PR-Arbeiter müssen gleich an zwei Fronten kämpfen. Auf der einen Seite müssen sie Journalisten und Lesern den eigenen Klienten im besten Licht präsentieren. Auf der anderen Seite müssen sie auch noch ihre eigenen Kunden überzeugen, dass sie genau dies tun.
Genau genommen ist der erste Teil verzichtbar: Leser und Journalisten sind egal, Hauptsache der Kunde zahlt für die Pressemitteilung. Nur so kann ich mir den heutigen Erguss vom bewährten PR-Fachmann Ralf List erklären.
Laut eines Gerichtsurteil vom 11.01.2008, bestätigten Richter, dass die käufliche Liebe im Internet per „Auktion“ unter Berücksichtigung der liberalisierten Auffassung, die sich heute allgemein durchgesetzt hat, nicht als „sittenwidrig“ bewertet wird. Seit dem boomen Auktionen im Internet, wo Hausfrauen, Ehefrauen, Verkäuferinnen und Auszubildende, Ihre sexuellen Dienstleistungen per Auktion im Netz anbieten und somit der professionellen Prostitution Konkurrenz machen. Sie versteigern sich und Ihre Dienste für ein paar Stunden oder für eine Nacht im Internet.