacht maßgeblich stützte, ließen sich keine über bloße Vermutungen hinausgehenden Hinweise dazu entnehmen, ob unter der angegebenen Internetadresse tatsächlich ein urheberrechtlich geschützter Spielfilm mit dem gleichnamigen Titel gespeichert war; in diesem Zusammenhang ist nicht nachvollziehbar, warum in dem Durchsuchungsbeschluss – von dem Landgericht unbeanstandet – der Abbildung ein Hinweis auf ein „Computerspiel“ entnommen wurde, obwohl es sich deutlich erkennbar um die Ankündigung eines Spielfilms handelt.

Zu meiner Kindheit haben ungezogene Jungs an fremden Türen geklingelt und sind weggelaufen. Heute können sie viel mehr Spaß haben. Einfach irgendwen anzeigen und seine Wohnung wird durchsucht, seine Rechner mitgenommen. Überprüft wird der Vorwurf nicht mal im Instanzenweg. Und dass der Durchsuchte bis zum Bundesverfassungsgericht geht, ist ja nicht wirklich zu erwarten. Und selbst wenn – der Streich ist mehr als gelungen.